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Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung in der Schadensregulierung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein rechtlicher Anspruch, der oft unterschätzt wird, aber erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert werden muss oder komplett beschädigt ist, entsteht Ihnen nicht nur ein materieller Schaden. Sie verlieren auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu nutzen, was in vielen Lebensbereichen, sei es für den Weg zur Arbeit oder für private Erledigungen, einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil darstellen kann.

Dieser Ausfall der Nutzungsmöglichkeit ist ein Vermögensschaden, der unter bestimmten Voraussetzungen durch die Nutzungsausfallentschädigung kompensiert werden kann. In einer Welt, in der Mobilität oft gleichbedeutend mit persönlicher und beruflicher Freiheit ist, bietet die Nutzungsausfallentschädigung eine wichtige finanzielle Absicherung. Daher ist es entscheidend, dieses Thema im Kontext der Unfallschadensregulierung zu verstehen und zu wissen, wie man einen solchen Anspruch geltend macht.

Das Wichtigste in Kürze


Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein rechtlicher Anspruch, der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zusteht, um den finanziellen Schaden auszugleichen, der durch den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit ihres Fahrzeugs entsteht.

  • Die Nutzungsausfallentschädigung kompensiert den Vermögensschaden, der durch den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs nach einem Unfall entsteht.
  • Es ist nicht nur ein materieller Schaden, sondern auch ein Verlust der Mobilität, der in vielen Lebensbereichen einen wirtschaftlichen Nachteil darstellen kann.
  • Die Entschädigung wird als Geldzahlung definiert, die dem Geschädigten aufgrund des unfallbedingten Ausfalls seines Fahrzeugs zusteht.
  • Die Grundlage für die Berechnung sind die durchschnittlichen Nutzungskosten des Fahrzeugs pro Tag, einschließlich anteiliger Anschaffungskosten, Steuern, Versicherungsbeiträge und Treibstoffkosten.
  • Die Entschädigung wird nur für die tatsächlich erforderliche Reparaturdauer gezahlt.
  • Der rechtliche Rahmen für die Entschädigung wird hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung definiert.
  • Es gibt bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch, einschließlich des tatsächlichen Bedarfs und des Willens des Geschädigten, das Fahrzeug zu nutzen.
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Fahrzeugmodells und seines Alters.
  • Der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht, was bedeutet, dass er Maßnahmen ergreifen muss, um den wirtschaftlichen Schaden zu mindern.
  • Es ist wichtig, den Schaden korrekt gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers anzuzeigen und gegebenenfalls einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche einzuschalten.
  • Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein integraler Bestandteil der Schadensersatzansprüche eines Geschädigten gegenüber dem Schadenverursacher.

Definition Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall: Mehr als nur materieller Schaden. Verpassen Sie nicht Ihre finanzielle Absicherung für den Verlust der Mobilität im Alltag.
(Symbolfoto: chayanuphol /Shutterstock.com)

Als Nutzungsausfallentschädigung wird diejenige Geldzahlung definiert, die dem Geschädigten aufgrund des unfallbedingten Ausfalls von dem eigenen Fahrzeug zusteht. Der Kernpunkt der Nutzungsausfallentschädigung liegt in dem Umstand, dass das Fahrzeug für einen ganz bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden kann. Die Nutzungsausfallentschädigung soll den finanziellen Schaden ausgleichen, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass er sein Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen kann. Grundlage für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung sind die durchschnittlichen Nutzungskosten des Fahrzeugs pro Tag. Dazu zählen unter anderem die anteiligen Anschaffungskosten, Steuern, Versicherungsbeiträge und Treibstoffkosten.

Wichtig ist, dass die Nutzungsausfallentschädigung nur für die Zeitspanne gezahlt wird, die für die Reparatur des Fahrzeugs tatsächlich erforderlich ist. Sollte sich die Reparatur aus nicht vom Geschädigten zu vertretenden Gründen verzögern, kann auch für diesen Zeitraum eine Entschädigung verlangt werden. Die Nutzungsausfallentschädigung ist auf die gewöhnliche Dauer einer verkehrsüblichen Reparatur begrenzt. In der Praxis wird die Nutzungsausfallentschädigung häufig anhand von Tabellen berechnet, in denen die durchschnittlichen Nutzungskosten verschiedener Fahrzeugklassen pro Tag festgelegt sind. Streitigkeiten über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung landen oft vor Gericht, weshalb eine genaue Dokumentation der Reparaturdauer und der angefallenen Kosten ratsam ist.

Rechtlicher Rahmen der Nutzungsausfallentschädigung

Der rechtliche Rahmen für die Entschädigung wird aus zwei maßgeblichen Gesetzen gebildet. Zu nennen wäre hier primär das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Form des § 249 sowie die Zivilprozessordnung mittels des § 287. In dem § 249 BGB wird der Schaden und die daraus resultierende Schadensersatzpflicht für den Schadenverursacher rechtlich festgelegt. In § 249 Abs. 1 BGB heißt es, dass der Schadensverursacher den Zustand wiederherzustellen hat, der vor dem Schaden bestand. Für die Nutzungsausfallentschädigung ist insbesondere der Abs. 2 des § 249 BGB von Relevanz. In diesem Absatz ist das Recht der geschädigten Person festgelegt, anstelle einer Wiederherstellung in den vor dem Unfall vorherrschenden Zustand kann der Geschädigte auch eine Geldzahlung für die Wiederherstellung verlangen. Gem. der ständigen Rechtsprechung des BGH ist die Nutzungsausfallentschädigung ein fester rechtlicher Bestandteil der Schadensersatzansprüche, die eine geschädigte Person gegenüber dem Schadensverursacher geltend machen kann.

Der BGH hat allerdings festgelegt, dass der Anspruch auf die Entschädigung von gewissen Grundvoraussetzungen abhängig zu machen ist. Überdies muss bezüglich der Höhe des Anspruchs das sogenannte Bereicherungsverbot berücksichtigt werden. Dieses Verbot folgt dem rechtlichen Ziel, dass eine wirtschaftliche Bereicherung der geschädigten Person aus dem Unfallschaden heraus entstehen kann. Angesichts dessen hat der Gesetzgeber auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigungstabelle ins Leben gerufen, die im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und dem Schadenverursacher für das Gericht als Orientierung dienen kann. In derartigen Fällen wird dann letztlich auch der § 287 ZPO relevant. Das Gericht hat in dem Gerichtsprozess einen gewissen Entscheidungsspielraum und kann die Höhe der NA auch individuell auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten festlegen.

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Nach einem Verkehrsunfall sind Sie nicht nur mit dem materiellen Schaden konfrontiert, sondern auch mit dem Verlust der Mobilität. Dieser Nutzungsausfall kann einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil darstellen, sei es für den Weg zur Arbeit oder für private Erledigungen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht biete ich Ihnen eine präzise Ersteinschätzung Ihrer Situation und unterstütze Sie bei der Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Ansprüche, einschließlich der Nutzungsausfallentschädigung. Vereinbaren Sie einen Termin für eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen rechtlich zusteht.

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Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung kann lediglich dann seitens des Geschädigten geltend gemacht werden, wenn die geschädigte Person tatsächlich praktisch auf den beschädigten Gegenstand angewiesen ist. Es muss somit für den Geschädigten einen sogenannten Nutzungsbedarf des Gegenstandes geben. Die ständige Rechtsprechung in Deutschland hat festgelegt, dass unter dem Nutzungsbedarf die unabdingbare tagtägliche Nutzung des Gegenstandes verstanden wird. Zudem muss der Geschädigte gem. Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 10. Dezember 2001 (Aktenzeichen 331 C 8633/01) auch den Nutzungswillen haben und äußern.

Eine weitere Voraussetzung für den NA ist der Umstand, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht verkehrssicher respektive nicht mehr bewegt werden kann/darf und dieser Umstand lediglich durch eine Reparatur in einer Werkstatt behoben werden kann. Gem. Urteil des Amtsgerichts (AG) Trier vom 11. Januar 2002 (Aktenzeichen 6 C 609/01) muss die Reparatur von der geschädigten Person nachgewiesen werden. Ein reiner Hinweis darauf, dass eine Reparatur beabsichtigt ist, reicht für den Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung nicht aus.

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist ausgeschlossen, wenn der Unfallgeschädigte nach dem Unfall das Fahrzeug weiterhin nutzt und die Reparatur nicht durchführen lässt. Gleichermaßen verhält es sich, wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt ohne Reparatur verkauft wird. Auch bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Unfalls mit einem Überführungskennzeichen ausgestattet waren, ist eine  Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen.

Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung

Der Gesetzgeber in Deutschland hat sich nicht gesetzlich festgelegt, für welchen Zeitraum die Entschädigung gezahlt wird. In der gängigen Praxis wird der Zeitraum gezahlt, in dem sich das Fahrzeug in der Reparatur befindet. Für gewöhnlich wird von einem Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag des Unfalls, ausgegangen. Die Höhe des Anspruchs auf die Nutzungsausfallentschädigung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierbei wird sowohl das Modell des Fahrzeugs als auch dessen Alter berücksichtigt. Es ist dementsprechend in der gängigen Praxis nicht unüblich, dass Besitzer eines Kleinwagens eine geringere Nutzungsausfallentschädigung erhalten als Besitzer eines Luxusfahrzeugs. Die Entschädigung wird als Tagespauschale ausgezahlt, die in der sogenannten Eurotax-Schwacke-Liste festgelegt ist.

Als Grundlage hierbei dienen insgesamt elf Gruppen von A-L, in denen rund 38.000 Fahrzeugmodelle kategorisiert sind. Die Gruppe A hat einen Tagespauschalssatz von 23 EUR festgelegt und die Gruppe L einen Betrag von 175 EUR. Diese Tabelle ist für Versicherungen maßgeblich. Es gibt aber auch noch andere Listen wie die Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle sowie die Fraunhofer-Tabelle. Hierbei muss erwähnt werden, dass diese Tabellen über anderweitige Werte verfügen. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung obliegt es dem zuständigen Gericht festzulegen, welche Tabelle als Grundlage für die Ermittlung der Anspruchshöhe zugrunde gelegt wird.

Reparaturdauer und Schadenminderungspflicht

Dem reinen Grundsatz nach hat der Geschädigte einen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Dauer der Reparatur. Dies gilt auch dann, wenn sich die Reparatur aufgrund der Ersatzteilbeschaffung der beauftragten Werkstatt verzögert. Eine zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass die geschädigte Person das Fahrzeug unmittelbar nach dem Unfall in die Reparatur gibt und auf diese Weise den Nutzungswillen zum Ausdruck bringt. Überdies hat auch der Geschädigte eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen erbracht werden müssen, die den wirtschaftlichen Schaden an dem Fahrzeug mindern respektive einen Anstieg der Kosten verhindern. Es muss sich allerdings um Maßnahmen handeln, die dem Geschädigten auch zugemutet werden können.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Der häufigste Fehler, den viele Geschädigte nach einem Unfall begehen, ist die schuldhafte Verzögerung der Reparatur respektive die fehlerhafte Schadensmeldung an den Versicherungsgeber des Unfallverursachers. Das Fahrzeug sollte auf jeden Fall unmittelbar nach dem Unfall in eine Werkstatt gebracht und der Kostenvoranschlag der Werkstatt eingeholt werden. Dieser Kostenvoranschlag sollte gemeinsam mit der korrekten Schadensmeldung an den Versicherer des Unfallverursachers geschickt werden. In der Schadensmeldung sollten die persönlichen Daten des Geschädigten sowie die persönlichen Daten des Unfallverursachers, der genaue Zeitpunkt des Unfalls sowie die Aufforderung zur Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung sowie die eigenhändige Unterschrift des Geschädigten enthalten sein.

Gerade für diejenigen Autobesitzer, die zum ersten Mal in einen Unfall verwickelt wurden, kann dies eine Herausforderung darstellen. Der Schock nach einem Unfall darf auf gar keinen Fall unterschätzt werden, weshalb für die Geltendmachung der eigenen Ansprüche sowie zur Vermeidung von Fehlern ein erfahrener Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragt werden. Nicht immer zeigen sich Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf die eigene Leistungspflicht als zuvorkommend und mitunter ist sogar der gerichtliche Weg erforderlich, damit der Anspruch auf eine Entschädigung durchgesetzt werden kann.

Fazit

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein rechtlich fester Bestandteil der Schadensersatzansprüche eines Geschädigten gegenüber dem Schadenverursacher. Es gibt jedoch gewisse Grundvoraussetzungen, die für diesen Anspruch erfüllt werden müssen. Überdies ist es auch wichtig, den eigenen Pflichten nach einem Unfall nachzukommen und den Schaden gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers korrekt anzuzeigen.

? FAQ


  • Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Nutzungsausfallentschädigung? Es gibt rechtlich keinen Unterschied zwischen dem Schadensersatz und der Nutzungsausfallentschädigung, da die NA ein fester Bestandteil der Schadensersatzansprüche sind.
  • Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen? Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsausfall endet mit dem Ablauf von drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt des Unfalls.
  • Kann ich auch ohne Anwalt meine Ansprüche durchsetzen? Die Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist theoretisch auch ohne einen Rechtsanwalt möglich. Ein erfahrener Rechtsanwalt erhöht jedoch die Chancen auf eine schnelle Schadensregulierung.
  • Wer zahlt den Anwalt für die Durchsetzung meiner Ansprüche als Geschädigter? Die Antwort auf diese Frage muss davon abhängig gemacht werden, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder nicht. Muss das Gericht eine Entscheidung treffen und der Kläger obsiegt in dem Verfahren, so zahlt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens. Bei einem außergerichtlichen Verfahren übernimmt in der gängigen Praxis die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt.
  • Kann ich Nutzungsausfallentschädigung erhalten, wenn ich mein Auto selbst repariere? Ja, aber Vorsicht: Dokumentieren Sie jeden Schritt genau. Versicherungen neigen dazu, die Entschädigung in solchen Fällen zu kürzen. Der Grund: Sie behaupten, eine Werkstatt wäre kostengünstiger. Holen Sie sich für den Reparaturnachweis einen Experten ins Boot.
  • Wie lange kann ich bei einem Totalschaden auf einen Leihwagen zugreifen? Bei einem Totalschaden bekommen Sie für die Zeit der Ersatzbeschaffung einen Nutzungsausfall. Das Gutachten legt fest, wie lange das dauert. Normalerweise sind das 14 bis 16 Tage, plus 1 bis 3 Tage für Ihre Entscheidungsfindung.

* Alles ohne Gewähr – Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten

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