Amtsgericht Rüsselsheim
Az: 24 OWi 43/11
Beschluss vom 21.12.2011
In hat das Amtsgericht Rüsselsheim durch die Richterin am 21.12.2011 beschlossen:
Unter Aufhebung der Maßnahme der Verwaltungsbehörde Regierungspräsidium Kassel in Form der Ablehnung der Versendung der Bedienungsanleitung des im hiesigen Verfahren zum Einsatz gekommenen Messgeräts wird dem Verteidiger Einsicht in die Bedienungsanleitung durch Versendung gewährt.
Gründe:
I.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, am 31.08.2011 in Raunheim eine Geschwindigkeitsübertretung begangen zu haben. Mit Schriftsatz vom 12.10.2011 wurde der Betroffene hierzu angehört. Unter dem 04.11.2011 beantragte der Verteidiger unter anderem die Übersendung der Bedienungsanleitung für das streitgegenständliche Messgerät. Das Regierungspräsidium Kassel entsprach diesem Ersuchen dergestalt, dass es sich bereit erklärte, die Anleitung zu einem noch zu vereinbarenden Termin zur Einsichtnahme in der Polizeistation Wiesbaden Medenbach zu hinterlegen. Hiergegen wandte sich der Verteidiger mit Schriftsatz vom 10. 11, 2011 unter Bezugnahme auf diverse Rechtsprechung, auf die hier ebenfalls vollumfänglich Bezug genommen wird.
Dem Verteidiger war Akteneinsicht in Form der Übersendung der Bedienungsanleitung zu gewähren, da ihm die Einsicht grundsätzlich nicht versagt werden kann, nachdem diesbezüglich keine gesetzlichen Einschränkungen existieren. Nachdem der Verteidiger in Berlin ansässig ist, muss dieser sich nicht auf die gewährte persönliche Einsichtnahme in Wiesbaden verweisen lassen, da ihm dies wegen der weiten Entfernung zwischen seinem Kanzleisitz und dem Ort der Aufbewahrung der Bedienungsanleitung nicht zuzumuten ist (so auch AG Karlsruhe, Beschluss vom 22.09.2011- 1 OWi 127111).
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar gemäß § 62 Abs. 2 8. 2 OWiG.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



