Skip to content

Beratungshilfe – Anforderungen an Ausschlussfrist des § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG

Beratungshilfe soll Menschen mit wenig Einkommen den Zugang zu Recht ermöglichen. Doch selbst der Antrag auf diese staatliche Unterstützung birgt Tücken. Ein einziges fehlendes Kreuzchen auf einem Formular und eine verpasste Frist ließen nun eine Frau ohne die erhoffte Hilfe zurück. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, wie ein kleiner Fehler große Folgen haben kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 XI 679/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Ludwigshafen
  • Datum: 20.01.2025

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Person, die rechtliche Beratung erhielt und nachträglich beim Gericht Beratungshilfe beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Person erhielt am 07.11.2024 rechtliche Beratung und beantragte am 26.11.2024 dafür nachträglich Beratungshilfe. Bei der Antragstellung fehlten bestimmte erforderliche persönliche Angaben im Formular. Diese fehlenden Angaben wurden auch nicht innerhalb der relevanten Frist bis zum 05.12.2024 nachgereicht.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antrag auf Beratungshilfe bewilligt werden konnte, obwohl die erforderlichen persönlichen Erklärungen nicht innerhalb der maßgeblichen vierwöchigen Frist vollständig vorlagen. Dabei war auch zu klären, ob die Unterschrift das Fehlen spezifischer Ankreuzungen auf dem Formular ausgleichen konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Amtsgericht Ludwigshafen hat den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe am 20.01.2025 als unbegründet abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die gesetzliche vierwöchige Frist für den nachträglichen Antrag nicht eingehalten wurde, weil die erforderlichen persönlichen Erklärungen fehlten und nicht rechtzeitig nachgereicht wurden. Eine spätere Nachreichung war aufgrund der Art der Frist (Ausschlussfrist) nicht möglich.

Der Fall vor Gericht


Beratungshilfe in Gefahr: Wenn das Kreuzchen im Antrag fehlt

Ein unscheinbares Detail in einem Antragsformular kann weitreichende Folgen haben. Das musste eine Antragstellerin erfahren, deren Antrag auf Beratungshilfe – also staatliche Unterstützung für Rechtsrat bei geringem Einkommen – vom Amtsgericht Ludwigshafen abgelehnt wurde. Der Grund: Ein paar fehlende Häkchen und eine strenge Frist. Dieses Urteil vom 20. Januar 2025 zeigt, wie wichtig Sorgfalt beim Ausfüllen von Anträgen ist und welche Fallstricke lauern können.

Der Fall: Ein Antrag und seine Tücken

Beraterin beim Ausfüllen eines Beratungshilfe-Antrags am Schreibtisch mit Fokus auf fehlende Kreuzchen.
Fehlendes Kreuzchen im Antragsformular für Beratungshilfe: Frist am Amtsgericht verpasst. Wichtiges zur Frist und Antrag. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Frau S. benötigte juristischen Rat und suchte am 7. November 2024 eine Rechtsanwältin auf. Die Beratung fand also bereits statt. Erst danach, am 26. November 2024, reichte sie beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag ein, um für diese bereits in Anspruch genommene Beratung Beratungshilfe bewilligt zu bekommen. Juristen sprechen hier von einem nachträglichen Antrag. Solche Fälle sind nicht selten: Oft wird erst im Gespräch mit dem Anwalt klar, dass die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen könnten.

Das Formular: Ein Detail wird zum Problem

Beim Ausfüllen des offiziellen Antragsformulars übersah Frau S. jedoch zwei entscheidende Stellen. Im Abschnitt B des Formulars gibt es Kästchen neben den Erklärungen: „In dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden“ und „In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.“ Diese Kästchen hatte Frau S. nicht angekreuzt. Genau diese Versicherungen sind aber laut § 4 Absatz 3 Nummer 2 des Beratungshilfegesetzes (BerHG) zwingend erforderlich.

Die Frist: Ein unerbittlicher Countdown

Für nachträgliche Anträge auf Beratungshilfe gilt eine strenge Regelung: Sie müssen innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit gestellt werden. Da Frau S. am 7. November 2024 erstmals beraten wurde, endete diese Frist nach Berechnung des Gerichts am 5. Dezember 2024. Bis zu diesem Datum hätte der vollständige und korrekte Antrag beim Gericht vorliegen müssen – inklusive der fehlenden angekreuzten Versicherungen. Diese wurden jedoch nicht nachgereicht.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen: Antrag abgelehnt

Das Amtsgericht Ludwigshafen wies den Antrag von Frau S. als unbegründet zurück. Die entscheidende Begründung war die Versäumung der Vier-Wochen-Frist. Obwohl der Antrag selbst vor Fristablauf einging, war er aus Sicht des Gerichts nicht vollständig und damit nicht fristwahrend.

Die Ausschlussfrist: Keine zweite Chance

Das Gericht betonte, dass es sich bei der Vier-Wochen-Frist des § 6 Absatz 2 Satz 2 BerHG um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt. Eine Ausschlussfrist ist im juristischen Sinne besonders streng: Sie kann nicht verlängert werden. Auch eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand„, also eine Art zweite Chance bei unverschuldetem Fristversäumnis, ist bei Ausschlussfristen in der Regel nicht möglich. Ist die Frist verstrichen, ist der Anspruch verloren.

Für die Wahrung dieser Frist genügt es nicht, irgendeinen Antrag rechtzeitig einzureichen. Der Antrag muss auch die wesentlichen Formerfordernisse erfüllen. Dazu gehören die Unterschrift des Antragstellers und vollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie zur Rechtsangelegenheit selbst – und eben die besagten Versicherungen.

Nicht angekreuzt ist nicht erklärt

Das Gericht setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, ob die Unterschrift unter dem Formular, über der ein allgemeiner Text mit den Versicherungen abgedruckt ist, ausreicht. Es kam zu dem Schluss: Nein. Wenn spezielle Kästchen für diese Erklärungen vorgesehen sind und diese nicht aktiv angehakt werden, wiegt das schwerer als die allgemeine Unterschrift. Das Gericht sah hier einen „unauflösbaren Widerspruch“. Dem aktiven Nicht-Ankreuzen sei ein höherer Erklärungswert beizumessen. Die bloße Unterschrift unter dem allgemeinen Text könne die fehlenden Kreuze nicht heilen.

Da die erforderlichen Versicherungen somit nicht fristgerecht bis zum 5. Dezember 2024 vorlagen, war die Ausschlussfrist versäumt. Eine Nachreichung nach Fristablauf ist bei einer Ausschlussfrist bedeutungslos. Das Gericht verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit dieser strengen Regelung schnelle Rechtssicherheit schaffen und die Prüfung lang zurückliegender Sachverhalte vermeiden wolle.

Hintergründe und rechtliche Einordnung: Was steckt dahinter?

Um die Tragweite des Urteils zu verstehen, ist ein Blick auf die Beratungshilfe und die relevanten Gesetze hilfreich.

Was genau ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Form der Sozialleistung im Rechtsbereich. Sie ermöglicht es Menschen mit geringem Einkommen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Dies betrifft beispielsweise Streitigkeiten mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder bei Alltagsproblemen, die juristischen Rat erfordern. Die Beratungshilfe wird meist von Rechtsanwälten geleistet.

Das Beratungshilfegesetz (BerHG)

Die Grundlage für die Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es regelt, wer Anspruch auf Beratungshilfe hat, wie sie beantragt wird und welche Pflichten damit verbunden sind.

§ 6 Abs. 2 Satz 2 BerHG: Die Vier-Wochen-Frist

Der hier zentrale § 6 Absatz 2 Satz 2 BerHG legt die Ausschlussfrist von vier Wochen für nachträglich beantragte Beratungshilfe fest. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Beratung oder Vertretung begonnen hat. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass zeitnah Klarheit über die Kostenübernahme besteht.

§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG: Die notwendigen Versicherungen

Diese Vorschrift schreibt vor, dass Antragsteller bestimmte persönliche Versicherungen abgeben müssen. Dazu gehört die Erklärung, dass in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch versagt wurde und kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war. Diese Angaben dienen dazu, Missbrauch zu verhindern und die Prüfungsvoraussetzungen für das Gericht zu erleichtern.

Praktische Relevanz: Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen hat direkte Auswirkungen auf jeden, der Beratungshilfe beantragen möchte, insbesondere wenn die Beratung schon stattgefunden hat.

Sorgfalt ist entscheidend

Die wichtigste Lehre aus diesem Fall ist: Füllen Sie Anträge auf Beratungshilfe äußerst sorgfältig und vollständig aus. Jedes Feld, jedes Kreuzchen kann relevant sein. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie alle Hinweise genau durch. Im Zweifel fragen Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder bei einer Schuldner- oder Verbraucherberatungsstelle nach.

Die Vier-Wochen-Frist im Blick behalten

Wenn Sie Beratungshilfe nachträglich beantragen, also nachdem Sie bereits bei einem Rechtsanwalt waren, ist die Vier-Wochen-Frist Ihr wichtigster Termin. Notieren Sie sich das Datum des ersten Beratungsgesprächs und berechnen Sie genau, wann die Frist abläuft. Versäumen Sie diese Frist, gibt es in der Regel keine Möglichkeit mehr, Beratungshilfe für die bereits erfolgte Beratung zu erhalten.

Worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen

Achten Sie insbesondere darauf, dass alle erforderlichen Erklärungen und Versicherungen, wie die im Fall von Frau S. relevanten Angaben zu vorheriger Beratungshilfe oder Gerichtsverfahren, korrekt und durch Ankreuzen der dafür vorgesehenen Kästchen abgegeben werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine allgemeine Unterschrift unter dem Formular ausreicht, wenn spezifische Bestätigungen verlangt werden. Die Unterschrift bestätigt zwar die Richtigkeit aller gemachten Angaben, aber wenn Angaben fehlen oder widersprüchlich sind, kann dies zum Problem werden.

Fehlende Unterlagen schnell nachreichen

Sollten Sie feststellen, dass Ihrem Antrag Unterlagen oder Angaben fehlen, reichen Sie diese so schnell wie möglich nach – unbedingt vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist. Ein unvollständiger Antrag wahrt die Frist nicht, wie das Urteil aus Ludwigshafen verdeutlicht.

Frühzeitig um Beratungshilfe kümmern

Der sicherste Weg ist, den Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dann erhalten Sie vom Gericht einen sogenannten Berechtigungsschein. Mit diesem Schein können Sie dann zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen. So vermeiden Sie das Risiko, die nachträgliche Frist zu versäumen oder auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls der Antrag später abgelehnt wird. Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass im Umgang mit Behörden und Gerichten Genauigkeit und die Einhaltung von Fristen von größter Bedeutung sind, um seine Rechte erfolgreich wahrnehmen zu können.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei Beratungshilfeanträgen jedes Formulardetail entscheidend ist – fehlende Ankreuzungen bei den erforderlichen Versicherungserklärungen können zur Ablehnung führen, selbst wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. Die strenge Vier-Wochen-Ausschlussfrist für nachträgliche Beratungshilfeanträge lässt keine Ausnahmen zu; ein unvollständiger Antrag gilt nicht als fristwahrend. Für Rechtsuchende mit geringem Einkommen bedeutet dies, dass äußerste Sorgfalt beim Ausfüllen der Formulare geboten ist und idealerweise Beratungshilfe vor der anwaltlichen Beratung beantragt werden sollte.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Beratungshilfe und wer kann sie beantragen?

Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen oder Vermögen. Sie ermöglicht es diesen Personen, außergerichtlichen Rechtsrat oder rechtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich diesen sonst nicht leisten könnten.

Der Zweck der Beratungshilfe ist es, allen Bürgern den Zugang zum Recht zu erleichtern. Sie soll sicherstellen, dass Sie auch dann juristische Hilfe erhalten können, wenn Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind.

Wer kann Beratungshilfe bekommen?

Anspruch auf Beratungshilfe haben Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Rechtsberatung oder Vertretung nicht selbst tragen können.

Das bedeutet in erster Linie, dass Ihr Einkommen und Ihr Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Diese Grenze orientiert sich an den Vorschriften für andere Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV (heute Bürgergeld). Es wird geprüft, ob Ihnen nach Abzug bestimmter Ausgaben (wie Miete, Heizung, Freibeträge für sich selbst, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder) noch genügend Geld zur Verfügung steht, um die Kosten der Rechtsberatung zu bezahlen.

Neben der finanziellen Bedürftigkeit müssen aber auch andere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die rechtliche Angelegenheit darf nicht mutwillig sein. Das bedeutet, dass die Sache nicht aussichtslos sein darf oder nur aus reiner Querulanz verfolgt wird.
  • Es gibt keine andere zumutbare Möglichkeit, die Angelegenheit selbst zu klären oder kostenlos Hilfe zu erhalten (z.B. durch Rechtsschutzversicherungen, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc.).
  • Die Angelegenheit muss deutschem Recht unterliegen.

Was umfasst die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe deckt in der Regel die Kosten für die Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ab. Das kann zum Beispiel die Klärung einer Rechtsfrage, das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite oder die Verhandlung einer außergerichtlichen Einigung sein.

Für gerichtliche Verfahren gibt es eine andere Form der Unterstützung, die sogenannte Prozesskostenhilfe.

Wo beantragt man Beratungshilfe?

Sie können Beratungshilfe in der Regel beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort beantragen. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, den Sie bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vorlegen können.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung darüber, ob Sie Beratungshilfe erhalten, trifft das Amtsgericht.


zurück

Welche Fristen muss ich bei der Beantragung von Beratungshilfe beachten?

Wenn Sie rechtliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung benötigen, aber die Kosten dafür nicht tragen können, kann Beratungshilfe eine Möglichkeit sein. Dabei ist es wichtig, die Fristen für die Beantragung im Blick zu behalten.

Grundsätzlich sollten Sie den Antrag auf Beratungshilfe vor oder spätestens während des Gesprächs mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt stellen. Das ist der übliche Weg. Sie erhalten dann einen sogenannten Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, den Sie bei der Anwältin oder dem Anwalt vorlegen.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Beratungshilfe nachträglich zu beantragen, also nachdem die rechtliche Beratung bereits stattgefunden hat. Für diesen Fall gibt es eine wichtige Frist. Wenn Sie den Antrag erst nach der Beratung stellen, müssen Sie dies innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Beratung tun.

Innerhalb dieser Vier-Wochen-Frist muss der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Es ist zudem wichtig, dass der Antrag möglichst vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, damit das Gericht ihn prüfen kann.

Die Einhaltung dieser Fristen ist wichtig. Wenn der Antrag auf Beratungshilfe zu spät gestellt wird, kann er abgelehnt werden. Dies unterstreicht die Bedeutung, sich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern, um die Unterstützung zu erhalten, die Sie möglicherweise benötigen.


zurück

Was bedeutet Ausschlussfrist und welche Konsequenzen hat die Versäumung?

Eine Ausschlussfrist ist eine sehr strenge zeitliche Grenze, die das Gesetz oder ein Vertrag für eine bestimmte Handlung vorsieht. Stellen Sie sich das wie ein Ablaufdatum für ein Recht oder einen Anspruch vor.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Im Grunde ist es eine Frist, nach deren Ablauf ein Recht oder ein Anspruch unwiderruflich erlischt. Wenn Sie innerhalb dieser Frist eine bestimmte Handlung (wie zum Beispiel einen Antrag stellen, einen Anspruch anmelden oder Widerspruch einlegen) nicht vornehmen, dann verlieren Sie die Möglichkeit dazu endgültig.

Das Besondere und Wichtige an einer Ausschlussfrist ist, dass sie grundsätzlich nicht verlängert werden kann. Es gibt hier in der Regel keine Ausnahmen, auch nicht bei guter Begründung für das Versäumen.

Was sind die Konsequenzen der Versäumung?

Die Konsequenz ist sehr gravierend: Versäumen Sie eine Ausschlussfrist, geht der damit verbundene Anspruch oder das Recht verloren. Sie können ihn oder es danach nicht mehr geltend machen oder durchsetzen. Die „Tür“ zu diesem Anspruch schließt sich zu einem bestimmten Zeitpunkt unwiderruflich.

Das bedeutet für Sie:

  • Der Anspruch existiert nach Fristablauf nicht mehr.
  • Sie können ihn auch nicht mehr gerichtlich oder außergerichtlich verfolgen.
  • Eine nachträgliche Einreichung von Unterlagen oder Anträgen ist in der Regel wirkungslos.

Es ist daher extrem wichtig, Ausschlussfristen, die Ihnen mitgeteilt werden, genau zu beachten und einzuhalten. Das genaue Datum oder die genaue Zeit, bis wann gehandelt werden muss, ist entscheidend.


zurück

Welche Angaben und Unterlagen sind für einen vollständigen Antrag auf Beratungshilfe erforderlich?

Für einen Antrag auf Beratungshilfe ist es notwendig, dem Gericht oder der zuständigen Stelle Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sowie die Details Ihrer rechtlichen Angelegenheit darzulegen. Dies dient dazu, zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllt sind.

Welche Informationen gehören in den Antrag?

Der Antrag erfordert in der Regel Angaben zu:

  • Ihrer Person (wie Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Ihren Familienverhältnissen (verheiratet, Kinder etc.).
  • Ihrer rechtlichen Angelegenheit, also worum genau es in Ihrem Rechtsproblem geht und warum Sie rechtliche Hilfe benötigen. Hier sollte der Sachverhalt kurz und verständlich geschildert werden.
  • Ihren Einkommensverhältnissen: Dazu zählen Einnahmen aus Arbeit, Renten, Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld), Unterhalt etc.
  • Ihren Ausgaben: Hier geht es um bestimmte notwendige Belastungen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden können, wie Miete und Heizung oder bestimmte Versicherungsbeiträge.
  • Ihrem Vermögen: Angaben zu erspartem Geld, Immobilien oder anderen größeren Vermögenswerten.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Um die im Antrag gemachten Angaben – insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen – zu belegen, müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Typische Unterlagen sind zum Beispiel:

  • Einkommensnachweise der letzten Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rentenbescheide, BAföG-Bescheide).
  • Nachweise über feste Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Kontoauszüge über Mietzahlungen, Nachweise über bestimmte Versicherungen).
  • Kontoauszüge der letzten Zeit, um die Vermögenssituation zu zeigen.
  • Nachweise über andere Einkünfte oder Vermögenswerte (z.B. Unterhaltstitel, Sparbücher).
  • Ggf. Unterlagen zu der rechtlichen Angelegenheit selbst (z.B. Schriftverkehr mit der Gegenseite oder Behörden, Verträge, Bescheide), um den Bedarf an Beratung zu verdeutlichen.

Es ist wichtig, das offizielle Formular für den Antrag auf Beratungshilfe zu verwenden und dieses sorgfältig und vollständig auszufüllen. Dazu gehört auch, die relevanten Kästchen anzukreuzen, die Ihre Situation betreffen. Unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise können die Bearbeitung des Antrags verzögern oder dazu führen, dass er nicht bewilligt wird.


zurück

Kann ich Fehler im Antrag auf Beratungshilfe nachträglich korrigieren?

Ja, grundsätzlich können Fehler und fehlende Angaben in einem Antrag auf Beratungshilfe nachträglich korrigiert oder ergänzt werden. Wenn Ihr Antrag unvollständig ist oder das Gericht Rückfragen hat, werden Sie in der Regel vom Gericht aufgefordert, die fehlenden Informationen oder Dokumente nachzureichen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie für diese Korrekturen meist eine bestimmte Frist vom Gericht erhalten. Innerhalb dieser Frist sollten Sie die notwendigen Ergänzungen oder Richtigstellungen vornehmen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird fortgesetzt, sobald die benötigten Informationen vorliegen.

Beachten Sie jedoch die Bedeutung von Fristen im Allgemeinen. Wenn für bestimmte Schritte oder die Einreichung des Antrags selbst eine sogenannte Ausschlussfrist gilt, kann eine nachträgliche Korrektur nach Ablauf dieser Frist schwierig oder sogar unmöglich werden. Eine Ausschlussfrist bedeutet, dass nach ihrem Ablauf ein Recht oder eine Möglichkeit erlischt. Deshalb ist es ratsam, Anträge möglichst sorgfältig und vollständig auszufüllen und auf eventuelle Fristen des Gerichts zu achten.


zurück

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die rechtlichen Rat oder außergerichtliche Vertretung benötigen, sich diese aber nicht leisten können. Sie ermöglicht es, ohne gerichtliches Verfahren eine Rechtsberatung oder Hilfe durch einen Anwalt zu erhalten, ohne die Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Antragsteller müssen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, damit geprüft werden kann, ob sie anspruchsberechtigt sind (§§ 1 ff. Beratungshilfegesetz, BerHG).

Beispiel: Wer Hilfe bei einem Streit mit dem Vermieter braucht, aber nicht genug Geld hat, kann Beratungshilfe beantragen, um juristischen Rat zu erhalten.


Zurück

Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe

Ein nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe wird gestellt, wenn die Beratung bereits stattgefunden hat, die Förderung aber erst danach beantragt wird. Im Gegensatz zum üblichen Vorgehen – Antrag vor oder spätestens bei der Beratung – muss der nachträgliche Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht werden, sonst wird er abgelehnt (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BerHG). Die Frist beträgt vier Wochen ab Beratungstermin.

Beispiel: Frau S. hat einen Rechtsanwalt bereits aufgesucht und erst anschließend den Antrag auf Beratungshilfe gestellt. Dafür hat sie nur vier Wochen Zeit.


Zurück

Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist ist eine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb deren eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss, sonst verfällt das entsprechende Recht oder der Anspruch unwiderruflich. Im Unterschied zu anderen Fristen kann eine Ausschlussfrist grundsätzlich nicht verlängert oder durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgehoben werden. Sie sorgt für Rechtssicherheit und verhindert langwierige Nachprüfungen (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 BerHG).

Beispiel: Die Vier-Wochen-Frist zur Antragstellung im Beratungshilfegesetz ist eine Ausschlussfrist – wenn man sie verpasst, verliert man die Chance auf Beratungshilfe.


Zurück

Vereinbarung und Versicherungen im Antrag

Versicherungen im Antrag sind schriftliche Erklärungen, mit denen der Antragsteller bestätigt, dass bestimmte Tatsachen zutreffen, etwa dass keine vorherige Beratungshilfe zu der gleichen Angelegenheit beantragt oder versagt wurde und kein gerichtliches Verfahren anhängig ist (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG). Diese sind zwingend erforderlich, weil sie die Rechtmäßigkeit des Antrags sichern und Missbrauch verhindern. Die Versicherung erfolgt meist durch Ankreuzen vorgesehener Kästchen; eine bloße Unterschrift unter einem Text reicht hierfür nicht aus.

Beispiel: Frau S. hätte zwei Kästchen ankreuzen müssen, um zu versichern, dass keine frühere Beratungshilfe beantragt oder abgelehnt wurde, und dass kein Gerichtsverfahren läuft.


Zurück

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung ist eine gerichtliche Möglichkeit, eine Fristversäumnis unter bestimmten Voraussetzungen ungeschehen zu machen, wenn der Antragsteller die Frist aus einem wichtigen, unverschuldeten Grund versäumt hat. Bei Ausschlussfristen ist eine Wiedereinsetzung in der Regel ausgeschlossen, weil diese Fristen unaufschiebbar und streng sind. Dies bedeutet, dass verspätete Anträge nicht akzeptiert werden können, auch wenn die Versäumnis entschuldbar wäre.

Beispiel: Nachdem Frau S. die Vier-Wochen-Frist verpasst hatte, war eine Wiedereinsetzung nicht möglich, weshalb ihr Antrag abgelehnt wurde.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 6 Abs. 2 Satz 2 Beratungshilfegesetz (BerHG): Regelt die Vier-Wochen-Ausschlussfrist für die Beantragung nachträglicher Beratungshilfe, beginnend mit dem Tag der ersten Beratung. Diese Frist ist zwingend und kann nicht verlängert oder durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeglichen werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Antragstellerin hat die Frist nicht eingehalten, da der Antrag zwar rechtzeitig eingereicht, aber unvollständig war; somit wurde die Ausschlussfrist versäumt und der Antrag abgelehnt.
  • § 4 Abs. 3 Nr. 2 Beratungshilfegesetz (BerHG): Verpflichtet Antragsteller, bestimmte Versicherungen abzugeben, etwa dass sie in der Angelegenheit bisher keine Beratungshilfe erhalten oder versagt bekommen haben sowie kein gerichtliches Verfahren geführt wurde. Diese Angaben sind zwingende Voraussetzungen für die Antragsannahme und dienen der Missbrauchsprävention. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Antragstellerin hatte die erforderlichen Kästchen im Antrag nicht angekreuzt, was nach Auffassung des Gerichts eine fehlende und somit unvollständige Antragstellung darstellt.
  • Grundsatz der Ausschlussfrist im deutschen Verfahrensrecht: Ausschlussfristen müssen strikt eingehalten werden, da sie die Rechtssicherheit gewährleisten und nicht nachträglich verlängert oder durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgehoben werden können. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verwies auf diese Grundregel und begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass die Frist nicht durch unvollständige Anträge gewahrt werden kann.
  • Formgebundenheit und Formerfordernisse bei Anträgen: Anträge müssen alle wesentlichen Angaben und Erklärungen in der vorgesehenen Form enthalten, damit sie als wirksam gelten; allgemeine Unterschriften ersetzen nicht das aktive Ankreuzen verpflichtender Kästchen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wertete das Fehlen der konkreten Kreuzchen trotz Unterschrift als besonders schwerwiegend, da dadurch notwendige Erklärungen fehlten und somit der Antrag als unvollständig galt.
  • Sozialrechtliche Gewährung von Beratungshilfe: Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die sozial benachteiligten Personen Zugang zu Rechtsrat ermöglicht, wenn gewisse sozialrechtliche und formale Voraussetzungen erfüllt sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Antragstellerin wollte diese Sozialleistung nachträglich beantragen, musste jedoch die formalen Voraussetzungen strikt einhalten, was nicht gelungen ist.
  • Rechtssicherheitsprinzip bei staatlichen Leistungen: Um eine zügige und verlässliche Entscheidung zu ermöglichen, sind Fristen und Formvorschriften eng auszulegen, um langwierige Nachprüfungen oder Unsicherheiten zu vermeiden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die strenge Auslegung der Vier-Wochen-Ausschlussfrist und der Formalien dient dieser Rechtssicherheit, weshalb das Gericht die Versäumnisse der Antragstellerin nicht tolerierte.

Das vorliegende Urteil


AG Ludwigshafen – Az.: 2 XI 679/24 – Beschluss vom 20.01.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben