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Kaufvertrag unter auflösender Bedingung der Finanzierung

Ein Online-Klick für einen Gabelstapler, doch die zugesagte Finanzierung scheitert: Muss der Käufer dann trotzdem zahlen? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit den Folgen geplatzter Leasingverträge bei Online-Käufen befasst. Sein Urteil stellt klar, wann die fehlende Finanzierung den gesamten Deal platzen lassen kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 43/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 06.05.2025
  • Aktenzeichen: 6 U 43/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Betreiberin eines Online-Portals für den Handel mit Gabelstaplern (Berufungsklägerin)
  • Beklagte: Zimmereibetrieb (Berufungsbeklagte und Anschlussberufungsklägerin)

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Online-Portal für Gabelstapler (Klägerin) verkaufte einem Zimmereibetrieb (Beklagte) online einen Gabelstapler. Das Angebot enthielt den Hinweis „Finanzierung: Leasing“. Die Finanzierung kam nicht zustande, woraufhin die Beklagte das Fahrzeug nicht abnahm und die Klägerin Schadensersatz forderte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der online abgeschlossene Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung stand, dass die Finanzierung zustande kommt, und welche Folgen das Scheitern der Finanzierung hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage vollumfänglich abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz entsprechend abgeändert. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, während die Anschlussberufung der Beklagten Erfolg hatte.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung des Zustandekommens der Finanzierung stand. Da die Finanzierung aus wirtschaftlich gerechtfertigten Gründen scheiterte, trat die Bedingung ein und der Vertrag wurde unwirksam.
  • Folgen: Die Klägerin konnte keine Schadensersatzansprüche aus dem Kaufvertrag geltend machen, da dieser aufgrund des Scheiterns der Finanzierung unwirksam wurde. Die Klägerin muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen.

Der Fall vor Gericht


Online-Kauf unter Finanzierungsvorbehalt: OLG Stuttgart kippt Schadensersatzforderung nach geplatztem Leasing

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart beleuchtet die Rechtsfolgen, wenn bei einem online abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Investitionsgut die im Angebot erwähnte Leasingfinanzierung scheitert.

Gebrauchter Gabelstapler mit Leasing-Preis, enttäuschte Personen im Holzlager.
Zimmereibetrieb lehnt Gabelstapler ab, Online-Angebot scheitert bei Leasingfinanzierung, Lagerhallen-Update. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Gericht entschied, dass ein solcher Vertrag unter einer auflösenden Bedingung stehen kann, was den Verkäufer im Falle des Scheiterns der Finanzierung ohne Schadensersatzansprüche dastehen lässt.

Worum ging es im Kern? Gabelstaplerkauf und die Tücken der Finanzierung

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Gabelstapler wirksam blieb, obwohl die vom Verkäufer im Online-Angebot in Aussicht gestellte Leasingfinanzierung nicht zustande kam. Die Klägerin, Betreiberin eines Online-Portals für Gabelstapler, forderte Schadensersatz vom beklagten Zimmereibetrieb, weil dieser den Stapler nach geplatzter Finanzierung nicht abnahm.

Der Sachverhalt: Online-Klick, Auftragsbestätigung und das Scheitern des Leasings

Nach Vorgesprächen unterbreitete die Klägerin dem beklagten Zimmereibetrieb am 24. März 2023 über ihre Webseite ein Online-Angebot für einen gebrauchten Gabelstapler zum Nettopreis von 24.900,00 Euro. Entscheidend war hierbei der im Angebot enthaltene Hinweis „Finanzierung: Leasing“. Der Geschäftsführer der Beklagten akzeptierte das Angebot online durch Betätigung der entsprechenden Schaltflächen. Daraufhin erhielt die Beklagte am 27. März 2023 eine Auftragsbestätigung von der Klägerin.

Die anschließende Leasingfinanzierung, die ebenfalls von der Klägerin angeboten wurde, kam jedoch nicht zustande. Infolgedessen verweigerte die Beklagte die Abnahme des Gabelstaplers. Die Klägerin forderte daraufhin Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages.

Die Streitpunkte vor Gericht: Vertrag gültig? Finanzierung eine Bedingung?

Die Klägerin stützte ihren Schadensersatzanspruch auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sahen einen pauschalierten Schadensersatz von 30 % des Nettokaufpreises vor, was im konkreten Fall 7.470,00 Euro entsprach.

Die Beklagte argumentierte hingegen, es sei gar kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Ihr sei telefonisch mitgeteilt worden, dass die Online-Klicks noch keinen verbindlichen Vertragsschluss darstellten. Hilfsweise vertrat sie die Ansicht, der Vertrag sei an die Bedingung geknüpft gewesen, dass eine Finanzierung zustande kommt. Zudem bestritt sie die wirksame Einbeziehung der AGB und die Angemessenheit der geforderten Schadenspauschale. Als Grund für das Scheitern der Finanzierung nannte die Beklagte einen unerwarteten Liquiditätsverlust durch den Ausfall größerer Forderungen.

Die Entscheidung des Landgerichts Tübingen: Teilerfolg für den Verkäufer

Das Landgericht Tübingen als erste Instanz sah zwar einen wirksamen Kaufvertrag als gegeben an und bejahte grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch. Es verneinte jedoch die wirksame Einbeziehung der AGB der Klägerin und schätzte den entstandenen Schaden auf lediglich 5 % des Kaufpreises (1.245,00 Euro). Grundlage hierfür war § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO), eine Vorschrift, die es Gerichten erlaubt, die Höhe eines Schadens unter bestimmten Umständen zu schätzen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart: Klage vollständig abgewiesen

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fällte eine grundlegend andere Entscheidung. Es änderte das Urteil des Landgerichts Tübingen auf die Anschlussberufung der Beklagten hin ab und wies die Klage der Gabelstapler-Verkäuferin vollständig ab. Die Berufung der Klägerin, die den vollen pauschalierten Schadensersatz von 30 % durchsetzen wollte, wurde zurückgewiesen.

Die wesentlichen Entscheidungsgründe des OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart begründete seine Entscheidung damit, dass der Kaufvertrag über den Gabelstapler aufgrund des Scheiterns der Finanzierung seine Wirkung verloren habe. Die Beklagte sei daher nicht zur Abnahme des Fahrzeugs verpflichtet gewesen.

Auflösende Bedingung: Kaufvertrag an erfolgreiche Finanzierung geknüpft

Das Gericht stellte fest, dass der Kaufvertrag – selbst wenn er ursprünglich wirksam zustande gekommen sein sollte – unter einer sogenannten auflösenden Bedingung gemäß § 158 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stand. Eine Auflösende Bedingung bedeutet, dass ein Vertrag zwar zunächst gültig ist, seine Wirksamkeit aber verliert, wenn ein bestimmtes zukünftiges Ereignis eintritt – hier das Nichtzustandekommen eines Leasing- oder alternativen Finanzierungsvertrages.

Diese Bedingung leitete das Gericht aus den Gesamtumständen ab:

  • Der explizite Hinweis „Finanzierung: Leasing“ im Online-Angebot der Klägerin.
  • Die glaubhafte Darlegung der Beklagten, dass sie ohne Finanzierung den Gabelstapler nicht hätte erwerben können.
  • Das Eingeständnis der Klägerin, dass der Geschäftsführer der Beklagten seinen Finanzierungswunsch klar geäußert hatte.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) deuten solche Finanzierungsklauseln oder klar erkennbare Finanzierungswünsche darauf hin, dass der Bestand des Kaufvertrages vom Gelingen der Finanzierung abhängen soll. Juristen sprechen hier von einer konkludenten Vereinbarung, also einer stillschweigenden Übereinkunft.

Das OLG betonte, es wäre Sache der Klägerin gewesen, deutlich zu machen, wenn sie den Vertrag unabhängig vom Erfolg der Finanzierung als bindend ansehen wollte. Dies sei aber nicht geschehen. Selbst ein Hinweis, die Finanzierung sei Sache des Käufers, ändere nichts an der Annahme einer auflösenden Bedingung. Ein solcher Hinweis kläre nur, dass der Verkäufer keine Pflicht zur Finanzierungsbeschaffung übernehme, nicht aber, dass der Käufer auch ohne Finanzierung gebunden sei.

Diese stillschweigend vereinbarte auflösende Bedingung hat als Individualabrede – eine zwischen den Parteien getroffene spezifische Vereinbarung – Vorrang vor anderslautenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin, die das Finanzierungsrisiko einseitig dem Käufer auferlegen wollten.

Bedingung eingetreten – Finanzierung gescheitert ohne treuwidriges Verhalten des Käufers

Die auflösende Bedingung trat ein, da weder ein Leasingvertrag noch eine andere Finanzierung zustande kam. Entscheidend war für das Gericht auch, dass die Beklagte den Eintritt dieser Bedingung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, wie es § 162 Absatz 2 BGB für die Wirksamkeit der Bedingung voraussetzt.

Ein treuwidriges Verhalten hätte laut BGH-Rechtsprechung vorgelegen, wenn sich der Käufer ohne rechtfertigenden Grund geweigert hätte, ein Finanzierungsangebot anzunehmen. Die Beklagte konnte jedoch nachvollziehbar darlegen, dass sie aufgrund eines unvorhergesehenen Liquiditätsverlusts durch ausgefallene Forderungen die finanzielle Last des Leasings nicht mehr tragen konnte. Dies wertete das Gericht als rechtfertigenden Grund. Nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sei die Beklagte nicht gezwungen gewesen, ein für sie wirtschaftlich unvertretbares Kreditgeschäft einzugehen.

Konsequenz: Kein wirksamer Vertrag, kein Schadensersatz

Da die auflösende Bedingung (Scheitern der Finanzierung) eingetreten ist, hat der Kaufvertrag gemäß § 158 Absatz 2 BGB seine rechtliche Wirkung verloren. Folglich konnte die Klägerin keine Zahlungsansprüche – weder pauschalierten noch konkret berechneten Schadensersatz – aus diesem Vertrag herleiten.

Kostenentscheidung und keine Zulassung der Revision

Die Klägerin muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof, also die Überprüfung des Urteils durch die höchste deutsche Zivilinstanz, ließ das OLG Stuttgart nicht zu, da es die dafür notwendigen Voraussetzungen (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder Notwendigkeit zur Fortbildung des Rechts) als nicht gegeben ansah.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei Online-Käufen mit Finanzierungsvorbehalt kann der gesamte Kaufvertrag unwirksam werden, wenn die geplante Finanzierung scheitert. Das OLG Stuttgart entschied, dass ein im Angebot erwähnter Finanzierungshinweis („Finanzierung: Leasing“) eine auflösende Bedingung darstellt, die den Vertrag automatisch auflöst, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Käufer müssen in solchen Fällen keinen Schadensersatz zahlen, solange sie das Scheitern der Finanzierung nicht treuwidrig selbst herbeigeführt haben – wobei wirtschaftliche Schwierigkeiten als rechtfertigender Grund anerkannt werden können. Diese Entscheidung stärkt die Position von Käufern, die beim Erwerb von Investitionsgütern auf externe Finanzierung angewiesen sind.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet ein Kaufvertrag unter „auflösender Bedingung“ genau?

Eine „auflösende Bedingung“ bei einem Kaufvertrag beschreibt eine besondere Vereinbarung der Vertragsparteien, die sich auf die Gültigkeit des Vertrags auswirkt.

Vereinfacht gesagt, funktioniert das Prinzip so:

  1. Der Kaufvertrag ist im Moment des Abschlusses sofort wirksam und gültig. Beide Seiten sind an ihre Pflichten gebunden (der Käufer muss zahlen, der Verkäufer muss liefern).
  2. Allerdings ist im Vertrag eine zukünftige, aber unsichere Entwicklung als „auflösende Bedingung“ festgelegt.
  3. Tritt dieses bestimmte zukünftige Ereignis tatsächlich ein, dann verliert der Kaufvertrag automatisch seine Wirksamkeit. Er wird von diesem Zeitpunkt an so behandelt, als hätte es ihn nicht gegeben oder er wird beendet. Man sagt, der Vertrag „löst sich auf“.

Stellen Sie sich das wie einen Schalter vor: Beim Vertragsabschluss geht der Schalter auf „an“ (Vertrag ist gültig). Passiert später das vereinbarte Ereignis (die Bedingung), schaltet sich der Vertrag automatisch auf „aus“ und ist nicht mehr gültig.

Warum nutzt man auflösende Bedingungen?

Dieses juristische Mittel wird verwendet, um Verträge schon heute abschließen zu können, deren Fortbestand oder Ende aber von Dingen abhängt, die in der Zukunft liegen und noch nicht sicher sind. Es gibt beiden Seiten eine Art „Ausstiegsklausel“, die eintritt, wenn ein bestimmtes, vorher definiertes Ereignis passiert.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Grundstückskauf: Ein Kaufvertrag über ein Baugrundstück könnte unter der auflösenden Bedingung stehen, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn eine bestimmte, für die geplante Bebauung notwendige behördliche Genehmigung nicht bis zu einem bestimmten Datum erteilt wird. Der Vertrag ist zunächst gültig, aber wenn die Genehmigung ausbleibt, endet er automatisch.
  • Kauf unter Vorbehalt eines Gutachtens: Sie kaufen vielleicht ein seltenes Sammlerstück. Der Kaufvertrag könnte unter der auflösenden Bedingung geschlossen werden, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn ein unabhängiges Gutachten die Echtheit des Stücks nicht innerhalb einer bestimmten Frist bestätigen kann. Der Kauf ist zunächst abgeschlossen, wird aber bei einem negativen Gutachten automatisch rückgängig gemacht.

Für Sie als Vertragspartner bedeutet das: Ein solcher Vertrag ist zunächst bindend. Es ist aber wichtig, genau zu wissen, welche Bedingung vereinbart wurde, da deren Eintritt dazu führen kann, dass der Vertrag plötzlich seine Gültigkeit verliert.

Dieses Prinzip ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


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Wie erkenne ich, ob ein Kaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen wurde?

Ein Kaufvertrag kann wie andere Verträge auch an eine sogenannte „Bedingung“ geknüpft sein. Juristisch spricht man von einer Bedingung, wenn der Beginn oder das Ende der Vertragsfolgen von einem zukünftigen, unsicheren Ereignis abhängt.

Bei einer auflösenden Bedingung ist es so, dass der Vertrag zunächst ganz normal gilt und die Rechte und Pflichten bestehen. Der Vertrag endet aber automatisch, wenn das im Vertrag genannte unsichere Ereignis eintritt. Man könnte sagen: Der Vertrag gilt solange, bis etwas Bestimmtes passiert – wenn dieses Ereignis eintritt, löst sich der Vertrag auf.

Hinweise im Vertragstext

Um zu erkennen, ob ein Kaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung steht, müssen Sie den Text genau lesen. Achten Sie auf Formulierungen, die ausdrücklich besagen, dass der Vertrag unter einer bestimmten Voraussetzung endet oder ungültig wird, wenn ein zukünftiges Ereignis eintritt. Typische Formulierungen sind:

  • „Dieser Vertrag endet, falls der Käufer die Ware nicht bis zum [Datum] abholt.“
  • „Der Kaufvertrag ist hinfällig, sofern die zur Bezahlung eingereichte Finanzierungszusage widerrufen wird.“
  • „Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag erlöschen, wenn das bestellte Produkt vom Hersteller nicht mehr geliefert werden kann.“

Wichtig ist immer, dass das genannte Ereignis im Moment des Vertragsschlusses noch nicht sicher feststeht. Wenn ein Vertrag zum Beispiel besagt „Der Vertrag endet am 31.12. dieses Jahres“, handelt es sich nicht um eine Bedingung, weil das Datum sicher eintritt.

Mündliche Absprachen

Auch mündliche Vereinbarungen können grundsätzlich wirksam sein und Bedingungen enthalten. Das Problem bei rein mündlichen Absprachen ist jedoch fast immer die Beweisbarkeit.

Wenn Sie eine auflösende Bedingung nur mündlich vereinbart haben und später ein Streit entsteht, kann es sehr schwierig sein nachzuweisen, dass diese Bedingung tatsächlich so vereinbart wurde und was genau ihr Inhalt war. Im Zweifel gilt dann oft das, was schriftlich festgehalten ist oder was im Nachhinein bewiesen werden kann.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn ein Kaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen wurde, bedeutet das, dass die vertraglichen Pflichten (wie Bezahlen und Liefern) vorübergehend bestehen. Tritt die im Vertrag genannte auflösende Bedingung ein, dann fallen diese Pflichten weg und der Vertrag wird beendet. Was mit bereits erbrachten Leistungen geschieht, muss dann je nach Situation geklärt werden.

Daher ist es sehr wichtig, Verträge – insbesondere vor der Unterzeichnung – sorgfältig zu lesen und auf Formulierungen zu achten, die das Ende des Vertrags an bestimmte zukünftige Ereignisse knüpfen.


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Welche Risiken bestehen beim Online-Kauf von Investitionsgütern mit Finanzierungsvorbehalt?

Das Hauptrisiko beim Online-Kauf von Investitionsgütern mit Finanzierungsvorbehalt besteht darin, dass der Kaufvertrag möglicherweise nicht wirksam wird oder endet, wenn die geplante Finanzierung nicht zustande kommt. Ein Finanzierungsvorbehalt bedeutet, dass die Gültigkeit des Kaufvertrags davon abhängt, dass Sie als Käufer die für den Kauf notwendige Finanzierung (z.B. einen Kredit) tatsächlich erhalten.

Scheitert die Finanzierung, obwohl Sie sich darum bemüht haben, dann entfallen Ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag. Sie müssen den Kaufpreis nicht zahlen und der Verkäufer muss die Ware nicht liefern. Dies mag zunächst wie eine Absicherung klingen, birgt aber auch Fallstricke.

Eine potenzielle Gefahr liegt in der Beweislast. Im Streitfall müssen Sie als Käufer oft nachweisen, dass die Finanzierung tatsächlich gescheitert ist – und zwar trotz Ihrer ernsthaften Bemühungen, einen Kredit zu erhalten. Der Verkäufer könnte argumentieren, dass Sie sich nicht ausreichend oder gar nicht um die Finanzierung gekümmert haben, obwohl Sie dazu vertraglich verpflichtet sind.

Ein weiteres Risiko kann entstehen, wenn Sie bereits Anzahlungen geleistet haben oder der Verkäufer für Sie Kosten hatte (z.B. für die Vorbereitung des Versands oder der Übergabe). Zwar müssen diese im Falle des Scheiterns der Finanzierung in der Regel zurückerstattet werden, doch die Abwicklung kann aufwendig sein.

Um sich bestmöglich abzusichern, ist es entscheidend, dass der Finanzierungsvorbehalt klar und eindeutig im Online-Kaufvertrag formuliert ist. Es sollte festgehalten werden, dass der Vertrag nur unter der Bedingung wirksam wird, dass die Finanzierung bis zu einem bestimmten Datum steht.

Zudem ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Halten Sie Ihre Bemühungen um eine Finanzierung genau fest. Das beinhaltet Kopien von Kreditanträgen bei verschiedenen Banken, Ablehnungsbescheiden oder Korrespondenz mit Finanzinstituten. Bewahren Sie auch die gesamte Kommunikation mit dem Online-Verkäufer schriftlich auf, sei es per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Verkaufsplattform. Diese Dokumente sind entscheidend, um im Bedarfsfall Ihre Position nachweisen zu können.


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Kann ein Verkäufer Schadensersatz fordern, wenn die Finanzierung platzt und der Kaufvertrag eine auflösende Bedingung enthält?

Wenn ein Kaufvertrag, wie zum Beispiel oft beim Immobilienkauf, eine sogenannte auflösende Bedingung enthält, die an die erfolgreiche Finanzierung durch den Käufer geknüpft ist, dann tritt eine besondere Situation ein.

Was bedeutet eine „auflösende Bedingung“?

Stellen Sie sich eine auflösende Bedingung wie einen eingebauten „Auflöser“ für den Vertrag vor. Es wird im Vertrag festgehalten: Wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (hier: der Käufer erhält die benötigte Finanzierung nicht bis zu einem Stichtag), dann endet der Vertrag automatisch. Er „löst sich auf“, so als wäre er nie bindend geworden in Bezug auf die eigentliche Durchführung (Zahlung des Kaufpreises, Übergabe der Sache).

Was passiert, wenn die Bedingung eintritt?

Tritt die auflösende Bedingung ein – also platzt die Finanzierung trotz der im Vertrag genannten Voraussetzungen –, dann endet der Kaufvertrag von selbst. Weil der Vertrag dadurch aufgelöst wird und die Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises entfällt, kann der Verkäufer in der Regel keinen Schadensersatz allein deshalb fordern, weil der Kaufpreis nicht gezahlt wird. Der Vertrag ist ja gerade deshalb aufgelöst, weil die Zahlung mangels Finanzierung nicht möglich war, und genau diese Möglichkeit wurde durch die Bedingung abgedeckt.

Wann kann doch Schadensersatz möglich sein?

Eine andere Situation liegt jedoch vor, wenn der Käufer das Eintreten der auflösenden Bedingung schuldhaft verursacht hat. Das bedeutet, der Käufer hat die Finanzierung nicht deshalb nicht bekommen, weil es objektiv unmöglich war oder er sich redlich bemüht hat, sondern weil er sich vertrags- oder pflichtwidrig verhalten hat.

Beispiele für solch ein schuldhaftes Verhalten könnten sein:

  • Der Käufer hat sich gar nicht erst ernsthaft um eine Finanzierung bemüht.
  • Der Käufer hat bei der Beantragung der Finanzierung falsche oder unvollständige Angaben gemacht, um die Ablehnung zu provozieren.
  • Der Käufer hat nach Vertragsabschluss sein Vermögen oder seine Bonität absichtlich verschlechtert, um die Finanzierung zu verhindern.

In solchen Fällen, in denen der Käufer das Scheitern der Finanzierung selbst herbeigeführt oder verschuldet hat, obwohl er nach dem Vertrag dazu verpflichtet gewesen wäre, sich ernsthaft und redlich um die Finanzierung zu bemühen, kann der Verkäufer Schadensersatzansprüche haben. Diese Ansprüche ergeben sich dann nicht aus dem Scheitern des Vertrags an sich aufgrund der Bedingung, sondern aus der Verletzung der Pflicht des Käufers, sich um die Erfüllung der Bedingung (also die Finanzierung) redlich zu bemühen. Der Schadensersatz soll dann den Verkäufer so stellen, als hätte sich der Käufer pflichtgemäß verhalten.


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Welche Rolle spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem Kaufvertrag unter auflösender Bedingung?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (oft der Verkäufer) für eine Vielzahl von Verträgen erstellt. Sie dienen dazu, Standardregeln für wiederkehrende Situationen festzulegen, die über den reinen Austausch von Ware gegen Geld in einem Kaufvertrag hinausgehen.

Bei einem Kaufvertrag unter einer auflösenden Bedingung wird der Vertrag zunächst geschlossen und ist gültig. Er endet aber automatisch, wenn ein bestimmtes zukünftiges, ungewisses Ereignis eintritt. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto, aber der Vertrag soll unwirksam werden, wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist ein benötigtes Darlehen erhalten. Die auflösende Bedingung beschreibt also einen „Aus-Schalter“ für den Vertrag.

Wie AGB in solchen Verträgen wichtig werden

AGB spielen in solchen Verträgen eine wichtige Rolle, weil sie die Details regeln, die nicht direkt im Hauptvertrag oder der Bedingung selbst stehen. Sie können zum Beispiel festlegen:

  • Was passiert, wenn die Bedingung eintritt? Wer muss was zurückgeben und innerhalb welcher Frist?
  • Was passiert, wenn die Bedingung nicht eintritt? Der Vertrag bleibt bestehen, und die AGB regeln weiterhin die Details wie Gewährleistung oder Zahlungsmodalitäten.
  • Wer trägt welche Verantwortung? Besonders relevant ist dies bei Fragen des Schadensersatzes (Ausgleich für entstandenen Schaden) oder der Haftung (wer für welche Folgen geradesteht). AGB versuchen oft, diese Verantwortung zu begrenzen oder auszuschließen.

Einbeziehung und Gültigkeit von AGB

Damit AGB überhaupt Teil eines Vertrags werden, müssen sie wirksam einbezogen sein. Das bedeutet in der Regel, dass der Verkäufer den Käufer vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen muss und der Käufer die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Eine einfache Möglichkeit ist oft der Hinweis im Laden, im Online-Shop oder auf der Rückseite des Vertragsformulars.

Allerdings ist nicht jede Klausel in AGB automatisch gültig. Das Gesetz schützt Verbraucher und auch Unternehmen in gewissen Grenzen vor unangemessen benachteiligenden Klauseln (geregelt z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB). Eine Inhaltskontrolle prüft, ob einzelne AGB-Klauseln mit grundlegenden gesetzlichen Prinzipien vereinbar sind.

Welche AGB-Klauseln unwirksam sein könnten und die Folgen

Besonders Klauseln, die Schadensersatzansprüche stark einschränken oder die Haftung des Verkäufers unangemessen ausschließen, werden streng geprüft und sind häufig unwirksam. Auch überraschende Klauseln, mit denen der Käufer nach den Umständen nicht rechnen musste, sind oft nicht wirksam.

Ist eine AGB-Klausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Das kann für den Käufer vorteilhaft sein, da die gesetzlichen Regeln oft umfassendere Rechte vorsehen als unwirksame AGB-Klauseln.

Auslegung der auflösenden Bedingung

AGB können auch dabei helfen, die auflösende Bedingung selbst oder die mit ihrem Eintritt verbundenen Abläufe zu konkretisieren. Sie könnten zum Beispiel genauer definieren, welches Ereignis genau zum Ende des Vertrags führt oder welche Schritte die Parteien nach Eintritt der Bedingung einhalten müssen. Allerdings dürfen AGB die Bedingung selbst nicht so verändern, dass sie den Kern der Vereinbarung im Hauptvertrag verfälschen oder eine der Parteien unangemessen benachteiligen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: AGB regeln bei einem Kaufvertrag unter auflösender Bedingung oft das „Kleingedruckte“ und die Folgen, die eintreten, wenn die Bedingung erfüllt wird oder eben nicht. Sie beeinflussen maßgeblich, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer über die Grundvereinbarung hinaus haben, unterliegen aber einer gesetzlichen Kontrolle, um eine faire Balance zu gewährleisten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Auflösende Bedingung

Eine auflösende Bedingung ist eine Vereinbarung in einem Vertrag, nach der der Vertrag zunächst wirksam ist, aber automatisch endet, sobald ein bestimmtes zukünftiges, unsicheres Ereignis eintritt (§ 158 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, der Vertrag „löst sich auf“, wenn diese Bedingung eintrifft, und die beteiligten Parteien sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Im Fall des Gabelstaplerkaufs war die auflösende Bedingung das Scheitern der Leasingfinanzierung, wodurch der Kaufvertrag unwirksam wurde.

Beispiel: Sie kaufen ein Auto, unter der Bedingung, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum eine Finanzierung erhalten. Wenn die Finanzierung nicht zustande kommt, endet der Vertrag automatisch, ohne dass Sie zahlen müssen.


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Individualabrede

Eine Individualabrede ist eine Vertragsvereinbarung, die zwischen den Parteien speziell ausgehandelt und nicht Teil vorformulierter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist. Sie hat Vorrang vor vorformulierten Regelungen in den AGB, weil sie speziell auf die besondere Situation der Parteien zugeschnitten ist. Im vorliegenden Fall entscheidend war, dass die auflösende Bedingung zur Finanzierung stillschweigend als Individualabrede zwischen Käufer und Verkäufer galt und daher gegenüber den AGB der Klägerin Vorrang besaß.

Beispiel: Wenn Sie in einem Vertrag mit einem Händler ausdrücklich vereinbaren, dass der Kauf von einer bestimmten Genehmigung abhängig ist, gilt diese individuelle Abrede vor einer allgemeinen Regel in den AGB.


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Konkludente Vereinbarung

Eine konkludente Vereinbarung ist eine stillschweigend getroffene Absprache, die nicht ausdrücklich ausgesprochen, aber daraus folgt, wie sich die Parteien verhalten oder was aus den Umständen geschlossen werden kann. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht aus den Vertragsbedingungen und dem Verhalten der Parteien, dass eine konkludente Vereinbarung bestand, dass der Kauf vom Zustandekommen der Finanzierung abhängig ist. Das bedeutet, die Parteien haben sich durch ihr Verhalten so geeinigt, ohne dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten.

Beispiel: Wenn Sie regelmäßig bei einem Bäcker Brot kaufen und dabei stets bezahlen, entsteht konkludent ein Kaufvertrag – ohne dass Sie es jedes Mal ausdrücklich vereinbaren müssen.


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Einbeziehung der AGB

Die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedeutet, dass diese vorformulierten Vertragsbedingungen wirksam Teil des Vertrages werden. Damit das gelingt, muss der Verwender der AGB den Vertragspartner vor oder bei Vertragsschluss deutlich auf die AGB hinweisen und ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme geben. Zudem muss der Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden sein. Ist die Einbeziehung nicht wirksam erfolgt, gelten die AGB nicht und die gesetzlichen Vorschriften haben Vorrang. Im Streitfall verweigerte das Landgericht die Einbeziehung der AGB, wodurch Schäden anders bewertet wurden.

Beispiel: Wenn Sie online ein Produkt bestellen, müssen Sie oft vor dem Kauf durch Anklicken bestätigen, dass Sie die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Nur so werden die AGB wirksam einbezogen.


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Treuwidriges Verhalten (§ 162 Abs. 2 BGB)

Treuwidriges Verhalten liegt vor, wenn eine Partei ein bundesrechtlich geschütztes Vertrauen oder eine Pflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verletzt, indem sie sich unredlich verhält. Nach § 162 Abs. 2 BGB wird eine auflösende Bedingung unwirksam, wenn der Vertragspartner den Eintritt der Bedingung absichtlich oder schuldhaft herbeiführt. Im Fall wurde die Finanzierung nicht „wider Treu und Glauben“ verhindert, da der Käufer aus nachvollziehbaren Gründen nicht finanzieren konnte. Würde der Käufer die Finanzierung absichtlich zum Scheitern bringen, könnte der Verkäufer Schadensersatz verlangen.

Beispiel: Wenn Sie eine Finanzierung für einen Autokauf nur vortäuschen und sich gar nicht darum bemühen, um sich dann vom Vertrag zu lösen, handeln Sie treuwidrig und können auf Schadensersatz verklagt werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 158 Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt die auflösende Bedingung, wonach ein Vertrag zunächst wirksam ist, aber seine Wirkung verliert, wenn ein bestimmtes zukünftiges Ereignis eintritt. Dies bedeutet, dass die Wirksamkeit des Vertrages vom Eintritt oder Nichteintritt der Bedingung abhängt und bei Eintritt der auflösenden Bedingung der Vertrag rückwirkend entfällt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG Stuttgart stellte fest, dass der Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung des Zustandekommens der Finanzierung stand und bei Scheitern dieser Finanzierung die Wirksamkeit des Vertrags entfiel.
  • § 242 BGB (Treu und Glauben): Verlangt von den Vertragsparteien ein Verhalten, das Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils nimmt und verbietet Rechtsmissbrauch sowie treuwidriges Verhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte handelte nicht treuwidrig, da sie den Eintritt der auflösenden Bedingung – das Scheitern der Finanzierung – nicht schuldhaft herbeigeführt hat und kein wirtschaftlich unvertretbares Leasinggeschäft eingehen musste.
  • AGB-Recht (insbesondere §§ 305 ff. BGB): Regelt die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträge und schützt vor unangemessenen Benachteiligungen durch Klauseln in diesen Bedingungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor AGB. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sah die Individualabrede (die aufschiebende Bedingung der Finanzierung) als vorrangig gegenüber einer Schadensersatzklausel in den AGB an, weshalb die 30%-Schadensersatzpauschale nicht anwendbar war.
  • § 162 Absatz 2 BGB: Regelt, dass bei auflösenden Bedingungen der Eintritt der Bedingung unwirksam ist, wenn sie vom Schuldner (hier: Käufer) wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat das Scheitern der Finanzierung nicht wider Treu und Glauben verursacht, weshalb die auflösende Bedingung wirksam eingetreten ist und den Vertrag beendet.
  • § 287 ZPO (Zivilprozessordnung): Ermöglicht Gerichten, die Schadenshöhe nach freier Einschätzung zu schätzen, wenn der Schaden nicht exakt zu beziffern ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht nutzte diese Norm für die Schätzung eines geringeren Schadensersatzanspruchs, was jedoch vom OLG aufgrund des festgestellten auflösenden Bedingungseintritts obsolet wurde.
  • Vertragsschluss im Online-Handel / Rechtsgrundsätze zu konkludenten Vereinbarungen: Behandelt die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen durch Online-Klicks und die Konkludenz von Abreden, die nicht ausdrücklich schriftlich fixiert sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht erkannte eine konkludente Vereinbarung, dass der Kaufvertrag vom Zustandekommen der Finanzierung abhängig ist, die stillschweigend aus dem Gesamtverhalten und dem Angebot hervorging.

Das vorliegende Urteil


OLG Stuttgart – Az.: 6 U 43/24 – Urteil vom 06.05.2025


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