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Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne wird gekippt

Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Corona Quarantäne beschlossen

Bei einer angeordneten Corona-Quarantäne sollen Impfverweigerer spätestens ab dem 01. November keine Verdienstausfälle mehr entschädigt bekommen. Darauf haben sich nunmehr Bund und Bundesländer trotz kontroverser Standpunkte geeinigt. Dies gelte jedoch ausdrücklich nicht bei Menschen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht Impfen lassen können. Was das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bedeutet, lesen Sie im folgendem Beitrag.

Die Bundesregierung treibt die Corona-Impfkampagne offensiv voran und ruft ihre Bürger bei jeder sich bietenden Gelegenheit dazu auf, das Impfangebot wahrzunehmen. Dieses Thema fokussiert wie kaum ein anderes Thema der jüngeren Vergangenheit in Deutschland, sodass es natürlich auch zwei Meinungen im Hinblick auf die Impfstoffe gibt.

Auf der einen Seite gibt es diejenigen Menschen, die das Impfangebot schon wahrgenommen haben und als „Geimpfte“ endlich ihr normales Leben wiederhaben möchten. Auf der anderen Seite stehen diejenigen Bürger, die das Impfangebot eher skeptisch sehen und als „Ungeimpfte“ das Impfangebot dementsprechend noch nicht wahrgenommen haben. Eben jene „Ungeimpfte“ sind den „Geimpften“ ein regelrechter Dorn im Auge und auch die Bundesregierung versucht weiterhin, diese Menschen zu einer Impfung zu bewegen. Hierfür werden auch Mittel ins Auge gefasst, die zuvor als undenkbar galten. Ein Beispiel hierfür ist, dass ungeimpfte Menschen künftig keine Lohnfortzahlung mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten sollen, wenn sie in eine behördlich angeordnete Quarantäne müssen.

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Zwei Meinungen – Eine Lösung?

Wegfall Lohnfortzahlung für Impfverweigerer in Corona Quarantäne
Wegfall Lohnfortzahlung für Impfverweigerer in Corona Quarantäne – Impfpflicht durch die Hintertür oder Fairness gegenüber der Allgemeinheit?
(Symbolfoto: Von Parilov/Shutterstock.com)

Die Thematik rund um das Impfen ist in Deutschland überaus komplex und auch die jüngste Maßnahme der Bundesregierung stößt dementsprechend auch auf zwei Meinungen. Auf der einen Seite steht das Infektionsschutzgesetz, welches eine derartige Maßnahme bereits mit der Einführung fest in sich verankert hat und auf der anderen Seite steht das Faktum, dass es in Deutschland keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Corona-Virus gibt.

Emotionalität ausblenden und sachlich bleiben

Wer sich die Diskussionen rund um die Corona-Impfung in der jüngeren Vergangenheit auf den verschiedenen Plattformen einmal näher betrachtet hat, wird dabei mit Erschrecken festgestellt haben, dass die verschiedenen Nutzer in den sozialen Netzwerken sowie auch im Alltagsleben schlicht und ergreifend nicht emotionslos rein auf der Sachebene miteinander diskutieren können. Sowohl die Impfbefürworter als auch die Impfskeptiker bedienen sich bei ihrer Wortwahl einer Emotionslage, die durchaus grenzwertig ist. Geimpfte Personen bezeichnen in den Diskussionen die Impfskeptiker als „Schwurbler“ oder „Querdenker“ während hingegen Impfskeptiker die Impfbefürworter als „Schlafschafe“ oder auch „Versuchskaninchen“ bezeichnen. Dementsprechend enden derartige Diskussionen zumeist in Streitigkeiten oder auch Beleidigungen, die natürlich eine sachliche Diskussion erschweren oder sogar unmöglich werden lassen.

Hilfreich ist dies nicht, da beide Seiten in dieser Diskussion betrachtet werden müssen. Fakt ist, dass gerade die Frage nach der Lohnfortzahlung im Fall einer Quarantäne wiederum regelrecht Öl ins Feuer der Diskussionen gießt und zudem auch als Wasser auf die Mühlen der sogenannten „Verschwörungstheoretiker“ ist. Es ist daher auf jeden Fall wichtig, sich rein emotionslos alleinig mit der bestehenden Faktenlage zu beschäftigen, um auf diese Weise auch die aufgekochten Emotionen zu beruhigen.

Die Faktenlage

Es wurde seitens der Bundesregierung bereits seit längerer Zeit angedroht, dass gegen diejenigen Personen, die sich gegen das Impfangebot der Bundesregierung entschieden haben oder dieses Angebot zu der jetzigen Zeit noch nicht wahrgenommen haben, eine ungemütlichere Gangart angeschlagen wird. Nach dem jüngsten Beschluss, auf den sich nach einer Initiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn alle Gesundheitsminister der Bundesländer in Deutschland geeinigt haben, sollen ungeimpfte Arbeitnehmer künftig auch keinen Verdienstausfall als Entschädigung erhalten, wenn sie den behördlich angeordneten Gang in eine Quarantäne antreten müssen.

Ende der Lohnfortzahlung ab 01. November 2021

Der Beschluss tritt nicht sofort in Kraft. Als Datum für diese Maßnahme wurde der 01. November 2021 festgelegt. Gänzlich einer Meinung waren die Gesundheitsminister der Bundesländer bei dieser Maßnahme jedoch nicht. Die Gesundheitsminister von Thüringen und auch Bremen enthielten sich bei der Abstimmung und auch der Gesundheitsminister von Mecklenburg-Vorpommern gab sich zögerlich im Hinblick auf diese Maßnahme.

Diese Maßnahme wird, so wie es bereits anmuten lässt, nicht jeden Arbeitnehmer in Deutschland betreffen. Betroffen sind von dieser Maßnahme lediglich diejenigen Arbeitnehmer, für die seitens der Ständigen Impfkommission auch eine Impfempfehlung vorhanden ist und die dementsprechend auch eine Möglichkeit dazu gehabt hätten, das Impfangebot der Bundesregierung wahrzunehmen. Da es gerade im Hinblick auf die Lohnfortzahlung während einer Quarantänemaßnahme in Deutschland bislang noch keinerlei einheitliche Regelungen gab, war es ein Anliegen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass die Bundesländer sich auf eine bundesweit einheitliche Linie einigen würden. Der Bundesgesundheitsminister folgte damit der Forderung einzelner Bundesländer, die bereits zuvor für sich selbst die Entscheidung getroffen hatten, keinerlei Entschädigungszahlungen mehr im Fall einer Quarantäne auszuzahlen.

Die Entschädigungszahlung im Fall einer Quarantäne betrifft die Arbeitnehmer faktisch gesehen nur indirekt. Bislang war es so, dass sich Arbeitgeber den Lohn der Arbeitnehmer, die in eine Quarantäne mussten, von den zuständigen Behörden als Entschädigung für den gezahlten Lohn an die Arbeitnehmer zurückerstatten lassen konnten.

Ein genauer Blick in das Infektionsschutzgesetz ist hierfür durchaus lohnend, denn dieses Gesetz sieht ja bereits eine derartige Maßnahme vor. In dem genauen Wortlaut heißt es, dass – wenn die behördlich notwendige Absonderung seitens des Arbeitnehmers vermeidbar gewesen wäre – ein Entschädigungsanspruch entfällt. Durch die Impfung hätte der Arbeitnehmer die Absonderung verhindern können. Bislang wurde von dieser Regelung jedoch kein Gebrauch gemacht, da der Impfstoff nicht in ausreichender Menge vorhanden gewesen ist. Nunmehr jedoch ist der Impfstoff ausreichend vorhanden, sodass die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes dahingehend auch zur Anwendung kommen sollen. Im Hinblick auf die nähere detaillierte Umsetzung obliegt die Verantwortung jedoch auch weiterhin den Bundesländern selbst.

Entschädigung Verdienstausfall wegen Corona Quarantäne
Nicht-Geimpfte die sich trotz Impfangebot nicht impfen lassen wollen, befürchten finanzielle Probleme wenn bei ihnen eine Quarantäne angeordnet wird, sie aber zukünftig kein Lohnersatz mehr erhalten.  (Symbolfoto: Von Pusteflower9024/Shutterstock.com)

Dem Grundsatz nach war es bislang so, dass Arbeitnehmer auch während einer Quarantäne-Anordnung für den Zeitraum der ersten sechs Wochen einen Anspruch auf einen staatlichen Lohnersatz in der vollen Höhe hatten. Mit Beginn der siebten Woche verringerte sich der Anspruch auf 67 Prozent. Die Arbeitgeber mussten dies in dem Zeitraum der ersten sechs Wochen für die Arbeitnehmer beantragen. Erst mit der siebten Woche waren Arbeitnehmer in der Position, den Antrag auf die Entschädigung zu stellen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte diese Maßnahme mit dem Wortlaut, dass die finanzielle Fairness im Vordergrund steht. Laut Aussage Spahns sei es nicht einsehbar, dass andere Menschen mit ihren Steuergeldern dafür aufkommen müssten, wenn Arbeitnehmer in die vermeidbare Quarantäne müssten und dafür auch noch ihren Lohnersatz erhalten würden. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken, die mit einer Impfung einhergehen können, kann jedoch auch bei dieser Thematik wieder herzhaft gestritten werden.

Die gekippte Lohnfortzahlung für ungeimpfte Arbeitnehmer ist jedoch nur eine Maßnahme, mit welcher die ungeimpften Personen zu der Impfung bewegt werden sollen. Mit dem 11.10.2021 entfallen auch die sogenannten kostenlosen Bürger-Schnelltests. Diese Corona-Testungen bleiben lediglich für diejenigen Bürger kostenlos, welche das Impfangebot der Bundesregierung aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können. Ein ärztliches Attest ist hierfür zwingend erforderlich. Weiterhin bleiben die Corona-Testungen auch für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ebenfalls kostenlos. Kinder, die sich in einem Alter von 12 – 17 Jahren befinden, können ebenso wie schwangere Personen noch bis zu dem 31. Dezember 2021 einmal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Test wahrnehmen. Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, dürfen sich generell auch weiterhin kostenlos auf Corona testen lassen.

Wie bereits erwähnt gibt es im Hinblick auf die nun umgesetzte Maßnahme des Infektionsschutzgesetzes auch sehr deutliche Worte der Kritik. Experten wie Karl Lauterbach von der SPD äußerten die Sorge, dass Arbeitnehmer als Reaktion auf diese Maßnahme künftig die Notwendigkeit einer Quarantäne-Maßnahme aufgrund von Corona ihrem Arbeitgeber verschweigen werden, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Da Jens Spahn jedoch auch das Auskunftsrecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Impfstatus der Arbeitnehmer ins Leben gerufen hat, ist diese Sorge jedoch eher unberechtigt. Verlässt man die Sachebene dieser Diskussion und betritt die Emotionsebene wäre eher zu befürchten, dass diese Maßnahme eher zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft in die Lager „ungeimpft“ und „geimpft“ beitragen wird. Ob dies das richtige Mittel in dieser angespannten Zeit ist, muss die Zeit zeigen.

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