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Besitzschutz: Rechtliche Maßnahmen bei Besitzstörungen

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz durch das Gesetz geschützt. Obgleich es einen Unterschied zwischen dem Eigentum und dem Besitz gibt, so genießen Besitzer den sogenannten Besitzschutz. Welchen Umfang der Besitzschutz jedoch einnimmt und welche rechtlichen Maßnahmen bei einer Besitzstörung möglich sind, ist jedoch nicht jedem Besitzer bekannt. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den unterschiedlichen Formen der Besitzstörung sowie der Art, wie Besitzschutzrechte durchgesetzt werden können. Hier in diesem Ratgeberartikel liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik.

Das Wichtigste in Kürze


Der Besitzschutz in Deutschland ist gesetzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und bietet dem Besitzer verschiedene Rechtsmittel zur Verteidigung seines Besitzes gegen Störungen und Entziehungen.

  1. Gesetzlicher Schutz des Besitzes: Der Besitz ist in Deutschland gesetzlich geschützt, wobei das BGB die rechtliche Grundlage bildet.
  2. Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum: Während Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache bedeutet, bezieht sich Besitz auf die tatsächliche Verfügungsgewalt (Sachherrschaft).
  3. Formen der Besitzstörung: Besitzstörungen können durch physische Hindernisse, Lärm oder Geruchsbelästigungen entstehen und beeinträchtigen die freie Ausübung des Besitzes.
  4. Besitzwehr und Besitzkehr: Diese beiden Konzepte ermöglichen es dem Besitzer, sich gegen verbotene Eigenbemächtigung zu wehren und entwendeten Besitz zurückzuerlangen.
  5. Verbotene Eigenmacht: Jede widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes, wie Entziehung oder Störung, ohne Zustimmung des Besitzers.
  6. Rechtliche Maßnahmen: Neben Selbsthilferechten wie Besitzwehr und Besitzkehr können gerichtliche Maßnahmen wie Klagen auf Wiedereinräumung des Besitzes und einstweilige Verfügungen ergriffen werden.
  7. Außergerichtliche Einigung: Dies ist eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren, die weniger kostenintensiv ist und eine schriftliche Vereinbarung beinhaltet.
  8. Aktuelle Entwicklungen: Technischer Fortschritt und Veränderungen im Mietrecht führen zu neuen Herausforderungen im Bereich des Besitzschutzes.

Rechtliche Grundlagen des Besitzschutzes

Besitzstörung im deutschen Recht
(Symbolfoto: M. Schuppich /Shutterstock.com)

Obgleich es in Deutschland kein eigenständiges Gesetz gibt, das den Besitzschutz regelt, existieren dennoch gesetzliche Grundlagen hierfür. Der Besitzschutz hat seine rechtliche Grundlage in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses Gesetzbuch nimmt in dem entsprechenden Paragraphen auch die Differenzierung zwischen dem Besitz und dem Eigentum vor.

Gesetzliche Regelungen im BGB

Die rechtliche Grundlage für den Besitzschutz ist in den §§ 861, 862, 863 sowie 869 BGB zu finden. Der Gesetzgeber spricht von dem possessorischen Besitzschutz, wenn der Besitzer vor Besitzstörungen geschützt werden soll. Es muss an dieser Stelle betont werden, dass sich der possessorische Besitzschutz auch auf den sogenannten unrechtmäßigen Besitz erstreckt. Dies bedeutet, dass die rechtlichen tatsächlichen Besitzverhältnisse zunächst erst einmal irrelevant sind.

Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum

Obgleich die Begriffe Eigentum und Besitz in der gängigen Praxis oftmals synonym zueinander verwendet werden, gibt es dennoch einen wichtigen Unterschied. Der Gesetzgeber in Deutschland nimmt eine Differenzierung zwischen dem Eigentum und dem Besitz dahingehend vor, als dass der Eigentümer die rechtliche Herrschaft an einer Sache hat. Der Besitzer hingegen hat die tatsächliche Verfügung über die Sache, die sogenannte Sachherrschaft. Ein gutes Beispiel, an dem der Unterschied zwischen dem Eigentum und dem Besitz besonders deutlich wird, ist eine Mietwohnung. Der Vermieter hat die rechtliche Herrschaft an der Wohnung inne, während hingegen der Mieter die Sachherrschaft über die Wohnung besitzt.

Formen der Besitzstörung

Es gibt unterschiedliche Formen der Besitzstörung, die natürlich den Besitzer betreffen. Das Wissen darüber, wie sich die Besitzstörung überhaupt definiert und welche praktischen Beispiele es hierfür gibt, ist immens wichtig. Überdies sollte ein Besitzer auch den Unterschied zwischen der Besitzstörung und der Besitzentziehung kennen.

Definition und Beispiele für Besitzstörungen

Eine Besitzstörung definiert sich als eine Maßnahme, durch die der Besitzer einer Sache daran gehindert wird, den Besitz frei nach seinem eigenen Willen auszuüben. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Autofahrer, der sein Fahrzeug vor der Zufahrt eines fremden Stellplatzes parkt. Der Besitzer des Stellplatzes wird durch diese Maßnahme daran gehindert, seinen Besitz an dem Stellplatz frei auszuüben. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein einziges Beispiel für die Besitzstörung. Eine Besitzstörung kann auch durch Lärm oder Geruchsbelästigungen erfolgen.

Unterschied zwischen Besitzstörung und Besitzentziehung

Der Unterschied zwischen einer Besitzstörung und einer Besitzentziehung liegt in dem Umstand, dass bei der Besitzstörung der Besitzer lediglich in der Ausübung seines Besitzes gestört wird. Die Besitzverhältnisse jedoch verändern sich hierdurch nicht. Bei der Besitzentziehung jedoch gilt rechtlich betrachtet als die erheblich stärkere Beeinträchtigung des Besitzers, da durch sie das Besitzverhältnis verändert respektive beendet wird. Durch die Besitzentziehung verliert der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über den Besitz.

Ein gutes Beispiel hierfür ist das unberechtigte Auswechseln eines Türschlosses bei einer Wohnung oder einem Haus, sodass der Besitzer mit seinem eigenen Schlüssel nicht mehr in die Wohnräumlichkeiten gelangen kann. Es muss an dieser Stelle jedoch betont werden, dass die rechtliche Grenze von der Besitzstörung zu der Besitzentziehung im Einzelfall sehr fließend sein kann.

Rechtliche Maßnahmen bei Besitzstörungen

Wer als Besitzer von einer Besitzstörung betroffen ist, der braucht diese Beeinträchtigung nicht hinzunehmen. Der Gesetzgeber in Deutschland kennt verschiedene Maßnahmen, mit denen sich der Besitzer gegen die Beeinträchtigung wehren kann. Zu nennen sind hier in erster Linie die Besitzwehr sowie der Besitzkehr. Auch der gerichtliche Besitzschutz sowie die einstweilige Verfügung sind denkbar. Mitunter müssen die Besitzansprüche jedoch auch geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Besitzwehr und Besitzkehr

Die Besitzwehr und die Besitzkehr gehören rechtlich in die Kategorie der sogenannten Selbsthilfe, die gem§§ 859 sowie 860 BGB dem Besitzer als Recht zusteht. Auf der Grundlage des § 859 Abs. 1 BGB hat ein Besitzer das Recht, sich der verbotenen Eigenbemächtigung mittels Gewalt zu erwehren. Dies ist der rechtliche Charakter der Besitzwehr. Von der Besitzkehr wird gesprochen, wenn ein Besitzer einer Person, die in verbotener Eigenmacht den Besitz entwendet, den Besitz wieder abnimmt. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 8596 Abs. 3 BGB dar. Das Recht des Besitzers auf Selbsthilfe kann auch auf Grundstücke angewendet werden.

Besitzschutzansprüche und ihre Durchsetzung

Mitunter müssen Besitzansprüche geltend gemacht werden, wenn die rechtliche Besitzlage als unklar gilt. In derartigen Fällen muss der tatsächliche Besitzer seinen Besitzanspruch gegenüber dem neuen Besitzer durchsetzen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass sich das Besitzerrecht auf Selbsthilfe lediglich auf die Besitzstörung infolge einer ungerechtfertigten Eigenmacht bezieht und auch nur in derartigen Fällen angewandt werden kann.

Was bedeutet verbotene Eigenmacht?

Die verbotene Eigenmacht ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und bezieht sich auf die widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers. Sie ist in § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Eine solche Beeinträchtigung kann entweder durch die Entziehung des Besitzes oder durch Störung des Besitzes erfolgen, sofern diese Handlungen nicht durch das Gesetz gestattet sind.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die verbotene Eigenmacht sich auf den Besitz und nicht auf das Eigentum bezieht. Im juristischen Sinne sind Besitz und Eigentum zwei verschiedene Konzepte. Ein Eigentümer kann also eine verbotene Eigenmacht gegenüber einem momentanen Besitzer seines Eigentums (wie einem Mieter) begehen.

Die verbotene Eigenmacht hat verschiedene Rechtsfolgen. Eine davon ist das Selbsthilferecht des Besitzers, das ihm erlaubt, sich mit Gewalt gegen die verbotene Eigenmacht zu wehren (§ 859 BGB). Darüber hinaus kann der Besitzer, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde, die Wiedereinräumung des Besitzes verlangen (§ 861 BGB), und bei einer Besitzstörung kann er den Störer auf Beseitigung der Beeinträchtigung verklagen (§ 862 BGB).

Ein Verschulden ist für die verbotene Eigenmacht nicht erforderlich. Es geht lediglich um den natürlichen Willen, den Besitz zu beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung muss auch widerrechtlich sein, das heißt, es darf keine gesetzliche Gestattung für die Beeinträchtigung des Besitzes vorliegen.

Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz wird als „fehlerhafter Besitz“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass der neue Besitzer zwar die Sache besitzt, aber sein Besitz ist im Verhältnis zum ursprünglichen Besitzer fehlerhaft.

Praktische Tipps zur Durchsetzung von Besitzschutzansprüchen

Für die Durchsetzung von Besitzansprüchen gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Gesetzgeber kennt dem reinen Grundsatz nach sowohl den außergerichtlichen als auch den gerichtlichen Weg. Wird der Gerichtsweg eingeschlagen, so gibt es prozessuale Möglichkeiten, die jedoch mit weitergehenden Kosten verbunden sind.

Prozessuale Möglichkeiten und Strategien

Eine Möglichkeit, wieder in den Besitz einer Sache zu gelangen, ist die Klage auf die Wiedereinräumung des Besitzes. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 861 Abs. 1 BGB dar. Dieser Paragraph räumt dem Besitzer diesen Anspruch ein, der jedoch nicht selten im Zuge einer Klage geltend gemacht werden muss. Die rechtsanwaltliche Hilfe für diesen Weg ist auf jeden Fall sehr ratsam. In derartigen Fällen muss jedoch mit Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gerechnet werden.

Außerprozessuale Maßnahmen und Alternativen

Die Alternative zu dem Gerichtsweg stellt die außergerichtliche Einigung dar. Dieser Weg bietet im Vergleich zu dem gerichtlichen Verfahren den Vorteil, dass keine weitergehenden Kosten entstehen. Bei einer außergerichtlichen Einigung sollte jedoch eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, die für spätere Streitfälle als Beweis dienen kann. Die außergerichtliche Einigung kann auch ohne die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erzielt werden, sie setzt allerdings eine gute Kommunikation zwischen den Parteien zwingend voraus. Dies ist jedoch bei einer Besitzstörung so nicht immer der Fall, sodass beide Parteien im Zweifel auf die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts zurückgreifen sollten. Wir stehen hierfür sehr gern zur Verfügung.

Wie funktioniert eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Besitzschutzes und wann ist ihr Einsatz sinnvoll?

Eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Besitzschutzes ist ein gerichtliches Instrument, das dazu dient, eine vorläufige Regelung in Bezug auf den Besitz einer Sache zu treffen, um irreparable Schäden oder wesentliche Nachteile zu verhindern, die durch eine Veränderung des bestehenden Zustands entstehen könnten. Der Einsatz einer einstweiligen Verfügung ist dann sinnvoll, wenn dringender Handlungsbedarf besteht, um den Besitzstand zu wahren oder wiederherzustellen, und wenn eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.

Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung

Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund. Der Anordnungsanspruch bezieht sich auf das materielle Recht, das heißt, der Antragsteller muss einen Anspruch auf Besitzschutz nachweisen können. Der Anordnungsgrund besteht in der Notwendigkeit einer schnellen gerichtlichen Entscheidung, um zu verhindern, dass durch die Veränderung des Zustands der Sache wesentliche Nachteile entstehen oder irreparable Schäden verursacht werden.

Anwendung im Mietrecht

Im Mietrecht ist die einstweilige Verfügung insbesondere dann zulässig, wenn zu befürchten ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Ein typischer Fall ist die nicht durch den Vermieter genehmigte Nutzung der Mieträume durch den Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter nicht einfach den Besitzanspruch des Mieters ignorieren, selbst wenn er einen materiell-rechtlichen Räumungsanspruch hat. In solchen Fällen kann der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragen, um seinen Besitzanspruch durchzusetzen.

Besonderheiten und Grenzen

Die einstweilige Verfügung unterliegt strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Anordnungsgrundes. Es muss eine besondere Dringlichkeit bestehen, die ein sofortiges Handeln erfordert. Zudem darf die einstweilige Verfügung nicht die Hauptsache vorwegnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine unumkehrbare Situation, die sofortiges Handeln erfordert.

Rechtsfolgen

Die einstweilige Verfügung kann verschiedene Rechtsfolgen haben, wie zum Beispiel die vorläufige Regelung des Besitzverhältnisses oder die Anordnung, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder vorzunehmen, um den Besitzstand zu wahren. Sie ist in der Regel nur eine vorläufige Maßnahme bis zur endgültigen Klärung in der Hauptsache.

Der Einsatz einer einstweiligen Verfügung im Rahmen des Besitzschutzes ist dann angebracht, wenn ein dringender Bedarf besteht, den Besitzstand zu sichern oder wiederherzustellen, und wenn ohne diese vorläufige Regelung wesentliche Nachteile oder irreparable Schäden drohen. Sie dient als schnelles und effektives Mittel, um den Besitzschutz vorläufig zu gewährleisten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen im Besitzschutz

Der Besitzschutz kennt zahlreiche Fallkonstellationen, die als besonders angesehen werden müssen und die Gerichtsbarkeit in Deutschland nicht selten vor Herausforderungen stellt. Ein regelrechtes Musterbeispiel hierfür ist der Umstand, dass Besitz auch in digitaler Form von dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden kann. Da das Bürgerliche Gesetzbuch als rechtliche Grundlage für den Besitzschutz bereits seit einigen Jahrzehnten in Kraft ist, wurden gewisse Aspekte noch nicht berücksichtigt. Der technische Fortschritt hat jedoch in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich der Gesetzgeber mit der Thematik immer wieder aufs Neue auseinandersetzen muss.

Auch im Mietrecht ist der Besitzschutz von besonderer Bedeutung, da der Mieter nun einmal nicht der Eigentümer des Mietobjekts ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzschutz nicht auf das Mietrecht angewandt werden kann. Vielmehr genießen auch Mieter den Besitzschutz, der jedoch sehr eng an das Mietvertragsverhältnis zu dem Vermieter gekoppelt ist. Da der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit die rechtliche Stellung der Mieter immer weiter gestärkt hat, ergeben sich auch immer wieder neue Herausforderungen für den Gesetzgeber.

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