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Abofallen im Internet: Widerrufen, anfechten, kündigen

Wie kommt man aus einer Abo Abzockfalle wieder raus?

Abos im Internet sind an sich eine bequeme Sache. Sie sind einfach abgeschlossen und bieten in der Regel eine große Flexibilität. Es gibt im Internet kaum einen Bereich, wo man kein Abo abschließen kann. Musik Streaming, Video Streaming oder Hörbuch Streaming sind aus unserer Zeit mittlerweile kaum noch wegzudenken. Doch nicht immer erweist sich jedes Abonnement als hilfreich. Manche werde darüber hinaus auch in betrügerische Art und Weise dem Kunden untergeschoben oder verlängert. Aus einem augenscheinlich kostenlosem Angebot, wird schnell ein langfristig laufender teurer Abo Vertrag. Doch wie kommt man insbesondere aus ungewollten Verträgen wieder heraus, ohne sie zähneknirschend bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu ertragen?  Die gute Nachricht, es gibt jedoch viele Möglichkeiten, Verträge im Internet zu widerrufen, anzufechten oder zu kündigen. Ebenfalls werden in vielen Bereichen die Verbraucherrechte angepasst und nachhaltig verbessert.

Sind Sie in eine Abofalle geraten oder wird es Ihnen schwer gemacht aus einem Vertrag herauszukommen? Gerne beraten wir Sie umfassend zu vertragsrechtlichen Fragen. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.

Kostenlos ist nicht immer wirklich kostenlos und kann teure Folgen haben

Wer auf der Suche nach Schnäppchen ist, der bemüht heutzutage das Internet. Es gibt unzählige durchaus interessante Webseiten, auf denen zahlreiche Angebote auf „kostenlos“ angeboten werden. Hierbei gilt jedoch zumeist die Maxime, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht. Nicht alles, was als kostenlos angeboten wird, stellt sich im Nachhinein auch wirklich als kostenlos heraus. Wenn erst einmal eine Abbuchung oder eine Zahlungsaufforderung eingetroffen ist, liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei dem vermeintlich kostenlosen Angebot um ein Abo handelte. In die Abo-Falle können jeden Tag im Internet aufs Neue zahllose Menschen tappen, es gibt jedoch durchaus wirksame Handlungsmöglichkeiten gegen diese Abo-Falle.

Ein Vertrag, der im Internet zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher abgeschlossen wird, basiert auf der rechtlichen Grundlage des Fernabsatzvertrages gem. § 312 Absatz c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dementsprechend hat ein Verbraucher auch das Recht des Verbraucherwiderrufs, der Vertragsanfechtung sowie der Vertragskündigung.

Der Widerruf des Verbrauchers

Abofallen im Internet
(Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Da der § 312 Absatz C BGB bei einem Vertrag im Internet zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag ausgeht, ist in diesem Zusammenhang auch der § 355 BGB interessant. Auf der Grundlage des § 355 BGB hat ein Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ausdrücklich das Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht muss seitens des Verbrauchers aktiv durch eine Widerrufserklärung gegenüber dem Anbieter wahrgenommen werden. Diese Widerrufserklärung muss seitens des Verbrauchers nicht begründet, aber derartig ausgestaltet werden, dass der Anbieter deutlich erkennen kann, auf welchen Vertrag sich die Widerrufserklärung des Verbrauchers bezieht.

Der Gesetzgeber hat für die Widerrufserklärung keine feste Form vorgeschrieben. Somit kann der Widerruf sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen. Auch die Widerrufserklärung per E-Mail oder per Telefax ist rechtlich zulässig. Aus Gründen der Beweissicherung ist jedoch die Schriftform überaus ratsam, da der Verbraucher im Zweifel den Widerruf gegenüber dem Anbieter auch nachweisen muss.

Die Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge beträgt insgesamt 14 Tage. Dies gilt dann, wenn zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher keine längere Widerrufsfrist in gesonderter Art und Weise vereinbart wurde. Die Widerrufsfrist startet dann, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung seitens des Anbieters erfolgt ist. Im spätesten Fall startet die Widerrufsfrist nach einem Zeitraum von 12 Monaten zzgl. 14 Tage nach dem Abschluss des Vertrages.

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs

Eine rechtlich zulässige und konforme Widerrufserklärung des Verbrauchers zieht eine vollständige Vertragsrückabwicklung nach sich. Dementsprechend haben alle Vertragsparteien die Verpflichtung, die bereits empfangenen Leistungen aus dem Vertrag heraus an die andere Vertragspartei zurückzuführen. Der Verbraucher steht in der Verpflichtung, dem Anbieter seine bislang erbrachten Dienstleistungen dahingehend zu zurückzuführen, als dass ein Wertersatz geleistet wird. Dies gilt dann, wenn der Verbraucher den Anbieter ausdrücklich dazu aufgefordert hat, die entsprechenden Leistungen bereits vor dem eigentlichen Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu erbringen.

In der gängigen Praxis gestaltet sich dies jedoch im Fall von Abos aus dem Internet jedoch sehr schwierig, da die Anbieter ihr Angebot derartig ausgestalten, dass der Verbraucher als Voraussetzung für die Anmeldung zunächst erst einmal mehrere Kästchen anzukreuzen hat. In der Regel handelt es sich dabei um die Bestätigung, dass die Widerrufsbelehrung erfolgt ist und dass diese auch von dem Verbraucher zur Kenntnis genommen werden konnte. Auch die Aufforderung des Verbrauchers an den Anbieter, sofort mit der Leistung zu beginnen, ist in der Regel ein fester Bestandteil dieser „Ankreuzarie“. Dementsprechend startet dann auch die Widerrufsfrist, welche nicht selten mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme eines Verbrauchers, dass es sich bei der Leistung des Anbieters um ein Abo handelt, bereits abgelaufen ist. In einem derartigen Fall wäre natürlich die Widerrufserklärung rechtlich nicht zielführend. Es gibt jedoch durchaus auch noch andere Möglichkeiten.

Die Vertragsanfechtung

Das BGB sieht für Verbraucher auch eine Vertragsanfechtung vor, welche jedoch an gewisse Kriterien gebunden ist. Diese Kriterien werden ausdrücklich als Anfechtungsgründe bezeichnet und können im Fall von Abofallen durchaus hilfreich sein. Die gängigsten Anfechtungsgründe sind hierbei der Inhaltsirrtum sowie die arglistige Täuschung.

Sollte sich ein Verbraucher zu dem Zeitpunkt der Bestellung eines Angebots von einem Anbieter nicht in dem vollen Bewusstsein darüber befinden, dass mit der Bestellung eine vertragliche Bindung einhergeht oder dass es im Hinblick auf den Vertragsinhalt Irrtümer gibt, die den Willen des Verbrauchers beeinflussen können, so kann der Vertrag seitens des Verbrauchers angefochten werden. Gerade bei vielen kostenlosen Angeboten, die ein kostenloses Abo nach sich ziehen, ist dies durchaus ein vielversprechender Ansatz. Die meisten Verbraucher interessieren sich lediglich für den kostenlosen Aspekt des Angebots, sodass ein Vertrag mit einem kostenpflichtigen Angebot nicht im Interesse liegt. Dementsprechend könnte ein derartiger Vertrag auch mit der Begründung des Inhaltsirrtums angefochten werden.

Eine Vertragsanfechtung muss unmittelbar ohne ein schuldhaftes Verzögern seitens des Verbrauchers erfolgen. Die rechtliche Folge ist, dass der Vertrag rückabgewickelt und alle Leistungen aller Parteien zurückgeführt werden. Für den Verbraucher gibt es allerdings die Verpflichtung, dass ein Wertersatz für beanspruchte Leistungen gegenüber dem Anbieter geleistet werden muss. Ein Anspruch auf einen Ersatz gem. § 122 BGB aufgrund des Vertrauensschadens gibt es auch.

Sollte der Anbieter den Verbraucher im Hinblick auf die Kostenpflichtigkeit sogar arglistig getäuscht haben, so kann der Verbraucher den Vertrag ebenfalls anfechten. Ein Wertersatz im Hinblick auf die bereits empfangenen Leistungen muss zwar auch in einem derartigen Fall seitens des Verbrauchers erfolgen, allerdings kann dies mittels eines Schadensersatzanspruches des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter auch aufgerechnet werden.

Die Vertragskündigung

Es ist manchmal nicht so einfach nachzuvollziehen, welcher Anbieter genau hinter dem Angebot steht. Selbst wenn der Anbieter bekannt ist gestaltet sich in der gängigen Praxis die Kommunikation mit dem besagten Anbieter nicht immer als einfach, sodass ein Vertragswiderruf oder eine Vertragsanfechtung nicht immer als zielführend angesehen werden können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Verbraucher den Vertrag auch tatsächlich weiterhin behalten muss. Es gibt auch die Möglichkeit der Vertragskündigung, welche zu dem nächstmöglichen / schnellstmöglichen Zeitpunkt erfolgen kann.

Die Vertragskündigung muss der Vertrag jedoch im Vorfeld sehr genau kontrolliert werden, da die Vertragsklauseln in diesem Zusammenhang von besonderer Wichtigkeit sind. Gerade in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) finden sich in der gängigen Praxis nicht selten Klauseln, die auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage als unwirksam anzusehen sind. Insbesondere die rechtliche Grundlage des § 309 Nr. 9 BGB ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Gem. dieses Paragrafen sind diejenigen Klauseln unwirksam, welche in einem Vertrag mit wiederkehrenden Warenlieferungen oder wiederkehrenden Dienstleistungen, eine längere Vertragsbindung als zwei Jahre vorschreiben oder eine stillschweigende Vertragsverlängerung bedingen. Auch diejenigen Klauseln, welche die Kündigungsfrist zu Lasten von einer Vertragspartei verlängern, können als unwirksam angesehen werden.

Die Vertragskündigung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. Im Zweifel steht der Verbraucher hierbei in der Beweispflicht.

Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem 24.06.2021 ein Gesetz für die fairen Verbraucherverträge ins Leben gerufen.

Dieses Gesetz schützt den Verbraucher vor stillschweigenden Vertragsverlängerungen oder vor extrem langen Laufzeiten sowie auch langen Kündigungsfristen, sodass Verbraucher auch erheblich besser aus einer vermeintlichen Abo-Falle herauskommen können. Natürlich sind die Anbieter über diese Entwicklung alles andere als erfreut, sodass von Schwierigkeiten in der gängigen Praxis ausgegangen werden darf. Im absoluten Zweifel kann daher der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Vertragsrecht die letzte Lösung sein, um auf diese Weise die Problematik zu lösen. Sollten Sie sich in einer derartigen Situation befinden, sollten Sie dementsprechend auch nicht zögern und mit uns Kontakt aufnehmen. Sehr gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die aktuelle Situation und vertreten Ihre Rechte gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen ersten Beratungstermin.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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