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Was ist eine Sorgerechtsverfügung bzw. Sorgerechtsvollmacht?

Sorgerechtsverfügung: Vormund für minderjährige Kinder im Todesfall der Eltern

Viele Erziehungsberechtigte in Deutschland geben sich im Zusammenhang mit dem eigenen Tod und dem Sorgerecht der Kinder einer trügerischen Sicherheit hin. Sollten die Kinder die Eltern verlieren, so geht das Sorgerecht jedoch nicht automatisch auf die Taufpaten oder nahe Verwandte über. Vielmehr ist es so, dass bei minderjährigen Kindern ein Gericht auf der Grundlage der gerichtseigenen Auffassung darüber entscheidet, wem das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zufällt. Sollten Eltern dem Gericht diese Entscheidung nicht alleinig überlassen, so sollte bereits zeitig zu Lebzeiten eine entsprechende Sorgerechtsverfügung erstellt werden.

Die wenigsten Eltern jedoch setzen sich mit dieser Sorgerechtsverfügung in der notwendigen Art und Weise auseinander, da der eigene Tod ja nur zu gern verdrängt wird. Dies ist menschlich, kann jedoch für die Kinder durchaus fatale Folgen nach sich ziehen.

Wem fällt das Sorgerecht für die Kinder zu, wenn die Eltern versterben sollten?

Sorgerechtsverfügung
Sorgerechtsverfügung: Werwird Vormund und  kümmert sich im Todesfall der Eltern um die minderjährigen Kinder? (Symbolfoto: Von nastya_ph/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen ist die Regelung bei verheirateten Paaren, die gemeinsame Kinder erziehen, sehr simpel. Sollte ein Elternteil versterben, so erhält der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Die wenigsten Eltern wissen jedoch, dass diese Regelung auch bei geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren zur Anwendung kommt.

Diese Regelung greift in Deutschland, ohne dass sich ein Gericht mit der Frage des Sorgerechts für die Kinder befasst! Sollte die Trennung nicht gütlich erfolgt sein kann dies für denjenigen Elternteil, welcher das bisherige Sorgerecht für die Kinder innehatte, durchaus mit Sorgen verbunden sein.

Was geschieht, wenn beide Elternteile versterben?

Es mag zwar durchaus selten vorkommen, dass minderjährige Kinder auf einen Schlag beide Elternteile verlieren, aber gänzlich ausgeschlossen ist ein derartiger Fall nicht. Lassen Eltern minderjährige Vollwaisen zurück, so geht das Sorgerecht für diese minderjährigen Kinder jedoch nicht – entgegen der landläufig weit verbreiteten Meinung – auf die Großeltern oder auch die Geschwister der Eltern über. Auch die Taufpaten der minderjährigen Vollwaisen erhalten nicht automatisch das Sorgerecht!

In dem Fall, dass minderjährige Vollwaisen von den Eltern hinterlassen werden, muss sich ein Gericht mit der Frage des Sorgerechts auseinandersetzen. Die Kinder erhalten dabei erst dann ein Mitspracherecht, wenn sie das 14. Lebensjahr erreicht haben.

Richtig vorsorgen für das Wohl der Kinder

Wenn Eltern sicherstellen möchten, dass ihre Kinder im Fall des Todes in die richtigen Hände kommen, sollten sie auf jeden Fall eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Auf der Grundlage des § 1776 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist das Gericht dazu verpflichtet, die in der Sorgerechtsverfügung aufgeführten Personen als Vormund zu berücksichtigen. Bei der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung sollten sich erziehungsberechtigte Personen jedoch im Vorfeld sehr genau Gedanken darüber machen, welche Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe auch in Betracht kommt. Im Idealfall wird in der Sorgerechtsverfügung nicht nur eine einzige Person berücksichtigt. Eine Ersatzperson, die das volle Vertrauen des Vollmachtgebers genießt, ist überaus wichtig. Sollte die erstgenannte Person in der Sorgerechtsvollmacht von dem Gericht oder dem Kind nicht als Vollmacht akzeptiert werden oder aus gesundheitlichen Gründen die Aufgabe nicht wahrnehmen können, so wird die Ersatzperson seitens des Gerichts geprüft und ggfls. berücksichtigt.

Die in der Sorgerechtsverfügung aufgeführte Person muss nicht einmal zwingend ein Verwandtschaftsverhältnis zu der erziehungsberechtigten Person bzw. den Kindern aufweisen. Auch ein sehr guter Freund der Familie kann durchaus mit der Wahrnehmung des Sorgerechts der minderjährigen Kinder betraut werden. In der gängigen Praxis entscheiden sich jedoch sehr viele Eltern für die Großeltern oder die enge Familie.

Auf die leichte Schulter sollte diese Frage auf gar keinen Fall genommen werden, da sich in der gängigen Praxis durchaus Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht der minderjährigen Kinder darstellen können. Gerade dann, wenn die Erziehungsberechtigten mehrere Kinder haben, müssen die Bedürfnisse der Kinder sehr genau in den Fokus genommen werden. Nach Möglichkeit sollten die Kinder nicht getrennt und auch ein sehr gutes vertrauensvolles Verhältnis zu der entsprechenden Person haben. Diese Person sollte zudem auch die Vorstellungen der Eltern im Hinblick auf die richtige Erziehung sowie den Lebenswandel teilen.

In einer Sorgerechtsverfügung können erziehungsberechtigte Eltern auch festlegen, welche Person unter gar keinen Umständen mit dem Sorgerecht für die Kinder betraut werden soll. Es ist auch möglich, die Aufgabe des Sorgerechts auf mehrere Personen aufzuteilen.

Die Sorgerechtsverfügung sollte von dem Vollmachtgeber in einer Art und Weise begründet werden, welche gerichtlich gut nachvollziehbar ist. Sollte eine Aufteilung auf mehrere Personen erfolgen, so können diese Personen auch mit direkten Aufgaben beauftragt werden. Gem. §§ 1631 sowie 1638 BGB kann auf diese Weise eine bestimmte Person mit den Erziehungsaufgaben beauftragt werden, während hingegen die andere Person die reine Vermögensverwaltung des Kindes / der Kinder übernimmt. Wichtig ist im Vorfeld allerdings, dass diese beiden Personen sich untereinander kennen und in gewissen Fragen auch einig sind. Ist dies nicht der Fall, so kann es im späteren Verlauf durchaus zu Schwierigkeiten bzw. Streitigkeiten kommen.

Welche Anforderungen muss eine Sorgerechtsverfügung erfüllen?

Gem. § 2247 BGB muss eine Sorgerechtsverfügung gewisse Formvorschriften erfüllen. Diese sind durchaus vergleichbar mit einem Testament. Ein reines Dokument, welches an einem Computer erstellt wurde. ist nicht ausreichend.

Die Sorgerechtsverfügung sollte folgende Punkte enthalten, damit sie rechtliche Gültigkeit erhält:

  • handschriftlich
  • persönlich
  • mit Datum
  • mit Vor- sowie Nachnahmen der Beteiligten
  • eigenhändig unterschrieben

Es gibt im Internet diesbezüglich sehr viele Vordrucke, die jedoch nur sehr bedingt empfehlenswert sind. Wer gänzlich auf Nummer sicher gehen möchte sucht im Zusammenhang mit der Sorgerechtsverfügung bzw. Sorgerechtsvollmacht einen Notar auf und beauftragt diesen Notar mit der Erstellung. Hierfür werden Kosten in Höhe von 150 Euro fällig. Die Sorgerechtsverfügung kann dann allerdings auch bei dem Notar hinterlegt werden, sodass im Fall des Falles der Notar die Übermittlung an das zuständige Gericht übernimmt. Es ist alternativ dazu auch möglich, die Sorgerechtsverfügung / Sorgerechtsvollmacht direkt bei dem jeweilig zuständigen Nachlassgericht einzureichen bzw. hinterlegen zu lassen. Hierfür wird eine amtliche Verwahrungsgebühr in Höhe von 75 Euro fällig.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und einer Sorgerechtsvollmacht?

Im Grunde genommen wird die Sorgerechtsverfügung und die Sorgerechtsvollmacht stets in einem Atemzug genannt, wenn es um das Sorgerecht der minderjährigen Kinder im Fall des Ausfalls der Eltern geht. Juristisch betrachtet gibt es jedoch durchaus einen kleinen aber feinen Unterschied, wann genau die Sorgerechtsverfügung und wann die Sorgerechtsvollmacht zum Einsatz kommt. Die Sorgerechtsverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn die Eltern als erziehungsberechtigte Personen aus dem Leben scheiden. Bei einer Sorgerechtsvollmacht jedoch ist der Tod der erziehungsberechtigten Eltern nicht zwingend erforderlich. Das Sorgerecht ist in Deutschland an die erziehungsberechtigten Eltern gebunden. Dieses Recht kann nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden. Sollten die erziehungsberechtigten Eltern jedoch aus gesundheitlichen oder auch anderweitigen Gründen diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, so können sie mit einer Sorgerechtsvollmacht eine andere Person mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.

Im Gegensatz zu der Sorgerechtsverfügung muss eine Sorgerechtsvollmacht in der Form erstellt werden, dass sie jederzeit durch den Vollmachtgeber auch widerrufen werden kann.

Im Zusammenhang mit der Form ist eine Sorgerechtsvollmacht im Vergleich zu der Sorgerechtsverfügung weniger strengen Regeln unterworfen. Es empfiehlt sich jedoch ausdrücklich, die gleiche Form wie bei einem Testament zu verwenden.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben oder eine Beratung wünschen, so stehen wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sehr gerne für Sie zur Verfügung. Wenn Sie dies wünschen erstellen wir auch in Ihrem Auftrag eine Sorgerechtsverfügung oder eine Sorgerechtsvollmacht und hinterlegen diese bei uns in unseren Geschäftsräumlichkeiten, sodass Sie die Zukunft Ihrer Kinder abgesichert wissen. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz oder auf dem fernmündlichen Weg und vereinbaren Sie einen Termin.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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