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Leistungskürzung der Versicherung nach Unfall

Wann Versicherer die Leistung kürzen können

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher auf die Leistung der Versicherung im Zuge der Schadensregulierung angewiesen. Obgleich der Geschädigte immer davon ausgeht, dass der Versicherer des Geschädigten den entstandenen Schaden in der vollen Höhe erstatten wird, kommt es in der gängigen Praxis nicht selten zu Leistungskürzungen. Die Versicherungsgesellschaften finden hierfür immer eine Begründung, allerdings ist nicht jede Vorgehensweise auch tatsächlich rechtskonform. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten, wann eine Leistungskürzung der Versicherung tatsächlich rechtlich wirksam ist und welche Voraussetzungen hierfür vorherrschen müssen.

Das Wichtigste in Kürze


Versicherungen können unter bestimmten Umständen die Leistungen nach einem Unfall kürzen, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

  1. Leistungskürzung durch Versicherer: Versicherungen dürfen unter bestimmten Bedingungen Leistungen nach Unfällen kürzen.
  2. Gründe für Leistungskürzung: Die häufigsten Gründe sind Fehlverhalten oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers, wie die Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen.
  3. Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen: Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten, wie die pünktliche Zahlung von Prämien oder die unverzügliche Meldung des Schadens, können zu Leistungskürzungen führen.
  4. Nachweis von Betrug oder Täuschung: Betrug und Täuschung seitens des Versicherungsnehmers rechtfertigen eine Leistungskürzung oder -verweigerung.
  5. Unvollständige oder ungenaue Informationen: Mangelhafte Schadensinformationen können zu Leistungskürzungen führen.
  6. Gesetzliche Grundlagen: § 28 Versicherungsvertragsgesetz regelt die Leistungskürzung und ist verbraucherfreundlich ausgestaltet.
  7. Prüfungsverfahren bei Schadensmeldungen: Versicherer überprüfen Schadensmeldungen und bewerten rechtlich die Ansprüche.
  8. Rechtliche Beratung und Unterstützung: Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Leistungskürzung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Gründe für die Leistungskürzung durch Versicherer

Leistungskürzung Versicherung
(Symbolfoto: H_Ko /Shutterstock.com)

Es kann eine wahre Vielzahl von Gründen geben, aus denen heraus der Versicherer eine Leistungskürzung vornehmen kann. Hierbei muss jedoch zunächst erst einmal differenziert werden zwischen den Gründen, die in dem Verhalten des Versicherungsnehmers zu finden sind, und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. In der gängigen Praxis ist ein Fehlverhalten oder ein Versäumnis des Versicherungsnehmers der häufigere Fall, da es im Fall eines Unfalls doch ein sehr hohes Fehlerpotenzial für das Verhalten gegenüber der Versicherung gibt.

Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen

Jeder Versicherung liegt ein Versicherungsvertrag zugrunde. Hierbei handelt es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer, aus dem heraus beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Die Pflichten werden dabei auch gern als Obliegenheiten bezeichnet. Sollte ein Versicherungsnehmer gegen die ihm aus dem Vertrag heraus auferlegten Obliegenheiten verstoßen, so kann dies eine Leistungskürzung der Versicherung begründen. Es muss allerdings unterschieden werden zwischen den sogenannten Hauptobliegenheiten, wie die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämien, und den sogenannten Nebenpflichten.

Fehlende oder verspätete Meldung des Unfalls

Der Versicherungsnehmer hat die vertraglich festgelegte Verpflichtung, den Unfall respektive das Schadensereignis unverzüglich an den Versicherungsgeber zu melden. Zwar schreibt der Versicherungsvertrag für diese Meldung ausdrücklich keine bestimmte Form dieser Meldung vor, allerdings ist es empfehlenswert, aus Beweiszwecken die Schriftform respektive den Mailweg für diese Meldung zu wählen. Auf diese Weise hat der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung einen Nachweis, dass die Schadensmeldung fristgerecht vorgenommen wurde.

Nachweis von Betrug oder Täuschung

Kaum eine andere Branche sah sich in der Vergangenheit so häufig mit Betrugsfällen konfrontiert wie die Versicherungsbranche. Unzählige Versicherungsnehmer haben bereits den Versuch unternommen, durch Betrug oder Täuschung unberechtigt Leistungen von dem Versicherungsgeber zu erhalten. Das Risiko dieses Vorgehens wird dabei nur zu gern unterschätzt und es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass Täuschung sowie Betrug Straftatbestände im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen und dementsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Versicherungsgeber ist auf jeden Fall, sollte er dem Versicherungsnehmer ein derartiges Verhalten nachweisen können, zu einer Leistungskürzung respektive Leistungsverweigerung berechtigt.

Unvollständige oder ungenaue Informationen

Jede Versicherungsgeber benötigt für den Prozess der Schadensregulierung vollständige und möglichst genaue Informationen. Diese Informationen muss der Versicherte liefern, damit die Regulierung des Unfallschadens geprüft und vorgenommen werden kann. Sollte die Versicherung diese Informationen überhaupt nicht oder nur unvollständig erhalten, so kann sie auf der Basis der ihr vorliegenden Informationen eine Leistung vornehmen. Dies ist in der gängigen Praxis mit einer Leistungskürzung gleichzusetzen.

Bedeutung und Auswirkungen der Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers

Die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers ist ein zentraler Aspekt in der Versicherungsbranche. Sie beinhaltet die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, alles zu tun, um den Versicherungsschaden so gering wie möglich zu halten und mit der Versicherung zu kooperieren, beispielsweise durch die Bereitstellung wichtiger Unterlagen.

Im Kontext der Kfz-Versicherung bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer den Schaden für den Versicherer gering halten muss, die sogenannte Rettungspflicht (Schadenabwendungs- und -minderungspflicht). Darüber hinaus muss er eine Mitwirkungspflicht erfüllen, die darin besteht, die Schadenregulierung tatkräftig zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch eine zeitnahe Information des Versicherers über den Versicherungsschaden, das Alarmieren der Polizei nach einem Unfall oder Diebstahl, das Vermeiden von Schuldeingeständnissen und das Bereitstellen aller erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung nötig sind, erfolgen.

Wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Pflichten verstößt, kann die Versicherung die Leistungen verweigern und in einigen Fällen sogar den Vertrag fristlos kündigen. Darüber hinaus kann der Kfz-Versicherer im Kaskofall von der Leistungspflicht befreit werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.

Die genauen Obliegenheiten, die den Versicherungsnehmer treffen, sind von den individuellen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages abhängig. Daher ist es für Versicherungsnehmer ratsam, sich genau über ihre Pflichten zu informieren, um mögliche Leistungskürzungen oder Vertragskündigungen zu vermeiden.

Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten kann zu verschiedenen Sanktionen führen. Bei einer Verletzung der Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls kann die Versicherung den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Verletzung Kenntnis erlangt, kündigen. Außerdem kann die Versicherung ihre Leistung im Schadensfall verweigern. Dies gilt allerdings nur, wenn die Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde.

Die Mitwirkungspflicht ist also ein wichtiger Aspekt im Versicherungswesen, der sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer erhebliche Auswirkungen haben kann.

Rechtliche Folgen bei unterlassener Schadensminderung

Die Schadensminderungspflicht, auch Schadensminderungsobliegenheit genannt, ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, Maßnahmen ergreifen muss, um die Ausweitung dieses Schadens zu verhindern oder zu minimieren[1][2]. Dieser Grundsatz ist in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und gilt für alle Arten von Schadensersatzforderungen[2].

Im Kontext von Versicherungen bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadens, der durch ihre Versicherungspolice abgedeckt ist, verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten[1]. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Personen oder Sachen in Sicherheit gebracht, ein Klempner gerufen oder kleine Feuer sofort gelöscht werden müssen[1]. Die Kosten für solche Maßnahmen können in der Regel in die Schadensmeldung aufgenommen werden[1].

Wenn ein Versicherungsnehmer diese Pflicht zur Schadensminderung nicht erfüllt, kann dies rechtliche Folgen haben. Insbesondere kann dies dazu führen, dass die Versicherungsleistung gekürzt wird[1][2]. Dies liegt daran, dass der Versicherungsnehmer dann eine Mitschuld am endgültigen Ausmaß des Schadens trägt[1].

Im Kontext der Kfz-Versicherung bedeutet die Schadensminderungspflicht, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten und entsprechend handeln muss, beispielsweise durch die schnelle Beauftragung eines Sachverständigen und das Vorantreiben der Reparatur[4]. Unnötige Kosten, wie zum Beispiel das künstliche Hochtreiben der Instandsetzungs- und Bergungskosten des Fahrzeugs, sind zu vermeiden[4].

Bei der Haftpflichtversicherung ist der Schädiger nur für den Schaden im Regress, der direkt durch sein Zutun und nicht durch Verzögerungen seitens des Geschädigten entsteht[3]. Die Schadensminderungspflicht sieht auch vor, dass ein potenzieller Schädiger vor seiner Handlung auf die schadenherbeiführenden Konsequenzen aufmerksam gemacht werden muss[3].

Die Nichtbeachtung der Schadensminderungspflicht kann dazu führen, dass der Geschädigte für alle Folgeschäden, die aus einer Unterlassung im Zusammenhang mit dem eigentlichen Schadensereignis resultieren, keinen Schadensersatzanspruch hat[3]. Der Geschädigte ist verpflichtet, unverzüglich alle Maßnahmen einzuleiten, die eine Ausbreitung oder Vergrößerung des Schadens vermeiden[3].

Wann und wie Versicherer kürzen können

Viele Versicherungsnehmer stellen sich im Fall einer Leistungskürzung des Versicherers die Frage, ob es überhaupt für diese Vorgehensweise eine gesetzliche Grundlage gibt. Der Gesetzgeber in Deutschland hat diesbezüglich sehr genaue Rahmenkriterien festgelegt.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

Das Leistungskürzungsrecht des Versicherers ergibt sich aus dem § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser Paragraf hat in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Modifikationen und Veränderungen seitens des Gesetzgebers erfahren und ist letztlich verbraucherfreundlicher geworden. Als Leitrichtlinie für die Leistungskürzung des Versicherers hat der Gesetzgeber eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers zur Voraussetzung gemacht. Dementsprechend ist der Versicherer nicht dazu berechtigt, die Kürzung der Leistung willkürlich ohne Gründe vorzunehmen. Die Versicherungsgesellschaft hat zudem auch die gesetzliche Verpflichtung, eine vorgenommene Leistungskürzung zu begründen.

Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Ansprüchen

Erhält der Versicherer von dem Versicherungsnehmer eine Schadensmeldung respektive die Meldung eines Schadensereignisses, so startet zunächst das Prüfungsverfahren. Im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens werden alle vorhandenen Informationen genau überprüft und ein etwaiger weiterer Informationsbedarf geklärt. Liegen alle erforderlichen Informationen vor, so erfolgt die rechtliche Bewertung der Ansprüche und die Feststellung, ob eine Leistungspflicht vorliegt oder nicht. Wurde die Leistungspflicht festgestellt, so erfolgt die Bewertung der Ansprüche inklusive Festlegung der Leistungshöhe respektive des Leistungsumfangs.

Schutzmaßnahmen für Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer hat auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse, dass die Versicherungsgesellschaft den aufgetretenen Schaden der vollen Höhe nach schnellstmöglich reguliert. Obgleich Versicherungsgesellschaften nicht selten als träge Unternehmen wahrgenommen werden gibt es dennoch gewisse Schutzmaßnahmen für Versicherungsnehmer, durch die das gesamte Verfahren beschleunigt werden kann.

Wichtige Schritte nach einem Unfall

Der wichtigste Schritt nach einem Unfall ist stets „Ruhe bewahren“ und ein koordiniertes Vorgehen. Sollte ein Personenschaden aufgetreten sein, so müssen zwingend die Erste Hilfe geleistet und die Ordnungshüter der Polizei kontaktiert werden. Der Unfallbericht der Polizei ist ein wichtiges Dokument, das der Versicherung als Beweis vorgelegt werden sollte.

Dokumentation und Beweissicherung

Die Dokumentation sowie Beweissicherung sollte von den Unfallbeteiligten gewissenhaft vorgenommen werden. Bereits der Unfallbericht der Polizei ist ein Bestandteil der Unfalldokumentation und Beweissicherung. Als weitere Beweise können Zeugenaussagen sowie Fotos von dem entstandenen Schaden respektive den Gegebenheiten des Unfalls sowie dem Unfallort dienen. Alle diese Dokumente sowie Beweise erleichtern der Versicherungsgesellschaft die Prüfung des Sachverhalts und beschleunigen die Schadensregulierung.

Umgang mit Versicherungsvertretern und Gutachtern

Der Umgang mit Versicherungsvertretern sowie Gutachtern sollte geduldig sowie freundlich erfolgen. Auch wenn ein Unfall natürlich für die Unfallbeteiligten eine außergewöhnliche und stressbehaftete Situation darstellt, sollte niemals vergessen werden, dass die Versicherungsvertreter sowie auch Gutachter nicht persönlich bei dem Unfall zugegeben waren und sich somit lediglich auf der Grundlage von erhaltenen Informationen ein Bild über den Unfallhergang sowie den Schaden verschaffen müssen. Gerade die Versicherungsvertreter sind in erster Linie Arbeitnehmer eines Unternehmens, das aufgrund des Schadensereignisses bezahlen soll. Jede Versicherungsgesellschaft muss dabei natürlich auch an die eigene finanzielle Existenz denken und wirtschaftlich handeln.

Rechtliche Beratung und Unterstützung

Auch wenn der Versicherungsnehmer mit der gebotenen Freundlichkeit und Geduld seiner Versicherung gegenübertritt, so kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, den Rat respektive die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen. Mit unserer Erfahrung und juristischen Fachkompetenz können wir Ihnen sehr gern zur Seite stehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Hierfür steht sowohl der außergerichtliche als auch der gerichtliche Weg zur Verfügung.

? Häufig gestellte Fragen (FAQs) 


  • Was kann ich tun, wenn meine Leistungen gekürzt werden?  Sollte die Versicherung eine Leistungskürzung vornehmen, so muss sie dies schriftlich begründen. Der Versicherungsnehmer kann dieses Schreiben durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Wir stehen sehr gerne hierfür zur Verfügung.
  • Wie kann ich mich am besten gegen eine Leistungskürzung wehren?  Gegen eine Leistungskürzung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs. Dieser muss in schriftlicher Form fristgerecht bei dem Versicherungsgeber eingereicht werden und bringt eine erneute Prüfung des Sachverhalts mit sich. Sollte dies keinen Erfolg bringen gibt es noch den Klageweg.
  • Welche Rolle spielen Zeugen und Beweismittel? Zeugen und Beweismittel sind für das Prüfungsverfahren sowie die Schadensregulierung unerlässlich. Sie erleichtern das Prüfungsverfahren und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsgeber den Schaden schnell reguliert.
  • Was genau bedeutet die Schadensminderungspflicht im Kontext der Versicherungsleistungen und wie wirkt sie sich auf meine Ansprüche aus? Die Schadensminderungspflicht, auch Schadensminderungsobliegenheit genannt, ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, Maßnahmen ergreifen muss, um die Ausweitung dieses Schadens zu verhindern oder zu minimieren. Im Kontext von Versicherungen bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Schadens, der durch ihre Versicherungspolice abgedeckt ist, verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn ein Versicherungsnehmer diese Pflicht zur Schadensminderung nicht erfüllt, kann dies rechtliche Folgen haben, insbesondere kann dies dazu führen, dass die Versicherungsleistung gekürzt wird. Dies liegt daran, dass der Versicherungsnehmer dann eine Mitschuld am endgültigen Ausmaß des Schadens trägt. Die genauen Pflichten, die den Versicherungsnehmer treffen, sind von den individuellen Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages abhängig.

* Alles ohne Gewähr – Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten

Fazit und Handlungsempfehlungen

Der Versicherungsgeber hat gem. § 28 VVG das Recht, eine Leistungskürzung nach einem Unfall vorzunehmen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist es immer ratsam, im Fall einer Leistungskürzung einen prüfenden Blick auf den Bescheid zu legen und diesen rechtsanwaltlich überprüfen zu lassen. Hierfür stehen wir sehr gern zur Verfügung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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