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Welches Gericht ist bei einer Scheidung örtlich zuständig?

Das für eine Ehescheidung örtlich zuständige Gericht ist nach § 606 ZPO in folgender Reihenfolge zu ermitteln:

– An erster Stelle ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk beide Ehegatten ihre gemeinsame Wohnung haben.

– Leben die Ehegatten nicht mehr in derselben Wohnung, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.

– Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die letzte gemeinsame Wohnung der Ehegatten war, wenn einer der Ehegatten noch in diesem Amtsgerichtsbezirk wohnt.

– Wohnt keiner der Ehegatten mehr an dem letzten gemeinsamen Wohnort oder wenigstens im dazugehörigen Amtsgerichtsbezirk, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsgegner/in wohnt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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