Sozialgericht Köln
Az.: S 5 KR 322/03
Urteil vom 07.06.2004
Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):
Auch Familienväter mit (3) Kinder/n müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse zahlen.
Sachverhalt:
Der Kläger ist der Ansicht, mit der Erziehung seiner 3 Kinder dem Generationsvertrag genüge getan zu haben und daher keine Rentenbeiträge mehr entrichten zu müssen. Ferner machte er verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einziehung von Rentenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch von Familien geltend.
Entscheidungsgründe:
Bereits im September 2003 war der Kläger vor dem Bundessozialgericht mit einem Verfahren gescheitert. Nunmehr wieder vor dem Sozialgericht Köln. Dieses wies seine Klage ab, da seine Argumentation ihn nicht von der Beitragspflicht in der Solidargemeinschaft befreit.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



