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Selbstständiges Beweisverfahren – Keine Anträge nach Sachverständigenanhörung

Ein Streit um undichte Kellerwände beschäftigt die Gerichte! Hausbesitzer kämpft gegen eine Baufirma, die ihren Keller nicht trockenlegen konnte – und die Kosten explodieren. Jetzt hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass es um eine hohe Summe geht: Über 60.000 Euro stehen auf dem Spiel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 14.10.2024
  • Aktenzeichen: 10 W 26/24
  • Verfahrensart: Streitwertbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Bauvertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Sie hat ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, um die Geeignetheit und fachgerechte Ausführung von horizontalen Querschnittsabdichtungen festzustellen. Sie beanstandete die Streitwertfestsetzung, da sie der Ansicht war, dass der festgesetzte Wert ihr Interesse nicht korrekt widerspiegele und es ihr hauptsächlich um die Rückzahlung des Werklohns und Schadensersatz ginge.
  • Antragsgegnerin: Unternehmen, das die Abdichtungsarbeiten ausgeführt hat. Die genaue Argumentation dieser Partei ist aus dem bereitgestellten Text nicht ersichtlich.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Antragstellerin stellte ein selbständiges Beweisverfahren über Abdichtungsmaßnahmen in ihrem Keller ein, um die Geeignetheit und korrekte Durchführung festzustellen. Das Landgericht Potsdam setzte den Verfahrenswert entsprechend den geschätzten Mangelbeseitigungs- und Folgekosten fest. Die Antragstellerin legte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein, da sie den festgesetzten Wert für überhöht hielt im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Interesse an der Rückzahlung und Schadensersatz.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die vom Landgericht festgesetzten Mangelbeseitigungskosten den tatsächlichen Streitwert korrekt abbilden, oder ob das Interesse der Antragstellerin anders, nämlich geringer gewesen sei.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht erklärte, dass der Streitwert korrekt festgesetzt wurde, da sich das rechtliche Interesse der Antragstellerin auf die Mangelbeseitigung erstreckte, was durch die Beweisfragen und Angaben im Verfahren nachvollziehbar sei. Daher umfasst der festgesetzte Streitwert zu Recht die vollständigen Mangelbeseitigungskosten.
  • Folgen: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Das Urteil stellt klar, dass die Bemessung des Streitwerts an den Kosten der Mangelbeseitigung im Vordergrund steht, insbesondere wenn entsprechende Sachverständigenfragen formuliert wurden. Das Urteil ist bindend, da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden.

Selbstständiges Beweisverfahren: Bedeutung der Beweiswürdigung im Fokus

Ein Selbstständiges Beweisverfahren dient dazu, Beweise zu sichern und rechtliche Ansprüche im Vorfeld eines Hauptverfahrens zu klären. Dabei spielen Beweismittel wie Gutachten eine zentrale Rolle, insbesondere wenn die Anhörung von Sachverständigen notwendig ist. Die Beweisaufnahme in solchen Verfahren erfolgt unabhängig, wodurch evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden können.

In diesem Kontext ist die Beweiswürdigung von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die rechtlichen Entscheidungen des Gerichts bildet. Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet die Thematik der fehlenden Anträge nach einer Sachverständigenanhörung und wirft grundlegende Fragen zur Beweisführung und den prozessualen Rechten der Beteiligten auf.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Streitwertbeschwerde bei Kellerabdichtungsfall zurück

Bausachverständiger untersucht mit Messgerät feuchte Kellerwand während Hausbesitzer zusieht
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem Fall mangelhafter Kellerabdichtung zurückgewiesen. Der Streit dreht sich um Abdichtungsmaßnahmen an einem Einfamilienhaus, die zwischen 2007 und 2012 durchgeführt wurden.

Umfangreiche Beweisaufnahme zur Kellerabdichtung

Die Antragstellerin hatte im Oktober 2020 ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, um die Qualität einer horizontalen Querschnittsabdichtung im Niederdruckinjektionsverfahren untersuchen zu lassen. Im Fokus standen dabei Abdichtungsarbeiten an Innen- und Außenwänden des Kellerfußbodens. Ein Sachverständiger sollte die Geeignetheit der Maßnahmen zum Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit prüfen und die Kosten für eine fachgerechte Mangelbeseitigung ermitteln.

Streit um die Höhe des Verfahrenswerts

Das Landgericht Potsdam setzte nach Beendigung des Beweisverfahrens den Streitwert auf 60.005,20 Euro fest. Diese Summe orientierte sich an den vom Sachverständigen geschätzten Kosten für die Mangelbeseitigung und deren Folgen. Die Antragstellerin legte gegen diese Festsetzung Beschwerde ein und argumentierte, ihr sei es nicht um Schadensersatzansprüche in Höhe der Kosten einer fachgerechten Kellerabdichtung gegangen. Stattdessen habe sie lediglich die Rückzahlung des nutzlos gezahlten Werklohns sowie die Kosten der Folgegewerke erstreiten wollen.

OLG bestätigt ursprüngliche Streitwertfestsetzung

Das OLG Brandenburg folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter stellten fest, dass sich das rechtliche Interesse der Antragstellerin bei Verfahrenseinleitung durchaus auf die gesamten Mangelbeseitigungskosten erstreckt habe. Dies gehe eindeutig aus den gestellten Beweisfragen hervor, die explizit auf die erforderlichen Maßnahmen zur fachgerechten Mangelbeseitigung und deren Kosten abzielten. Auch die Frage nach zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz des Mauerwerks vor aufsteigender Feuchtigkeit rechtfertige die Einbeziehung der vom Sachverständigen veranschlagten Kosten für eine vertikale Abdichtung in Höhe von 40.000 Euro – unabhängig davon, ob es sich dabei um sogenannte Sowiesokosten oder nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen handele. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens bei Baumängeln bemisst sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung, wenn der Antragsteller Beweisfragen zu erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten stellt. Eine nachträgliche Behauptung, es gehe nur um die Rückzahlung des Werklohns, ist unbeachtlich, wenn die ursprünglichen Beweisfragen umfassend auf die Ermittlung der Mangelbeseitigungskosten abzielten. Auch nicht vertraglich vereinbarte Maßnahmen können den Streitwert erhöhen, wenn sie zur Erreichung des vom Auftraggeber gewünschten Erfolgs erforderlich sind.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln einleiten, sollten Sie die Beweisfragen sorgfältig formulieren und sich vorab über deren Auswirkungen auf den Streitwert im Klaren sein. Die Beweisfragen nach Art und Kosten der Mangelbeseitigung führen automatisch zu einem höheren Streitwert, der sich an den geschätzten Sanierungskosten orientiert. Auch wenn Sie zunächst nur den gezahlten Werklohn zurückfordern wollen, können umfassende Beweisfragen zu einem deutlich höheren Streitwert führen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie möglicherweise vorfinanzieren müssen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei Baumängeln und der Planung eines selbständigen Beweisverfahrens ist eine präzise rechtliche Strategie entscheidend für Ihren Erfolg. Die korrekte Formulierung der Beweisfragen kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – sowohl bei den Erfolgsaussichten als auch bei den Verfahrenskosten. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Vorgehensweise, die Ihre Interessen optimal schützt. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren bei Baumängeln und wann ist es sinnvoll?

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Instrument zur frühzeitigen Feststellung von Baumängeln, das in den §§ 485 bis 494a ZPO geregelt ist. Es ermöglicht eine gerichtliche Beweiserhebung vor einem möglichen Hauptprozess, bei der ein Sachverständiger die Mängel, deren Ursachen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen dokumentiert.

Einsatzmöglichkeiten

Bei Baumängeln können Sie das Verfahren nutzen zur:

  • Feststellung von Mängeln und deren Ursachen
  • Ermittlung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Kosten
  • Klärung der Verantwortlichkeit zwischen Architekt und Bauunternehmer
  • Dokumentation des Bauzustands bei Teilzahlungen oder nach Kündigungen

Ablauf und Voraussetzungen

Für die Einleitung des Verfahrens muss ein Bauvertrag vorliegen. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt und muss die genaue Bezeichnung des Gegners, die zu untersuchenden Tatsachen und die Beweismittel enthalten. Das Gericht bestellt dann einen Sachverständigen, der die Mängel begutachtet.

Praktische Vorteile

Das Verfahren bietet erhebliche praktische Vorteile. Es sichert Beweise, bevor diese durch fortschreitende Bauarbeiten verloren gehen. Die Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen führt häufig dazu, dass der Verantwortliche die Mängel freiwillig beseitigt und ein kostspieliger Hauptprozess vermieden werden kann.

Verjährungshemmung

Nach aktuellem Recht wird durch die Einleitung des Verfahrens die Verjährung der Mängelansprüche gehemmt. Diese Hemmung endet einheitlich mit dem Abschluss des gesamten Verfahrens – auch wenn mehrere Mängel zu unterschiedlichen Zeitpunkten begutachtet werden.


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Wie wird der Streitwert bei Baumängeln berechnet?

Der Streitwert bei Baumängeln orientiert sich grundsätzlich an den Mängelbeseitigungskosten. Wenn Sie ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten, wird der Streitwert zunächst anhand Ihrer Kostenschätzung vorläufig festgesetzt.

Maßgebliche Faktoren für die Berechnung

Die endgültige Streitwertfestsetzung erfolgt erst nach Abschluss der Beweiserhebung durch das Gericht. Dabei sind die vom Sachverständigen ermittelten tatsächlichen Mangelbeseitigungskosten ausschlaggebend. Diese Kosten können von Ihrer ursprünglichen Schätzung abweichen, da der Sachverständige eine objektive Bewertung vornimmt.

Berücksichtigung zusätzlicher Kosten

Bei der Streitwertberechnung werden die sogenannten „Sowieso-Kosten“ – also Kosten, die auch bei mangelfreier Ausführung angefallen wären – vom Gesamtbetrag abgezogen. Wenn Sie neben den reinen Mangelbeseitigungskosten weitere Schäden geltend machen möchten, müssen diese bereits im ursprünglichen Antrag konkret benannt werden.

Besonderheiten bei der Schadensberechnung

Seit der neueren BGH-Rechtsprechung können Sie bei Baumängeln nicht mehr die fiktiven Mängelbeseitigungskosten als Schadenersatz geltend machen. Stattdessen wird der Schaden nach der Wertdifferenz zwischen dem mangelhaften und dem mangelfreien Zustand des Bauwerks berechnet. Diese Differenz wird vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt, wobei die Vergütungsanteile der mangelhaften Leistung als Orientierung dienen.


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Welche Kosten können bei der Mangelbeseitigung geltend gemacht werden?

Bei der Mangelbeseitigung sind grundsätzlich alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen erstattungsfähig, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Auftraggeber für die Beseitigung des Mangels aufwenden musste.

Erstattungsfähige Kostenarten

Die Kostenerstattung umfasst sämtliche Arbeits- und Materialkosten für die fachgerechte Mangelbeseitigung. Dazu gehören auch die Kosten für den Ein- und Ausbau mangelhafter Bauteile, Transport-, Wege- und Lagerkosten sowie notwendige Nebenkosten wie Porto oder Telefon.

Sachverständigenkosten

Die Kosten für einen Sachverständigen sind ebenfalls erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer des mit der Mangelbeseitigung beauftragten Unternehmens bereits über besondere Fachkompetenz verfügt.

Erfolglose Beseitigungsversuche

Bemerkenswert ist, dass auch die Kosten für erfolglose oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellende Mangelbeseitigungsversuche vom Auftragnehmer zu tragen sind. Das Risiko einer nicht optimalen Vorgehensweise bei der Mangelbeseitigung liegt beim Auftragnehmer.

Grenzen der Erstattung

Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Kostenerstattung. Der Anspruch ist auf erforderliche Aufwendungen begrenzt. Als erforderlich gelten solche Aufwendungen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Auftraggeber nach sachkundiger Beratung für eine geeignete und erfolgversprechende Maßnahme zur Mängelbeseitigung aufwenden musste.

Bei unverhältnismäßigen Kosten kann der Verkäufer den Aufwendungsersatz beim Verkauf an Unternehmer komplett verweigern. Beim Verkauf an Verbraucher ist lediglich eine Beschränkung auf einen angemessenen Betrag möglich.


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Welche Folgen hat eine Streitwertbeschwerde und wie sind die Erfolgsaussichten?

Eine Streitwertbeschwerde führt zu einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Streitwertfestsetzung. Das Gericht kann dabei den Streitwert nach oben oder unten korrigieren, was direkte Auswirkungen auf die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten hat.

Unmittelbare Auswirkungen

Die eingelegte Streitwertbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Kosten zunächst auf Basis des ursprünglich festgesetzten Streitwerts fällig werden. In der Praxis setzen viele Gerichte jedoch das Kostenfestsetzungsverfahren bis zur endgültigen Entscheidung über den Streitwert aus.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten einer Streitwertbeschwerde hängen maßgeblich von zwei Faktoren ab:

Der Beschwerdewert muss mehr als 200 Euro betragen. Dies bedeutet, dass die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem begehrten Streitwert zu einer Kostenänderung von mindestens 200 Euro führen muss.

Die Begründung der Beschwerde muss schlüssig darlegen, warum die ursprüngliche Streitwertfestsetzung fehlerhaft ist. Dabei prüft das Gericht insbesondere den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das objektive Interesse des Antragstellers.

Mögliche Konsequenzen

Bei einer erfolgreichen Beschwerde wird der Streitwert neu festgesetzt. Dies kann zu einer erheblichen Reduzierung der Verfahrenskosten führen.

Bei einer erfolglosen Beschwerde bleibt es bei dem ursprünglich festgesetzten Streitwert. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten für das Beschwerdeverfahren.

Eine verfristete Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des Streitwertbeschlusses oder sechs Monate nach rechtskräftigem Ende des Verfahrens.


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Wann verjähren Ansprüche bei Baumängeln?

Die Verjährung von Baumängeln richtet sich nach der vertraglichen Grundlage Ihres Bauvorhabens. Bei einem Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die reguläre Verjährungsfrist 5 Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Wurde hingegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart, gilt eine verkürzte Verjährungsfrist von 4 Jahren.

Besondere Verjährungsfristen

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten abweichende Fristen. In diesem Fall haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen, nachdem Sie den Mangel entdeckt haben. Die maximale Verjährungsfrist beträgt hier 10 Jahre ab Entstehung des Mangels. In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit, kann sich die Frist sogar auf 30 Jahre verlängern.

Beginn und Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Abnahme des Bauwerks. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die erst später entdeckt werden. Die Verjährung kann jedoch durch bestimmte Ereignisse gehemmt oder unterbrochen werden:

  • Durch eine Mängelanzeige
  • Während laufender Verhandlungen über die Mängelbeseitigung
  • Bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens

In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.

Rechtliche Folgen vor der Verjährung

Innerhalb der Verjährungsfrist können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Nachbesserung durch den Bauunternehmer
  • Selbstvornahme der Mängelbeseitigung mit Kostenerstattung
  • Minderung der Vergütung
  • In schweren Fällen auch Rücktritt vom Vertrag

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbstständiges Beweisverfahren

Ein gerichtliches Sonderverfahren zur vorzeitigen Beweissicherung, das vor einem möglichen Hauptprozess durchgeführt wird. Es dient dazu, den Sachverhalt durch Sachverständige untersuchen zu lassen und Beweise zu dokumentieren, bevor diese verloren gehen könnten. Geregelt in §§ 485-494a ZPO. Beispiel: Bei einem Wasserschaden wird ein Gutachter beauftragt, den Schaden zu dokumentieren, bevor Reparaturarbeiten beginnen. Dieses Verfahren hilft dabei, spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden und kann auch zur außergerichtlichen Einigung beitragen.


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Streitwert

Der Streitwert bezeichnet den Geldbetrag, der den wirtschaftlichen Wert eines Rechtsstreits beziffert. Nach § 3 ZPO bestimmt er die Zuständigkeit des Gerichts, die Höhe der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht nach dem Interesse des Klägers an der Durchsetzung seiner Ansprüche. Beispiel: Bei einer Klage auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauarbeiten entspricht der Streitwert meist den Kosten für die Mangelbeseitigung.


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Beweisaufnahme

Ein zentraler Teil des Gerichtsverfahrens, in dem das Gericht die vorgebrachten Beweise prüft und würdigt. Geregelt in §§ 355-484 ZPO. Dabei können verschiedene Beweismittel wie Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen oder Urkunden verwendet werden. Das Gericht muss alle relevanten Beweise berücksichtigen und nach freier Überzeugung würdigen. Beispiel: Ein Sachverständiger untersucht die Qualität von Abdichtungsarbeiten und erstellt darüber ein Gutachten.


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Beweiswürdigung

Der Prozess der richterlichen Beurteilung und Gewichtung aller vorgebrachten BeweisePO entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung unter Berücksichtigung des gesamten Verhandlungsinhalts. Die Beweiswürdigung muss nachvollziehbar und logisch begründet sein. Beispiel: Das Gericht bewertet ein Sachverständigengutachten über mangelhafte Bauarbeiten und setzt es in Beziehung zu anderen Beweisen wie Fotos oder Zeugenaussagen.


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Streitwertbeschwerde

Ein Rechtsmittel gegen die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts. Geregelt in § 68 GKG. Die Beschwerde muss innerhalb von 6 Monaten nach der Festsetzung eingelegt werden und kann sich gegen die Höhe oder die Berechnungsgrundlage des Streitwerts richten. Im Beispielfall wurde die Beschwerde gegen einen Streitwert von 60.005,20 Euro eingelegt, aber vom Gericht zurückgewiesen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 63 Abs. 3 GKG: Dieser Paragraph regelt die Fristen für Änderungen des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten. Er legt fest, dass eine Anpassung des Streitwerts nur innerhalb von sechs Monaten nach Erreichung der Rechtskraft in der Hauptsache zulässig ist. Dieser rechtliche Rahmen stellt sicher, dass die Parteien innerhalb eines klaren Zeitrahmens festgelegte Streitwerte anfechten können, was für die Kostentragung und die Rechtssicherheit von Bedeutung ist. Im vorliegenden Fall war die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung zunächst rechtzeitig, da die Frist nach § 63 Abs. 3 S. 2 GKG noch nicht abgelaufen war, was für die Zulässigkeit ihrer Beschwerde entscheidend war.
  • § 68 Abs. 1 GKG: Dieser Paragraph ist die Grundlage für die Zulässigkeit von Beschwerdeanträgen gegen Streitwertfestsetzungen in Zivilverfahren. Er beschreibt, dass die Beschwerde statthaft ist, wenn sie innerhalb der Frist nach § 63 Abs. 3 GKG eingelegt wird. Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde der Antragstellerin fristgerecht eingelegt, weshalb sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überprüfung der Streitwertfestsetzung erfüllt hat.
  • BGH, Beschluss vom 24. März 2009 – VII ZR 200/08: Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs behandelt die Beendigung von selbständigen Beweisverfahren und die damit verbundene Auslegung von Fristen. Es betont, dass ein selbständiges Beweisverfahren enden kann, wenn der Gutachter seine Beweisfragen bearbeitet hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine weiteren Anträge gestellt werden. Der Zusammenhang zu dem Fall besteht darin, dass das Gericht auch hier den Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens und die Frist für eine mögliche Beschwerde maßgeblich ist.
  • § 68 Abs. 1 S. 3 GKG: Dieser Satz konkretisiert die Fristenregelung und besagt, dass die Beschwerde innerhalb einer festgelegten Frist eingelegt werden muss. Diese Regelung stellt sicher, dass nach Beendigung eines Verfahrens keine unbegrenzte Möglichkeit zur Anfechtung des Streitwertes besteht. Im Fall wurde die Beschwerde nach den festgelegten Fristen eingelegt, was eine entscheidende Rolle für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens spielte.
  • § 1 Abs. 1 VOB/B: Diese Vorschrift ist relevant für Werkverträge im Bauwesen und regelt, welche Ausführung von Arbeiten als mangelhaft gilt und welche Rechte den Auftraggebern zustehen. Sie definiert, unter welchen Umständen der Auftraggeber Ansprüche auf Mängelbeseitigung oder Schadensersatz hat. Im hier behandelten Fall bezieht sich die Antragsstellerin auf die Mängel ihrer Abdichtungsarbeiten, sodass die Vorschrift über Mängelrechte direkt auf die Feststellung der Kosten und der Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungen hat.

Das vorliegende Urteil

OLG Brandenburg – Az.: 10 W 26/24 – Beschluss vom 14.10.2024


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