Urteilszustellung an Lebensgefährten
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LAG Rheinland-Pfalz
Az.:2 Ta 221 /99
Urteilszustellung an Lebensgefährten
Ein Urteil ist einem Prozessbeteiligten nicht schon dann zugestellt, wenn es seiner Lebensgefährtin übergeben wurde. Er ist auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu Rechtsmitteln berechtigt, sofern er glaubhaft versichern kann, daß ihm das Urteil zu spät ausgehändigt wurde.