Landesarbeitsgericht Berlin
Az.: 16 Sa 545/03
Urteil vom 10.07.2003
Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):
Wer als Arbeitnehmer bewusst Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weitergibt, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt bekommen. Eine vorherige Abmahnung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Sachverhalt:
Die Klägerin war als Assistentin des Niederlassungsleiters bei der Beklagten beschäftigt. Dieser schied bei der Beklagten aus und wechselte zum größten Konkurrenten. Daraufhin sperrte die Beklagte dem ehemaligen Niederlassungsleiter den Zugang zu ihrem EDV-System. Die Klägerin kopierte daraufhin für den ehemaligen Niederlassungsleiter eine größere Anzahl von Dateien der Beklagten, darunter Projektlisten mit Kundendaten, Projektbeschreibungen mit Angebotspreisen und sonstige Unternehmensdaten. Daraufhin wurde ihr von der Beklagten fristlos gekündigt.
Entscheidungsgründe:
Ein Arbeitsverhältnis dient nicht nur auf den Austausch geldwerter Leistungen, sondern es bestehen auch vielfältige Nebenverpflichtungen. Den Arbeitgeber trifft eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Den Arbeitnehmer obliegt hingegen eine Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber ihren Arbeitgebern. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin grob gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen. Daher war die fristlose Kündigung durch die Beklagte gerechtfertigt. Solch ein geschäftsschädigendes Verhalten muss insoweit kein Arbeitgeber hinnehmen.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



