|
|
|
|
Ihr gutes Recht im Restaurant: Was muss man sich gefallen lassen und was nicht?! Wer kennt das nicht. Es sollte ein schöner Abend in einem netten Restaurant mit gutem Essen werden. Doch es kam alles anders............. Hier ein paar Beispiele, was Sie sich nicht gefallen lassen müssen und was Sie dagegen tun können: langsamer Service....langes warten Tischreservierung - Schadensersatzpflicht wenn man nicht kommt? Schadensersatzanspruch für geplatzte Hochzeitsfeier - Doppelbelegung Schnecke im Salat - muss man noch zahlen? Sturz auf der Treppe in der Gaststätte, haftet der Gastwirt?
|
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||