Alle Angaben ohne Gewähr!
Tatbestand | Rechtsbehelf | Fristdauer |
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Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Urteil | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Zurückweisung des Antrags auf Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Urteil | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Beschluss | Widerspruch | unbefristet |
Auf Widerspruch wird erlassener Arrest/ Einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Auf Widerspruch wird erlassener Arrest/ Einstweilige Verfügung durch Urteil aufgehoben | Berufung | 1 Monat ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Entscheidung der Berufungsinstanz | unanfechtbar | |
Zurückweisung des Antrags auf Anordnung des Arrests/ der Einstweiligen Verfügung durch Beschluss | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Entscheidung des Beschwerdegerichts | unanfechtbar | |
Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
Vollziehung von Arrestbefehl/ Einstweiliger Verfügung | Zustellung und Vollstreckungsantrag | Binnen 1 Monats ab Verkündung bzw. Zustellung |