Ein hoher Beamter, zuständig für Recht und Ordnung in seiner Stadt, hat seinen Job verloren.
Er fuhr mehrfach betrunken und ohne Führerschein, sowohl privat als auch mit dem Dienstwagen.
Das Gericht sah darin einen so schweren Vertrauensbruch, dass es ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernte.
Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Dienstwagen ohne Fahrerlaubnis: Pflichtverletzung und ihre drastischen Folgen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Pflichtverletzungen können zur Entlassung eines Beamten führen?
- Welche Rechte hat ein Beamter im laufenden Disziplinarverfahren?
- Wie läuft ein Disziplinarverfahren bei Beamten ab?
- Welche finanziellen Folgen hat eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
- Welche Rehabilitationsmöglichkeiten gibt es nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Magdeburg
- Datum: 05.03.2024
- Aktenzeichen: 15 A 38/23 MD
- Verfahrensart: Disziplinarklage im Beamtenrecht
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Beamtenrecht
- Beteiligte Parteien:
- C-Stadt – Klagende Partei, die das Disziplinarverfahren zur Entfernung des Stadtamtsrats einleitete
- Stadtamtsrat – Der Beamte, dessen disziplinarisches Fehlverhalten (Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrten) Anlass für das Verfahren gab
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die C-Stadt leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Stadtamtsrat ein, nachdem Hinweise auf strafbares Fahrverhalten bekannt wurden. Der Beamte, der seit 2014 als Leiter des Ordnungs- und Bauamtes tätig ist, geriet dabei in den Fokus, nachdem er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrten verdächtigt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob disziplinarische Maßnahmen, konkret die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, gerechtfertigt sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Stadtamtsrat wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Kosten des Verfahrens trägt er. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beamte kann die Vollstreckung abwenden, wenn er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages erbringt, sofern die C-Stadt nicht zuvor eine vergleichbare Sicherheit leistet.
- Folgen:
- Der betroffene Beamte verliert seinen Status als Beamter.
- Die Kosten des Verfahrens werden von ihm getragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass gegen die Kostenregelung vorläufig vorgegangen werden muss, sofern keine entsprechenden Sicherheitsleistungen erbracht werden.
Dienstwagen ohne Fahrerlaubnis: Pflichtverletzung und ihre drastischen Folgen
Das Fahren eines Dienstwagens ohne gültige Fahrerlaubnis zählt zu einer schwerwiegenden Pflichtverletzung im Beamtenverhältnis. Unter Berücksichtigung des Beamtengesetzes und der Regelungen im Dienstrecht drohen neben Entlassung auch Disziplinarverfahren und Fahrerlaubnisentzug – Maßnahmen, die direkte Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Haftung im Beamtenverhältnis haben.
Nach Meldung an den Dienstvorgesetzten werden alle Rechtsfolgen genau geprüft. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Problematik verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Amtsleiter wegen mehrfacher Trunkenheitsfahrten aus Beamtenverhältnis entfernt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einen Stadtamtsrat aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der 1977 geborene Beamte hatte als Leiter des Ordnungs- und Bauamtes mehrfach ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen.
Schwerwiegende Verstöße im Dienst und privat
Der Beamte fuhr in vier Fällen dienstlich ohne Fahrerlaubnis, davon dreimal mit einem Dienstwagen. Zusätzlich beging er zwei Trunkenheitsfahrten im privaten Bereich – eine mit 1,59 Promille und eine weitere mit 1,13 Promille, die zu einem Unfall führte. Das Amtsgericht verhängte dafür Geldstrafen von insgesamt 100 Tagessätzen zu je 60 Euro sowie 40 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Langjährige Verschleierung des Führerscheinentzugs
Besonders schwer wog, dass der Beamte seinen bereits 2007 erfolgten Führerscheinentzug gegenüber seinen Dienstherren verschwiegen hatte. Trotz fehlender Fahrerlaubnis bewarb er sich 2014 auf die Position des Amtsleiters, die mit einem Bereitschaftsdienst verbunden war und Fahrten erforderte.
Keine Milderungsgründe anerkannt
Der Beamte führte berufliche Überforderung und Burnout-Symptome als Gründe für sein Fehlverhalten an. Das Gericht sah darin jedoch keine Entlastung. Entscheidend war für das Gericht, dass der Beamte sein Alkoholproblem nicht ausreichend erkannt und behandelt hatte. Die vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen enthielten keine Hinweise auf eine Auseinandersetzung mit dem Alkoholkonsum.
Endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses
Das Gericht sah das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn als endgültig zerstört an. Als Leiter des Ordnungsamtes hatte er die Aufgabe, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu verhindern. Mit dieser Funktion sei es nicht vereinbar, selbst wiederholt Straftaten zu begehen. Besonders schwer wog, dass der Beamte auch nach einem Gespräch mit seinem Dienstvorgesetzten über das drohende Disziplinarverfahren erneut straffällig wurde.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, insbesondere Fahren ohne Führerschein und Trunkenheitsfahrten, für Beamte in Führungspositionen zur Entfernung aus dem Dienst führen können. Besonders schwer wiegt dabei, wenn die Vergehen im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben stehen und trotz Ermahnung fortgesetzt werden. Die Vorbildfunktion und besondere Vertrauensstellung von Amtsleitern, vor allem im Bereich der öffentlichen Ordnung, führen zu erhöhten Anforderungen an regelkonformes Verhalten.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, müssen Sie besonders auf rechtstreues Verhalten achten – auch im Privatleben. Verkehrsdelikte wie Trunkenheitsfahrten oder das Fahren ohne Führerschein können Ihre berufliche Existenz gefährden, vor allem in Führungspositionen oder wenn Sie eine Vorbildfunktion innehaben. Verschweigen Sie keine relevanten Vorkommnisse gegenüber Ihrem Dienstherrn, da dies die disziplinarrechtlichen Konsequenzen zusätzlich verschärft. Eine einmal ausgesprochene Warnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da weitere Verstöße die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen können.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetente Begleitung bei disziplinarischen Verfahren im Beamtenverhältnis?
In Situationen, in denen dienstliches Fehlverhalten gravierende Konsequenzen nach sich zieht, können sich Unklarheiten über die rechtliche Bewertung und die Folgen ergeben. Insbesondere wenn wiederholte Pflichtverletzungen und Verstößen gegen dienstliche Pflichten den Vertrauensverlust befördern, zeigt sich, wie komplex die Zuordnung von Verantwortung und rechtlichen Folgen sein kann.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren individuellen Fall sorgfältig zu analysieren und die spezifischen rechtlichen Fragestellungen zu klären. Durch präzise und verständliche Beratung helfen wir Ihnen, den Sachverhalt strukturiert zu erfassen und Ihre Interessen bestmöglich darzulegen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Pflichtverletzungen können zur Entlassung eines Beamten führen?
Ein Beamter begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellt dabei die schwerste disziplinarrechtliche Maßnahme dar und kommt nur bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht.
Innerdienstliche Pflichtverletzungen
Bei innerdienstlichen Verfehlungen ist ein funktionaler Zusammenhang zum übertragenen Amt entscheidend. Schwerwiegende innerdienstliche Pflichtverletzungen sind:
- Vermögensdelikte im Amt wie Betrug, Unterschlagung oder Untreue zum Nachteil des Dienstherrn
- Vorsätzliches Versagen im Kernbereich der dienstlichen Pflichten
- Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
- Massiver Arbeitszeitbetrug
- Urkundenfälschung in Ausübung des Amtes
Außerdienstliche Pflichtverletzungen
Außerdienstliches Verhalten kann zur Entlassung führen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Dies trifft besonders zu bei:
- Straftaten mit Freiheitsstrafe ab zwei Jahren im Höchstmaß, die einen Bezug zu den dienstlichen Aufgaben haben
- Besitz kinderpornographischer Schriften bei bestimmten Beamtengruppen wie Polizei oder Justizvollzug
- Schweren Gewaltdelikten
- Drogenhandel
- Verfassungsfeindlichen Aktivitäten
Voraussetzungen für die Entlassung
Eine Entlassung kommt nur in Betracht, wenn:
Das Verhalten zu einem vollständigen Vertrauensverlust beim Dienstherrn und der Allgemeinheit geführt hat. Der Beamte muss die Pflichtverletzung schuldhaft begangen haben. Bei der Entscheidung werden auch das Persönlichkeitsbild des Beamten und die Schwere des Dienstvergehens berücksichtigt.
Bei Beamten auf Probe oder Widerruf gelten niedrigere Anforderungen für eine Entlassung als bei Beamten auf Lebenszeit. Mit der Entlassung verliert der Beamte seine Dienstbezüge und Versorgungsansprüche.
Welche Rechte hat ein Beamter im laufenden Disziplinarverfahren?
Grundlegende Verfahrensrechte
Ein Beamter hat im Disziplinarverfahren das Recht auf unverzügliche Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung möglich ist.
Das zentrale Anhörungsrecht ermöglicht es dem Beamten, sich zu den Vorwürfen zu äußern und seine Sicht der Dinge darzulegen. Dabei können entlastende Tatsachen und Argumente vorgebracht werden. Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird in der Regel eine Frist von einem Monat gewährt.
Akteneinsicht und Beweiserhebung
Der Beamte verfügt über ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Dies ermöglicht ihm, sich detailliert über die Vorwürfe und vorliegenden Beweise zu informieren.
Im Rahmen der Beweiserhebung kann der Beamte Beweisanträge stellen, etwa für Zeugenvernehmungen oder Sachverständigengutachten. Diese Anträge müssen berücksichtigt werden, wenn sie für die Tat- oder Schuldfrage oder für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sein können.
Verteidigungsrechte
Ein besonders wichtiges Recht ist das Aussageverweigerungsrecht. Der Beamte ist im Disziplinarverfahren nicht zur Aussage verpflichtet. Entscheidet sich ein Beamter zur Aussage, darf er im Rahmen seiner Verteidigung auch die Unwahrheit sagen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Zumessung der Disziplinarmaßnahme hat.
Bei Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen hat der Beamte ein Teilnahme- und Fragerecht. Ein Ausschluss von der Teilnahme ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
Rechtsmittel
Nach der Reform des Disziplinarrechts zum 1. April 2024 können Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Der Beamte hat das Recht, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Anschließend steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, die eine vollständige Kontrolle der Disziplinarverfügung vornehmen.
Wie läuft ein Disziplinarverfahren bei Beamten ab?
Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen. Als Beamter werden Sie über die Einleitung des Verfahrens unverzüglich informiert und über Ihre Rechte belehrt.
Einleitung und erste Schritte
Der Dienstvorgesetzte leitet das Verfahren von Amts wegen ein. Sie haben dabei das Recht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Während des gesamten Verfahrens können Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Ermittlungsphase
In der Ermittlungsphase sammelt der Dienstherr alle relevanten Fakten. Dazu gehören:
- Befragung von Zeugen und Sachverständigen
- Prüfung dienstlicher Unterlagen
- Ihre persönliche Anhörung
Entscheidungsfindung
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet der Dienstherr über die weiteren Schritte. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind:
- Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Dienstbezüge
- Zurückstufung
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Zeitlicher Rahmen und Besonderheiten
Das behördliche Disziplinarverfahren soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Wenn diese Frist überschritten wird, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Fristsetzung zum Verfahrensabschluss stellen.
Ab dem 1. April 2024 gilt eine wichtige Neuerung: Alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, können durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen werden. Dies soll die Verfahren deutlich beschleunigen.
Gegen die verhängte Disziplinarmaßnahme steht Ihnen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Gerichte überprüfen die Entscheidung dann in vollem Umfang.
Bei besonders schweren Dienstvergehen, etwa bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ab einem Jahr oder in besonderen Fällen ab sechs Monaten, kommt es zum unmittelbaren Verlust der Beamtenrechte, ohne dass ein Disziplinarverfahren durchgeführt werden muss.
Welche finanziellen Folgen hat eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Pflichtverletzung verlieren Sie unmittelbar Ihre Dienstbezüge und sämtliche Versorgungsansprüche.
Unmittelbare finanzielle Einbußen
Mit der Entlassung enden sofort alle Ansprüche auf:
- Dienstbezüge und Versorgungsbezüge
- Beihilfeleistungen
- Unterhaltsbeiträge
- Abgeltung von Resturlaub
In einigen Bundesländern erhalten Sie für maximal sechs Monate einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 Prozent Ihrer bisherigen Dienstbezüge. Diese Zahlung kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn Sie sich durch Ihr Verhalten als unwürdig erwiesen haben.
Langfristige Versorgungsfolgen
Die Entlassung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Altersversorgung. Sie verlieren nicht nur Ihre eigenen Pensionsansprüche, sondern auch die Hinterbliebenenversorgung für Ihre Familie.
Alternativen zur Nachversicherung
Wenn Sie auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
Altersgeld: Seit 2011 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Altersgeld beantragen. Dafür müssen Sie eine altersgeldfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren nachweisen. Die Entscheidung für das Altersgeld müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Entlassung treffen.
Nachversicherung: Wenn Sie kein Altersgeld wählen oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, werden Sie automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr übernimmt dabei sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beiträge.
Weitere berufliche Konsequenzen
Nach einer Entfernung aus dem Dienst dürfen Sie:
- Nicht mehr als Beamter ernannt werden
- Keine Amtstitel mehr führen
- Keine Dienstkleidung mehr tragen
Außerdem soll in den meisten Bundesländern auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit Ihnen begründet werden.
Welche Rehabilitationsmöglichkeiten gibt es nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Wiederaufnahme in das Beamtenverhältnis
Nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis. Dies gilt jedoch nur bei einer freiwilligen Entlassung. Bei einer Entfernung aus dem Dienst wegen schwerer Dienstvergehen ist eine Wiedereinstellung hingegen ausgeschlossen.
Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung
Für eine Wiedereinstellung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Die gesundheitlichen Anforderungen der angestrebten Position
- Die erforderliche Qualifikation für die Stelle
- Ein positives amtsärztliches Gutachten
- Keine schwerwiegenden Dienstvergehen in der Vergangenheit
Bei einer Wiedereinstellung können Sie sogar einen Karrieresprung erreichen, wenn Sie in der Zwischenzeit entsprechende Qualifikationen erworben haben. Die Einordnung in die Erfahrungsstufen richtet sich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Begründung des Beamtenverhältnisses.
Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Wenn gesundheitliche Gründe zur Entlassung geführt haben, stehen Ihnen verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung:
- Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
- Heilbehandlungen und therapeutische Maßnahmen
- Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
Die Kosten für diese Maßnahmen werden in der Regel zu 50 bis 80 Prozent durch die Beihilfe übernommen. Eine berufliche Rehabilitation muss dabei immer auf die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ausgerichtet sein.
Wiederaufnahmeverfahren nach unrechtmäßiger Entlassung
Bei einer unrechtmäßigen Entlassung können Sie ein Wiederaufnahmeverfahren anstreben. Wird die Entlassungsentscheidung aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Sie haben dann Anspruch auf:
- Übertragung eines gleichwertigen Amtes
- Nachzahlung der entgangenen Besoldung
- Anrechnung der Zeiten für die Versorgungsansprüche
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Pflichtverletzung
Ein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten, die sich aus dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den Landesbeamtengesetzen ergeben. Diese Pflichten umfassen u.a. gesetzestreues Verhalten, gewissenhafte Dienstausübung und ein der Beamtenstellung angemessenes Verhalten. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Beamte schuldhaft gegen diese Pflichten verstößt.
Beispiel: Ein Beamter fährt betrunken Dienstwagen und gefährdet damit die Verkehrssicherheit – dies verletzt gleich mehrere Dienstpflichten.
Disziplinarverfahren
Ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen von Beamten nach dem Bundesdisziplinargesetz (BDG) oder den entsprechenden Landesgesetzen. Es dient der Aufklärung und Ahndung von Pflichtverletzungen. Die möglichen Disziplinarmaßnahmen reichen von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Beispiel: Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten eines Beamten wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das seine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann.
Dienstrecht
Das gesetzliche Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Beamten im öffentlichen Dienst festlegt. Es umfasst Beamtengesetze, Besoldungsrecht und Disziplinarrecht. Basiert auf Art. 33 Abs. 5 GG und regelt alle wesentlichen Aspekte des Beamtenverhältnisses von der Einstellung bis zur Pensionierung.
Beispiel: Das Dienstrecht verpflichtet Beamte zu vorbildlichem Verhalten und ermöglicht bei schweren Verstößen die Entfernung aus dem Dienst.
Vertrauensverhältnis
Die besondere Beziehung zwischen Beamten und Dienstherrn, die auf gegenseitiger Loyalität und Vertrauen basiert. Es ist Grundlage des Beamtenverhältnisses nach Art. 33 Abs. 5 GG. Eine nachhaltige Störung dieses Vertrauensverhältnisses kann zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.
Beispiel: Wenn ein Ordnungsamtsleiter wiederholt Verkehrsstraftaten begeht, zerstört er das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn.
Rechtsfolgen
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem bestimmten Verhalten oder einer Handlung ergeben. Im Beamtenrecht können dies dienstrechtliche, disziplinarrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen sein. Sie sind gesetzlich geregelt und können von Verwarnungen bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.
Beispiel: Die Rechtsfolgen einer Trunkenheitsfahrt umfassen Geldstrafe, Führerscheinentzug und mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Das Beamtenstatusgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Beamten sowie die disziplinarrechtlichen Maßnahmen bei Pflichtverletzungen. Es definiert, unter welchen Umständen ein Beamter aus dem Dienst entfernt werden kann. Im vorliegenden Fall rechtfertigen die wiederholten Verkehrsverstöße des Beklagten seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) §21: Dieser Paragraph stellt das Führen eines Fahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis unter Strafe. Er legt die rechtlichen Konsequenzen für Personen fest, die ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug lenken. Der Beklagte hat mehrfach Kraftfahrzeuge ohne Fahrerlaubnis geführt, was einen klaren Verstoß gegen §21 StVG darstellt.
- Strafgesetzbuch (StGB) §316: Dieser Abschnitt behandelt die Trunkenheit im Verkehr und regelt die Strafen für das Fahren unter Alkoholbeeinflussung. Er legt fest, ab welchen Blutalkoholwerten strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Der Beklagte fuhr trotz signifikanter Alkoholwerte, was eine Verletzung von §316 StGB darstellt.
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Das OWiG definiert Ordnungswidrigkeiten und regelt die Verfahren sowie die verhängbaren Sanktionen bei geringfügigen Verstößen. Die verhängten Geldstrafen gegen den Beklagten basieren auf den Bestimmungen dieses Gesetzes, da seine Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten eingestuft wurden.
- Disziplinarordnung für Kommunalbeamte: Diese Ordnung legt die spezifischen Verfahren und Maßnahmen im Disziplinarrecht von kommunalen Beamten fest. Sie bestimmt, wie bei Pflichtverletzungen vorzugehen ist und welche Sanktionen möglich sind. Im vorliegenden Fall wurde diese Ordnung angewandt, um die Entfernung des Beklagten aus dem Dienst aufgrund seiner wiederholten Verfehlungen zu rechtfertigen.
Das vorliegende Urteil
VG Magdeburg – Az.: 15 A 38/23 MD – Urteil vom 05.03.2024
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