Skip to content

Die EU-Finanzminister einigen sich über eine einheitliche Zinsbesteuerung:

1. Einleitung:

Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich am 27.11.2000 auf die Ausgestaltung einer einheitlichen Zinsbesteuerung für ausländische Kapitaleinkünfte geeinigt. Dies betrifft zukünftig auch Investmentfonds, die bisher von einer Besteuerung ausgenommen waren.

2. Die neuen Regelungen:

Ab 2003 soll es für Geldanlagen in den Ländern, die eine Quellensteuer erheben (hierunter fallen z.B. Belgien, BRD, Österreich, Frankreich und Italien), zunächst einen einheitlichen Zinssteuersatz von 15 % geben, ab dem Jahre 2006 einen Zinssteuersatz von 20 %. Ab 2010 soll es europaweit Kontrollmitteilungen an die Steuerbehörden der jeweiligen „Wohnsitzstaaten“ geben.

In der Praxis bedeutet das, wenn z.B. ein Deutscher sein Geld in Österreich anlegt, werden die Zinserträge in Österreich besteuert und ab 2010 noch Kontrollmitteilungen an die deutschen Steuerbehörden verschickt.

Der „Quellenstaat“ (dies ist das Land, in dem das Geld angelegt ist) und der „Wohnsitzstaat“ teilen sich zukünftig das Steueraufkommen der EU-Bürger aus den im Ausland erzielten Zinserträgen im Verhältnis von 25 % (Quellenstaat) zu 75 % (Wohnsitzstaat).

Die endgültige Umsetzung dieses Beschlusses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich die EU mit anderen nicht zur EU gehörenden Staaten über die Besteuerung von Kapitalanlagen ebenfalls einigt, um eine Kapitalflucht in diese Staaten zu verhindern. Die Verhandlungen mit diesen Drittstaaten, u.a. die Schweiz und Lichtenstein, sollen bis Ende 2001 zum Abschluss gebracht werden.

3. Auswirkungen für den deutschen Steuerzahler:

Für den deutschen Steuerzahler ändert sich an der Zinsabschlagsteuer von 30 % nichts. Bei der EU-Vereinbarung handelt es sich um eine Mindeststeuer, die von dem persönlichen Einkommensteuersatz übertroffen werden kann.

Laut Bundesfinanzminister Eichel ist die Europäische Union mit dieser Regelung im Kampf gegen die Kapitalflucht ein Stück vorangekommen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos