1. Einleitung:
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich am 27.11.2000 auf die Ausgestaltung einer einheitlichen Zinsbesteuerung für ausländische Kapitaleinkünfte geeinigt. Dies betrifft zukünftig auch Investmentfonds, die bisher von einer Besteuerung ausgenommen waren.
2. Die neuen Regelungen:
Ab 2003 soll es für Geldanlagen in den Ländern, die eine Quellensteuer erheben (hierunter fallen z.B. Belgien, BRD, Österreich, Frankreich und Italien), zunächst einen einheitlichen Zinssteuersatz von 15 % geben, ab dem Jahre 2006 einen Zinssteuersatz von 20 %. Ab 2010 soll es europaweit Kontrollmitteilungen an die Steuerbehörden der jeweiligen „Wohnsitzstaaten“ geben.
In der Praxis bedeutet das, wenn z.B. ein Deutscher sein Geld in Österreich anlegt, werden die Zinserträge in Österreich besteuert und ab 2010 noch Kontrollmitteilungen an die deutschen Steuerbehörden verschickt.
Der „Quellenstaat“ (dies ist das Land, in dem das Geld angelegt ist) und der „Wohnsitzstaat“ teilen sich zukünftig das Steueraufkommen der EU-Bürger aus den im Ausland erzielten Zinserträgen im Verhältnis von 25 % (Quellenstaat) zu 75 % (Wohnsitzstaat).
Die endgültige Umsetzung dieses Beschlusses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sich die EU mit anderen nicht zur EU gehörenden Staaten über die Besteuerung von Kapitalanlagen ebenfalls einigt, um eine Kapitalflucht in diese Staaten zu verhindern. Die Verhandlungen mit diesen Drittstaaten, u.a. die Schweiz und Lichtenstein, sollen bis Ende 2001 zum Abschluss gebracht werden.
3. Auswirkungen für den deutschen Steuerzahler:
Für den deutschen Steuerzahler ändert sich an der Zinsabschlagsteuer von 30 % nichts. Bei der EU-Vereinbarung handelt es sich um eine Mindeststeuer, die von dem persönlichen Einkommensteuersatz übertroffen werden kann.
Laut Bundesfinanzminister Eichel ist die Europäische Union mit dieser Regelung im Kampf gegen die Kapitalflucht ein Stück vorangekommen.