Skip to content

Internetauktion: Eltern haften nicht für Gebote ihrer Kinder!

LG Bonn

Az.: 2 O 472/03

Urteil vom 19.12.2003


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!):

Widerrufen Eltern Kaufverträge, die ihre Kinder ohne ihr Wissen auf der passwortgeschützten Internetplattform eines Auktionshauses getätigt haben, so sind sie nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Bei einer passwortgeschützten Internetauktion besteht weder eine tatsächliche Vermutung für die Identität von Teilnehmer und Inhaber des Mitgliednamens noch eine Anscheinsvollmacht für ein Handeln unter einem fremdem Mitgliedsnamen.


Sachverhalt:

Der 11-jährige Sohn des Beklagten wollte endlich einmal ein schönes Familienauto haben und kaufte daher per Sofortkauf das vom Kläger angebotene BMW M 3 Cabrio für 54.900 Euro. Nach 8 Tagen widerrief der Beklagte per E-Mail den Kaufvertrag, mit der Begründung, dass nicht er sondern sein Sohn den Wagen ohne sein Wissen ersteigert habe. Der Verkäufer verkaufte daraufhin das Fahrzeug per Zeitungsinserat zu einem geringeren Preis. Daraufhin klagte er den Differenzbetrag als Schaden ein.

Entscheidungsgründe:

Das Landgericht wies die Klage ab. Nach Ansicht des LG Bonn hat der Kläger den Kaufvertrag nicht mit dem Beklagten geschlossen, da nicht feststeht, ob der Beklagte den BMW per Sofortkauf gekauft hat. Die diesbezügliche Beweislast für den Sofortkauf des Beklagten liegt beim Kläger. Eine Abweichung von dieser Beweislastverteilung war nach Ansicht des Gerichts nicht geboten.

Anbieter und Bieter eines Gegenstands bei einer Internetauktion setzten sich insoweit der Gefahr eines Eingriffs unbefugter Dritter in diese Online-Kommunikation aus. Ein elektronischer Vertragsschluss ist daher schwierig zu beweisen.

Ferner bestand für den Kläger aufgrund der derzeitigen Sicherheitsstandards auch kein Rechtsschein dafür, dass der Beklagte als tatsächlicher Inhaber des Mitgliedsnamens gehandelt hat. Das Gericht wies auch einen hilfsweise geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten wegen Aufsichtspflichtverletzung seines 11-jährigen Sohnes ab. Insoweit war es nicht pflichtwidrig, seinen 11-jährigen Sohn alleine Zuhause zu lassen.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos