Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen will ein Verbot von starren Frontschutzbügeln (sog. Kuhfänger) aus Metall an Geländewagen erreichen. Hierfür soll die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert werden. 60 % der 1,4 Millionen Geländewagen in Deutschland sind nach Angaben des Verkehrsministeriums mit Kuhfängern ausgerüstet. Gerade bei Kindern stellen diese durch die Erhöhung und Versteifung der Aufprallfläche in Kopfhöhe ein lebensgefährliches Risiko dar. So wird die für Kinder oftmals tödliche Unfallwucht, die beim normalen Pkw bei 40 km/h liegt, bei einem Geländewagen mit starrem Frontschutzbügel bereits bei 20 km/h erreicht.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



