Alle Angaben ohne Gewähr
| Tatbestand | Rechtsbefehl | Fristdauer und -beginn |
| Zurückweisung eines Mahnbescheidsantrags | Befristete Erinnerung | 2 Wochen ab Zustellung(Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) |
| Zurückweisung eines maschinell bearbeiteten Mahnbescheidsantrags wegen Ungeeignetheit der Form | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung) |
| Erlass eines Mahnbescheids | Widerspruch | 2 Wochen ab Zustellung |
| Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach Widerspruch und Abgabe an das Streitgericht | Anspruchsbegründung in einer der Klageschrift entsprechenden Form | 2 Wochen ab Posteingang |
| Kein Widerspruch | Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides | 6 Monate ab Zustellung des Mahnbescheids |
| Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung) |
| Erlass eines Vollstreckungsbescheids | Einspruch | 2 Wochen ab Zustellung |
| Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach Einspruch | Anspruchsbegründung in einer der Klageschrift entsprechenden Form | 2 Wochen ab Zustellung |
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



