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Mahnverfahren – Fristen

Alle Angaben ohne Gewähr


Tatbestand Rechtsbefehl Fristdauer und -beginn
Zurückweisung eines Mahnbescheidsantrags Befristete Erinnerung 2 Wochen ab Zustellung(Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Zurückweisung eines maschinell bearbeiteten Mahnbescheidsantrags wegen Ungeeignetheit der Form Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Erlass eines Mahnbescheids Widerspruch 2 Wochen ab Zustellung
Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach Widerspruch und Abgabe an das Streitgericht Anspruchsbegründung in einer der Klageschrift entsprechenden Form 2 Wochen ab Posteingang
Kein Widerspruch Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides 6 Monate ab Zustellung des Mahnbescheids
Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündigung)
Erlass eines Vollstreckungsbescheids Einspruch 2 Wochen ab Zustellung
Aufforderung zur Anspruchsbegründung nach Einspruch Anspruchsbegründung in einer der Klageschrift entsprechenden Form 2 Wochen ab Zustellung

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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