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Probezeit für Fahranfänger


kostenloser Info-Flyer zur Probezeit für Fahranfänger


Für Fahranfänger in der Probezeit gelten während der ersten beiden Jahre, in denen sie einen Führerschein besitzen, Besonderheiten. Schnell drohen ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro und manchmal die Entziehung der Fahrerlaubnis. Um Aufbauseminar, Führerscheinverlust, Probezeitverlängerung, MPU und Co. möglichst entgegenzuwirken haben wir den Info-Flyer „Probezeit für Fahranfänger“ erstellt, der Fahranfänger in der zwei Jahre dauernden Probezeit vor unangenehmen Überraschungen bewahren soll.
Sollten Sie als Fahranfänger einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder aus anderen Gründen um Ihre Fahrerlaubnis auf Probe fürchten, bemüht sich unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Kotz, gerne darum ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit zu vermeiden. Nicht selten gelingt es aufgrund von Verfahrensfehlern einen Verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern, ein Aufbauseminar zu umgehen und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zu vermeiden.


Der Flyer „Probezeit für Fahranfänger“ beantwortet folgende Fragen:

  1. Wie lang dauert die Probezeit?
  2. Werden Verkehrsverstöße in der Probezeit strenger geahndet?
  3. Wann kommt es für Fahranfänger zu einer Verlängerung der Probezeit?
  4. Wann ist ein Verkehrsverstoß „schwerwiegend“ und wann „weniger schwerwiegend“?
  5. Wann liegt ein „A-Verstoß“, wann ein „B-Verstoß“ vor?
  6. Kann ein Fahranfänger in der Probezeit gleichzeitig mehrere Verstöße begehen?
  7. Welche Kosten entstehen bei einer Verlängerung der Probezeit?
  8. Wie gestaltet sich das Aufbauseminar?
  9. Was passiert, wenn es nach der Verlängerung der Probezeit zu weiteren Verstößen kommt?
  10. Muss ein verhängtes Bußgeld immer bezahlt werden?

Probezeit Fahranfänger Flyer

Info-Flyer „Probezeit für Fahranfänger“


Auch für Fahranfänger in der Probezeit wird unser Flyer zur „Punktereform im Flensburg“ von Interesse sein.


Punktereform in FlensburgInfo-Flyer „Punktereform in Flensburg“


Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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