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Punkte im Verkehrszentralregister – Abbau und Löschung

Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister:

Eintragungen über Verkehrsverstöße werden im Verkehrszentralregister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt durch die Behörde nach Fristablauf. Die Frist beträgt bei einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, 5 Jahre und bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis 10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Punkteabbau im Verkehrszentralregister (jeweils einmal innerhalb von 5 Jahren):

Bei 1 – 8 Punkt(en), Abbau von 4 Punkten durch Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei 9 – 13 Punkten Abbau von 2 Punkten durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei  14-17 Punkten Abbau von weiteren 2 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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