Skip to content

Streitwert – nicht ausgeübtes Geh- und Fahrtrecht

LG Ansbach – Az.: 3 O 743/22 – Beschluss vom 25.08.2022

1. Das Landgericht Ansbach erklärt sich für sachlich unzuständig.

2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Kläger an das Amtsgericht Weißenburg i. Bay. verwiesen.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 281 Abs. 1 ZPO. Das angegangene Gericht ist sachlich unzuständig. Auf den Hilfs-Antrag der Kläger hat sich das angegangene Gericht für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das sachlich zuständige Gericht zu verweisen. Von Beklagtenseite wurde gleichfalls ein Verweisungsantrag gestellt:

Ein Streitwert in der Zuständigkeit des Landgerichts liegt nicht vor. Die Klagepartei trägt selbst vor, dass das Geh- und Fahrtrecht zum Betreten oder Befahren des Grundstücks Fl.-Nr. … weder vom Beklagten noch von seinen Rechtsvorgängern jemals ausgeübt wurde. Das Nachbargrundstück sei zudem nicht bebaut und eine Ausübung wäre wegen einer Hecke überhaupt nicht möglich. Insoweit kann ein höherer Streitwert nicht gesehen werden. Dies entspricht der regelmäßigen Festsetzung beim Landgericht Ansbach.

Die Entscheidung BGH, Beschluss vom 21. Januar 2022 – V ZR 233/20 befasst sich mit einem Nießbrauch. Die Entscheidung OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2019 – 7 U 898/19 betrifft eine Grunddienstbarkeit gerade für den Betrieb und nicht gegen einen Betrieb.

Häufig gestellte Fragen – FAQ


Was ist ein Geh- und Fahrtrecht und wozu dient es?

Ein Geh- und Fahrtrecht ermöglicht es einer Person oder Gruppe, einen Teil eines Grundstücks zu betreten oder zu befahren, das ihnen nicht gehört. Diese Rechte sind besonders wichtig, wenn keine öffentliche Zugangsmöglichkeit zu einem Grundstück besteht. Die Klärung solcher Rechte hilft dabei, Konflikte zwischen Grundstückseigentümern zu vermeiden oder zu lösen.

Wie wird ein Geh- und Fahrtrecht rechtlich etabliert?

Geh- und Fahrtrechte werden in der Regel durch Verträge, notarielle Urkunden oder im Rahmen der Grundstücksplanung festgelegt. Sie können auch durch Gewohnheitsrecht entstehen, wenn der Gebrauch über einen langen Zeitraum hinweg ununterbrochen, offen und mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers erfolgt.

Kann ein Geh- und Fahrtrecht verfallen, wenn es nicht genutzt wird?

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Bedingungen, unter denen servitutische Rechte, zu denen auch Geh- und Fahrtrechte gehören, verfallen können. Ein Nichtgebrauch allein führt nicht automatisch zum Verfall, aber es gibt spezifische Umstände, unter denen ein Recht erlöschen kann.

Welche Rolle spielt der Streitwert bei einem Konflikt um ein Geh- und Fahrtrecht?

Der Streitwert ist entscheidend für die Frage, welches Gericht zuständig ist und beeinflusst die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten. Bei Auseinandersetzungen um Geh- und Fahrtrechte kann der Streitwert je nach Bedeutung des Rechts für die Beteiligten und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen variieren.

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Konflikt bezüglich eines Geh- und Fahrtrechts zu lösen?

Neben dem gerichtlichen Weg stehen Parteien auch alternative Konfliktlösungsmechanismen wie Mediation oder Schiedsverfahren zur Verfügung. Diese können oft eine schnellere und kostengünstigere Lösung bieten und helfen, die Beziehungen zwischen den Parteien zu erhalten.

Wie kann ich mich absichern, wenn ich ein Grundstück mit einem bestehenden Geh- und Fahrtrecht erwerbe?

Es ist wichtig, im Rahmen der Due Diligence vor dem Kauf eines Grundstücks das Bestehen solcher Rechte zu prüfen. Ein Notar kann dabei helfen, die genauen Bedingungen und Einschränkungen zu klären und diese angemessen im Kaufvertrag zu berücksichtigen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos