Der Bundesrat will unter anderem erreichen, dass im Telekommunikationsgesetz eine 6-monatige Speicherpflicht von „Verkehrsdaten“ der Kunden bei den Telekommunikationsanbietern eingeführt wird.
Die Mobilfunkbetreiber sollen ferner verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden mit Verträgen über „Kredit-Produkte“ und Festnetzanschlüssen zu erheben. Auch soll ein Zugriff auf die Passwörter ermöglicht werden! Der Bundesrat begründet sein Anliegen damit, dass dies im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse geboten sei.
(Anmerkung: In Zukunft darf man sich nicht wundern, wenn die Mobilbox oder die E-Mails schon von einem Dritten abgehört bzw. abgerufen worden sind, denn dies ist dann im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse geboten. Auch ist das Anliegen des Bundesrats nicht neu. Schon vor geraumer Zeit hat man darüber nachgedacht, die „Verkehrdaten“ zu speichern. Dieses Vorhaben wurde jedoch wegen technischer Unmöglichkeit wieder verworfen. „Vielsurfer“ bekommen in Zukunft vielleicht eine Kündigung von ihrem Internetanbieter, da die Sammlung der Verkehrsdaten [angesurfte Homepages etc.] zu umfangreich geworden ist und die Gewinnmarge auffrisst……………)
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



