Skip to content

Telekommunikationsgesetz soll nach dem Willen des Bundesrates geändert werden!

 

Der Bundesrat will unter anderem erreichen, dass im Telekommunikationsgesetz eine 6-monatige Speicherpflicht von „Verkehrsdaten“ der Kunden bei den Telekommunikationsanbietern eingeführt wird.

Die Mobilfunkbetreiber sollen ferner verpflichtet werden, personenbezogene Daten der Kunden von Prepaid-Karten sowie von Kunden mit Verträgen über „Kredit-Produkte“ und Festnetzanschlüssen zu erheben. Auch soll ein Zugriff auf die Passwörter ermöglicht werden! Der Bundesrat begründet sein Anliegen damit, dass dies im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse geboten sei.


(Anmerkung: In Zukunft darf man sich nicht wundern, wenn die Mobilbox oder die E-Mails schon von einem Dritten abgehört bzw. abgerufen worden sind, denn dies ist dann im öffentlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinteresse geboten. Auch ist das Anliegen des Bundesrats nicht neu. Schon vor geraumer Zeit hat man darüber nachgedacht, die „Verkehrdaten“ zu speichern. Dieses Vorhaben wurde jedoch wegen technischer Unmöglichkeit wieder verworfen. „Vielsurfer“ bekommen in Zukunft vielleicht eine Kündigung von ihrem Internetanbieter, da die Sammlung der Verkehrsdaten [angesurfte Homepages etc.] zu umfangreich geworden ist und die Gewinnmarge auffrisst……………)

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben