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Kindeswohlgefährdung erkennen und richtig handeln

Es heißt, dass nichts so zerbrechlich ist wie eine Kinderseele. Gerade in den jungen Jahren des Lebens benötigt der Mensch seine Eltern oder vertraute Personen, die für das seelische und leibliche Wohl der Kinder Sorge tragen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um eine moralische Verpflichtung. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Wohlergehen der Kinder gesetzlich verankert, sodass das Risiko der Kindeswohlgefährdung auf ein Minimum reduziert werden soll. In der gängigen Praxis funktioniert dies auch einwandfrei, allerdings gibt es bedauerlicherweise auch andere Fälle. Die Kindeswohlgefährdung ist für die Gesellschaft ein überaus relevantes Thema, da Kinder die Zukunft eines jeden Landes sind. Es darf hierbei nicht vergessen werden, dass das Wohl der Kleinsten sowohl körperlich als auch seelisch gefährdet werden kann. Es ist dementsprechend dringend, sowohl den rechtlichen Rahmen der Kindeswohlgefährdung zu kennen als auch auf Anzeichen zu achten.

Rechtlicher Rahmen: Kindeswohlgefährdung im BGB und SGB VIII

Kindeswohlgefährdung
Ein sicheres Umfeld für Kinder: Erkennen und handeln bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung in Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt. (Symbolfoto: HTWE/Shutterstock.com)

Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung wird sowohl durch die Einzelnorm des § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als auch durch den § 8 a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebildet. Der § 8a SGB VIII definiert den Schutzauftrag des Staates bei vorliegenden Fällen von Kindeswohlgefährdung, der von den staatlichen Institutionen wie dem Jugendamt ausgeführt wird. In dem § 1666 BGB wird die Gefährdung des Kindes an sich und gerichtliche Maßnahmen definiert.

Formen der Kindeswohlgefährdung: Erkennen und Verstehen

Die Erkennung und das Verständnis von Kindeswohlgefährdung sind entscheidend, um unseren jüngsten Mitmenschen zu schützen und ihnen ein sicheres Umfeld zum Wachsen und Lernen zu bieten. In diesem Abschnitt werden wir die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung thematisieren, darunter physische Gewalt, psychische Gewalt und sexuelle Gewalt. Wir werden aufzeigen, welche Anzeichen auf diese unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Kinder hindeuten können und wie wir als Gesellschaft darauf achten müssen, solche Situationen frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl unserer Kinder zu schützen.

Physische Gewalt

Wenn ein Kind zum Oper von körperlicher Gewalt wird, gibt es unterschiedliche Anzeichen dafür. In erster Linie äußert sich die körperliche Gewalt gegen die Kleinsten durch Verletzungen oder blaue Flecken am Körper, die nicht auf das normale Spielverhalten zurückzuführen sind. Auch Blutergüsse an eher untypischen Stellen oder Schürf- und Brandwunden können ein deutliches Anzeichen dafür sein, dass das Kind zum Opfer von physischer Gewalt geworden ist oder immer noch wird.

Psychische Gewalt

Im Gegensatz zu der körperlichen Gewalt hinterlässt die psychische Gewalt bei den Kleinsten keine auffällig sichtbaren Spuren am Körper. Diese Form der Gewalt äußert sich in der gängigen Praxis durch eine plötzliche und regelrecht radikale Verhaltensveränderung des Kindes. Lebhafte Kinder werden plötzlich still oder stille Kinder reagieren gereizt bis aggressiv auf normale Reize der Umgebung. Ein unvermittelter mentaler oder körperlicher Rückzug aus dem normalen sozialen Umfeld des Kindes kann ein Anzeichen dafür sein, dass psychische Gewalt gegen das Kind angewendet wird oder angewandt wurde. Im Vergleich zu der körperlichen Gewalt gibt es eine wahre Vielzahl von Formen der psychischen Gewalt. Unterdrückung in der häuslichen Umgebung oder auch Vernachlässigung sind dabei die gängigsten Formen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Kind korrumpiert oder manipuliert wird.

Sexuelle Gewalt

Ebenso wie die psychische Gewalt reicht die der sexuellen Gewalt gegen Kinder sehr weit. Von verbaler sexualisierter Gewalt über voyeuristische Handlungen bis zu Berührungen oder der Nötigung zu sexuellen Handlungen gibt es eine wahre Vielzahl von unterschiedlichen Formen. Der Gesetzgeber in Deutschland hat diesbezüglich eine starke gesetzliche Grundlage geschaffen und betrachtet die sexuelle Gewalt gegen Kinder als Kindeswohlgefährdung. Obgleich die Kindeswohlgefährdung im Strafgesetzbuch nicht als eigenständiger Straftatbestand aufgeführt ist, so sieht der Gesetzgeber für derartige Handlungen gravierende Strafen vor. Als Beispiel hierfür kann der § 225 StGB herangezogen werden.

Weitere Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung: Was noch eine Gefahr darstellen kann

Neben den bereits erwähnten Formen der Kindeswohlgefährdung gibt es weitere Faktoren, die das Wohlergehen eines Kindes negativ beeinflussen können. Im Folgenden werden wir uns mit zusätzlichen Risiken auseinandersetzen, wie der Vernachlässigung der Bildung, dem Mangel an Gesundheitsversorgung, den Wohnverhältnissen und Sicherheit und dem Substanzmissbrauch in der Umgebung des Kindes. Es ist wichtig, sich dieser weiteren Gefahren bewusst zu sein, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf rechtzeitig Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Vernachlässigung der Bildung

Ein Kind muss in seiner Kindheit lernen und benötigt einen Zugang zur Bildung. Dies ist für die kindliche Entwicklung essenziell. Der Begriff der Bildung ist hierbei jedoch weit gefasst und umfasst sowohl die soziale Bildung, sprich das Erlernen von Verhaltensregeln in einem sozialen Umfeld, als auch die schulische Bildung. Obgleich es in Deutschland keine gesetzlich verankerte Pflicht zum Besuch eines Kindergartens oder einer KiTa gibt, so wird dies als wichtiger Bestandteil der Bildung angesehen. Ein Kind, dessen Bildung vernachlässigt ist, lässt sich anhand des Entwicklungsstandes erkennen. Ist dieser Entwicklungsstand nicht alterstypisch, so ist dies ein Anzeichen für eine Vernachlässigung.

Mangel an Gesundheitsversorgung

Bereits in den ersten Jahren des kindlichen Lebens gibt es die sogenannten U-Untersuchungen, die für jeden Altersabschnitt des Kindes vorgeschrieben sind. Kinder, die einen Mangel an Gesundheitsversorgung aufweisen, sind häufiger und langfristiger krank und zudem auch körperlich unterentwickelt.

Wohnverhältnisse und Sicherheit

Die heimischen vier Wände sollen dem Kind Geborgenheit und Sicherheit geben. Weist das „Zuhause“ des Kindes keine Konstanz auf, so ist dies für die kindliche Entwicklung sehr gefährlich. Den Kindern fehlt es an dem heimischen Zufluchtsort, sodass Unsicherheit im Auftreten des Kindes als auch anderweitige Verhaltensauffälligkeiten die Folge sein können. Das Kind verschließt sich und baut zum Schutz eine innerliche Mauer um sich auf, welche nur schwer durchbrochen werden kann.

Substanzmissbrauch in der Umgebung des Kindes

Es gibt zahlreiche Substanzen, die das Wohl der Kinder gefährden können. Vom Rauchen über den übermäßigen Alkoholgenuss bis zum Konsum von Drogen. Eltern, die diese Substanzen in der unmittelbaren Umgebung des Kindes konsumieren, riskieren die körperliche Gesundheit der Kinder. Die Gefahr, die durch das Passivrauchen besteht, ist wissenschaftlich erwiesen. Konsumieren die Eltern Drogen oder Alkohol in einer übermäßigen Menge, so können sie ihrem Schutzauftrag gegenüber den Kindern nicht mehr nachkommen.

Professionelle Einschätzung und Meldung: Was Fachleute tun können

Um einen Fall von Kindeswohlgefährdung zu erkennen, bedarf es ein sehr aufmerksames und geschultes Auge. In der unmittelbaren Umgebung des Kindes mag ein derartiger Fall übersehen werden, jedoch sind Kinderärzte oder auch Jugendamtsmitarbeiter speziell für derartige Fälle geschult. Während das Jugendamt für gewöhnlich erst nach einer Meldung eines Verdachtsfalles aktiv wird, ist der Kinderarzt bei Weitem näher an der Thematik. Der Kinderarzt hat, bedingt durch den Umstand der Vielzahl an kindlichen Patienten, viele Vergleichsmöglichkeiten und kann einen möglichen Fall von Kindeswohlgefährdung professionell einschätzen.

Handeln bei Verdacht: Wer kann helfen und wie

Dem reinen Grundsatz nach kann jeder Mensch bei einem Verdachtsfall helfen. Der Verdacht muss jedoch erst einmal geschöpft werden. Ist dies der Fall, so kann die Polizei oder auch der Allgemeine Soziale Dienst respektive das Jugendamt dem Kind rasch mit Sofortmaßnahmen helfen.

Die Rolle der Jugendämter: Prävention und Intervention

In Deutschland hat das Jugendamt als spezialisierter Ansprechpartner für das Wohl der Kinder unterschiedliche Aufgaben. An oberster Stelle steht dabei die umgehende Intervention, wenn ein Fall von Gefährdung des Kindeswohls aufgetreten ist. Durch Betreuungsangebote sowie auch Hausbesuche wird zudem die Prävention der Kindeswohlgefährdung betrieben. Das Jugendamt wird sowohl bei einem eigenen Verdachtsfall als auch bei einem Hinweis auf eine mögliche Gefährdungslage aktiv.

Rechtliche Unterstützung: Wie ein Anwalt helfen kann

Ist der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung erst einmal geäußert, so kann dies für die betroffenen Eltern weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht immer ist dieser Verdacht auch tatsächlich gerechtfertigt, sodass die Eltern rechtsanwaltliche Hilfe bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden oder auch Gerichten benötigen. Der erfahrene Rechtsanwalt für Familienrecht kann sich rasch einen Überblick über die familiären Verhältnisse verschaffen und das Risiko der Gefährdungslage analysieren. Auf der Grundlage dieser Analyse erfolgt dann die Vertretung der Mandanten gegenüber den zuständigen Stellen, sodass der falsche Verdacht auch zügig aus der Welt geschafft werden kann.

Kostenaspekte: Was Sie wissen müssen

Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass der rechtsanwaltliche Beistand Kosten verursacht. In der gängigen Praxis werden diese Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen, allerdings muss diese erst einmal vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, so können die betroffenen Familien bei dem zuständigen Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Das Wohl der Kinder ist heilig. Es gibt bedauerlicherweise zahlreiche Fälle von Kindeswohlgefährdung, die sich bei den Kindern auf unterschiedliche Art und Weise äußern. Werden die kleinsten Opfer von körperlicher Gewalt, ist dies in der gängigen Praxis am Körper des Kindes erkennbar. Bei psychischer Gewalt hingegen ist schon eine stärkere Aufmerksamkeit erforderlich, da sich dies für gewöhnlich lediglich durch Verhaltensveränderungen der Kinder äußert. Wer einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hegt, sollte umgehend die Polizei oder auch den ASD respektive das Jugendamt kontaktieren und auf gar keinen Fall wegschauen.

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