Vergütungsanspruch Mobilfunkvertrag – Anscheinsbeweis für Internetverbindungen
LG Arnsberg – Az.: I-3 S 155/10 – Urteil vom 12.04.2011
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (AZ: 3 C 296/09) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Die Klägerin macht Entgelt- und Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit einem Mobilfunkvertrag geltend.
Die Parteien schlossen auf Grundlage des Antrags des… Weiterlesen