Nach Abwicklung der üblichen Formalitäten, d.h. der Benachrichtigung eines Arztes, eines Beerdigungsinstitutes, Anzeige des Todes beim Standesamt (spätestens am folgenden Werktag!) usw. empfiehlt es sich, schon bald mit der Suche nach einem etwaigen Testament zu beginnen, denn dieses Testament könnte auch Hinweise enthalten, wo und wie die verstorbene Person bestattet werden möchte.
Jedes aufgefundene Testament muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abgeliefert werden.
Das abgelieferte oder das in amtlicher Verwahrung befindliche Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet, und die Erben werden benachrichtigt.
Die Kosten einer angemessenen Beisetzung haben die Erben zu tragen!