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Unternehmer sollen Abschlagszahlungen leichter ver- und erlangen können!

 

Unternehmer sollen zukünftig einfacher und schneller Abschlagszahlungen ver- und erlangen können. Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzesentwurf (14/9848) – „Gesetz zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“ – in den Bundestag eingebracht. Durch das Gesetz soll ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Bauhandwerkers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises eingeführt werden. Um eine gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen in Bausachen zu erleichtern, soll ferner eine vorläufige richterliche Zahlungsanordnung (ein sog. „Voraburteil“) eingeführt werden, welche bereits vor einem „End-Urteil“ ergehen kann. Zudem soll einem Gläubiger die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Schuldners erleichtert werden. Hierfür sollen Auskunftsansprüche gegenüber Verkehrszulassungsbehörden und/oder Sozialbehörden geschaffen werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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