Unternehmer sollen zukünftig einfacher und schneller Abschlagszahlungen ver- und erlangen können. Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzesentwurf (14/9848) – „Gesetz zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“ – in den Bundestag eingebracht. Durch das Gesetz soll ein Eigentumsvorbehalt zugunsten des Bauhandwerkers bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises eingeführt werden. Um eine gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen in Bausachen zu erleichtern, soll ferner eine vorläufige richterliche Zahlungsanordnung (ein sog. „Voraburteil“) eingeführt werden, welche bereits vor einem „End-Urteil“ ergehen kann. Zudem soll einem Gläubiger die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Schuldners erleichtert werden. Hierfür sollen Auskunftsansprüche gegenüber Verkehrszulassungsbehörden und/oder Sozialbehörden geschaffen werden.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



