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Verkehrsunfall – räumlicher Umfang der Regelungswirkung von Wechsellichtzeichen

Ein einfacher Vorfahrtsverstoß entwickelt sich an einer Baustellenkreuzung in Düsseldorf zum kostspieligen Rechtsstreit: Eine unachtsame Autofahrerin missachtet die Ampelregelung und kollidiert mit einem korrekt fahrenden Fahrzeug. Die Ampelschaltung, die den gesamten Baustellenbereich klar geregelte, spielt dabei eine entscheidende Rolle, während das Gericht der Klägerin einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß zur Last legt. Der Unfall zeigt eindringlich, welche Konsequenzen die Missachtung von Verkehrsregeln haben kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Düsseldorf
  • Datum: 23.01.2024
  • Aktenzeichen: I-1 U 153/22
  • Verfahrensart: Zivilberufungsverfahren im Verkehrsrecht
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Partei, die in Berufung gegangen ist; sie hatte sich selbst als Unfallverursacherin zu verantworten, weil sie die grünlichtbedingte Vorrangsregel missachtete.
    • Beklagte: Partei, deren Verhalten als ordnungsgemäß bewertet wird; sie profitierte von den klar erkennbaren Lichtzeichenanlagen, welche den Vorrang regelten, sodass ihr Fehlverhalten nicht festgestellt werden konnte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es wird dargestellt, dass es bei dem Verkehrsunfall primär um das Missachten der durch Verkehrseinrichtungen vorgegebenen Grünlichtregel ging, wodurch die Klägerin den Unfall allein verursachte. Das Landgericht hatte deshalb die Klage abgewiesen.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Verhalten der Klägerin – insbesondere das Nichtbeachten der Vorrangsregelung durch die Lichtzeichenanlagen – zur alleinigen Haftung im Unfall führt und ob die ordnungsgemäße Vorrangsregelung durch die gegnerische Partei zu bewerten ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen; das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bleibt bestehen.
    • Begründung: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Klägerin den Unfall durch das Missachten der grünlichtbedingten Vorrangsregel allein verursacht hat. Die Verkehrseinrichtungen, namentlich die deutlich erkennbaren Lichtzeichenanlagen, regelten eindeutig den Vorrang, sodass ein Verkehrsverstoß der anderen Partei nicht festgestellt werden konnte.
    • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, abgesehen von den Säumniskosten, die von der Beklagtenseite zu übernehmen sind. Zudem sind das angefochtene Urteil sowie das aktuelle Urteil vorläufig vollstreckbar.

Verkehrssicherheit im Stadtverkehr: Bedeutung von Verkehrszeichen und Lichtsignalen

Im Stadtverkehr spielen Verkehrszeichen und Wechsellichtzeichen eine zentrale Rolle, um Unfällen vorzubeugen. Eine korrekte Verkehrslenkung und die Einhaltung von Fahrerpflichten erhöhen die Verkehrssicherheit und unterstützen die Unfallverhütung.

Die Regelungswirkung solcher Lichtsignalanlagen wird aus verkehrsrechtlicher Sicht und im Hinblick auf Gefahrenabwehr sowie Rechtsfolgen intensiv diskutiert. Ein konkreter Fall illustriert eindrucksvoll diesen Zusammenhang.

Der Fall vor Gericht


Vorfahrtverstoß führt zu voller Haftung nach Verkehrsunfall an Baustellenampel

Verkehrsunfall zwischen zwei Autos an einer Baustelle in Düsseldorf, während ein Fahrzeug bei Rot in die Kreuzung fährt.
Vorfahrtverstoß und Haftung bei Verkehrsunfall | Symbolbild: Flux gen.

In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf musste eine Autofahrerin die volle Haftung für einen Verkehrsunfall übernehmen, nachdem sie die Vorfahrt eines querenden Fahrzeugs missachtet hatte. Der Unfall ereignete sich an einer durch Baustellenampeln geregelten Kreuzung der W.-straße mit der F.-straße. Die Autofahrerin hatte ihre Fahrt trotz einer für sie bereits auf Gelb umgesprungenen Ampel fortgesetzt und war mit einem Fahrzeug kollidiert, das bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren war.

Ampelschaltung war maßgeblich für Vorfahrtsregelung

Die Kreuzung war durch vier Baustellenampeln gesichert, die jeweils nur eine Fahrtrichtung freigaben, während die anderen drei Richtungen gesperrt blieben. Obwohl die Ampeln teilweise bis zu 123 Meter vor der Kreuzung aufgestellt waren, regelten sie eindeutig den Vorrang im gesamten Kreuzungsbereich. Das Gericht stellte klar, dass die Lichtzeichenanlagen Vorrang vor den aufgestellten Verkehrsschildern hatten, da sie für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar den gesamten Baustellenbereich regelten, der sich über die Kreuzung hinaus erstreckte.

Schwerwiegender Verstoß der Klägerin

Das Gericht sah einen gravierenden Verkehrsverstoß der Klägerin als erwiesen an. Diese war in die Kreuzung eingefahren, obwohl ihre Ampel bereits auf Gelb umgesprungen war. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Fahrerin in dieser Situation entweder zügig die Kreuzung räumen oder aber am Kreuzungseingang warten und sich über möglichen bevorrechtigten Querverkehr vergewissern müssen. Stattdessen fuhr sie langsam in die Kreuzung ein, als die Ampel für den Querverkehr bereits auf Grün umgeschaltet hatte.

Keine Pflichtverletzung des beklagten Fahrers

Dem beklagten Fahrer konnte das Gericht keine Verkehrsverstöße nachweisen. Ein Zeuge hatte glaubhaft ausgesagt, dass dieser erst bei Grünlicht losgefahren war. Auch eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ließ sich nicht sicher feststellen. Ein möglicher Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wurde als unerheblich eingestuft, da sich die Klägerin nicht im Schutzbereich dieser Vorschrift befand, die primär dem Längsverkehr dient.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass bei Verkehrsunfällen an ampelgeregelten Kreuzungen die Lichtzeichenanlage Vorrang vor anderen Verkehrszeichen hat – auch wenn die Ampel weiter von der Kreuzung entfernt steht. Wer bei Rot in die Kreuzung einfährt, trägt die alleinige Schuld am Unfall. Die bloße Möglichkeit einer überhöhten Geschwindigkeit des anderen Unfallbeteiligten ändert daran nichts, solange diese nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie sich immer an die Ampelsignale halten, auch wenn andere Verkehrszeichen wie Vorfahrtsschilder etwas anderes anzeigen. Bei einem Unfall nach Rotlichtverstoß werden Sie in der Regel die volle Haftung tragen müssen. Um sich abzusichern, sollten Sie nach einem Unfall Beweise sichern – etwa durch Fotos und Zeugenaussagen zur Ampelschaltung. Die Behauptung, der andere sei zu schnell gefahren, reicht für eine Mithaftung nicht aus, wenn Sie dies nicht eindeutig beweisen können.

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Unsichere Verkehrssituation bei Vorfahrtsverstößen?

Wer sich in einer Situation befindet, in der ein Vorfahrtsverstoß zu erheblichen Haftungsfragen geführt hat, weiß, dass die Bewertung der Verkehrssituation oft komplizierter ist als auf den ersten Blick ersichtlich. Das präzise Verständnis der Wirkung von Verkehrsampelanlagen und der daraus resultierenden Interessenabwägung kann entscheidend sein, um die eigene Position richtig einzuschätzen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Umstände eingehend zu analysieren und die relevanten rechtlichen Fragestellungen sachlich zu bewerten. Mit einer transparenten und zielorientierten Beratung helfen wir Ihnen, die nächsten Schritte überlegt anzugehen und Ihre Rechte fundiert zu sichern.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann gilt eine Ampelschaltung rechtlich als verbindlich?

Eine Ampelschaltung ist grundsätzlich immer rechtlich verbindlich, sobald Sie diese als Verkehrsteilnehmer wahrnehmen können. Die Ampel stellt dabei einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar.

Räumlicher Geltungsbereich

Die Ampelschaltung gilt für den gesamten einsehbaren Kreuzungsbereich. Sie müssen bereits vor der Haltelinie anhalten, wenn die Ampel auf Rot springt. Auch wenn Sie die Haltelinie bereits überfahren haben, bleiben die Lichtzeichen für Sie verbindlich.

Besondere Situationen

Bei einer defekten Ampelanlage gelten folgende Regeln:

  • Zeigt die Ampel dauerhaft Rot, ist die Allgemeinverfügung nach § 44 VwVfG nichtig.
  • Bei ausgeschalteter oder gelb blinkender Ampel gelten die vorhandenen Verkehrszeichen und Markierungen.
  • In der Nacht können Ampeln bewusst ausgeschaltet sein – dann greifen die aufgestellten vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen.

Praktische Konsequenzen

Die Gelbphase dient als Übergangszeit und bedeutet grundsätzlich „Anhalten“. Sie dürfen bei Gelb nur dann weiterfahren, wenn ein gefahrloses Anhalten nicht mehr möglich ist.

Bei grüner Ampel müssen Sie trotz der Vorfahrtsberechtigung die allgemeine Sorgfaltspflicht beachten. Sie dürfen beispielsweise nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn Sie diese wegen Rückstau nicht vollständig überqueren können.


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Welche Pflichten entstehen bei gelbem Ampellicht für Autofahrer?

Bei einer gelben Ampel besteht gemäß § 37 StVO die grundsätzliche Pflicht zum Anhalten vor der Kreuzung. Das gelbe Ampellicht ordnet konkret an, dass Sie vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten müssen.

Grundregel und Ausnahmen

Die Pflicht zum Anhalten gilt allerdings nicht ausnahmslos. Sie dürfen die Kreuzung bei Gelb überqueren, wenn:

  • eine Gefahrenbremsung erforderlich wäre, um anzuhalten
  • ein zu dichtes Auffahren des nachfolgenden Verkehrs droht
  • Sie durch normales Bremsen nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen kommen können

Zeitliche Vorgaben der Gelbphase

Die Dauer der Gelbphase ist geschwindigkeitsabhängig geregelt:

  • Bei 50 km/h: 3 Sekunden
  • Bei 60 km/h: 4 Sekunden
  • Bei 70 km/h: 5 Sekunden

Rechtliche Konsequenzen

Bei einem Verstoß gegen die Anhaltepflicht droht ein Verwarngeld von 10 Euro, wenn die Ampel von Grün auf Gelb wechselt. Wechselt das Signal von Rot auf Gelb, beträgt das Verwarngeld 15 Euro. Eine Besonderheit ist, dass auch bei gelbem Ampellicht geblitzt werden kann.

Haftung bei Unfällen

Wenn Sie vorschriftsmäßig an einer gelben Ampel anhalten und ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt, trifft Sie keine Schuld. Kommen Sie jedoch erst in der Kreuzung zum Stehen, haften Sie bei einem dadurch verursachten Auffahrunfall.


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Wie wirkt sich ein Vorfahrtsverstoß auf die Haftungsverteilung nach einem Unfall aus?

Bei einem Vorfahrtsverstoß trägt der Wartepflichtige in der Regel den Hauptteil der Haftung, da er gegen grundlegende Verkehrsregeln verstoßen hat. Die genaue Haftungsverteilung wird jedoch individuell festgelegt und berücksichtigt verschiedene Faktoren.

Grundsätzliche Haftungsverteilung

Der Fahrer, der die Vorfahrt missachtet, muss typischerweise zwischen 2/3 und 3/4 des Gesamtschadens tragen. Selbst wenn Sie vorfahrtsberechtigt waren, können Sie einen Teil der Haftung zugewiesen bekommen, da die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs nach § 7 StVG stets berücksichtigt wird.

Einflussfaktoren auf die Haftungsquote

Die konkrete Haftungsverteilung hängt von mehreren Umständen ab:

  • Schwere des Vorfahrtsverstoßes: Ein besonders grober Verstoß, etwa das Überfahren eines Stoppschilds ohne anzuhalten, führt zu einer höheren Quote
  • Erkennbarkeit der Verkehrssituation für alle Beteiligten
  • Geschwindigkeit beider Fahrzeuge
  • Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt
  • Reaktionsmöglichkeiten der Beteiligten

Besondere Haftungsszenarien

Eine vollständige Haftung des Wartepflichtigen kommt nur bei besonders schwerem Fehlverhalten in Betracht. Wenn Sie als Vorfahrtsberechtigter mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, kann sich Ihre Mithaftung deutlich erhöhen – bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30% kann die Haftung sogar bis zu 50% betragen.

Praktische Beispiele

Wenn Sie als Wartepflichtiger die Vorfahrt missachten, aber der Vorfahrtsberechtigte durch leichtes Bremsen den Unfall hätte vermeiden können, wird Ihnen etwa eine Haftung von 70-80% zugewiesen. Bei einer Kollision im Kreuzungsbereich, bei der der Vorfahrtsberechtigte durch eine nicht erforderliche Ausweichreaktion zusätzliche Schäden verursacht, kann die Haftung 75% zu 25% betragen.

Die Haftungsverteilung wirkt sich direkt auf die Schadensregulierung aus. Beträgt Ihre Mithaftung beispielsweise 30%, erhalten Sie nur 70% Ihres Schadens ersetzt.


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Welche Beweismittel sind bei Unfällen an Ampelkreuzungen entscheidend?

Bei Unfällen an Ampelkreuzungen kommt der Beweissicherung eine zentrale Bedeutung zu, da die Ampelschaltung zum Unfallzeitpunkt maßgeblich für die Feststellung der Schuldfrage ist.

Technische Beweismittel

Der Ampelschaltplan ist ein zentrales Beweismittel, das die exakten Schaltphasen der Ampelanlage zum Unfallzeitpunkt dokumentiert. Die Verkehrsüberwachungskameras können wertvolle Aufzeichnungen liefern, die den Unfallhergang und den Zustand der Ampel zum Unfallzeitpunkt belegen.

Zeugenaussagen und Dokumentation

Neutrale Zeugenaussagen von unbeteiligten Personen haben besonders hohe Beweiskraft, da sie eine objektive Sicht auf das Unfallgeschehen bieten. Das polizeiliche Unfallprotokoll dokumentiert den Unfallhergang unmittelbar nach dem Geschehen und gilt als wichtiges Beweismittel.

Fotodokumentation und Gutachten

Eine umfassende fotografische Dokumentation der Unfallstelle sollte die Position der Fahrzeuge, eventuelle Bremsspuren und die Ampelanlage umfassen. In komplexeren Fällen kann ein technisches Gutachten erforderlich sein, das die Sichtverhältnisse analysiert und den Unfallhergang rekonstruiert.

Beweislastverteilung

Die Beweislast für die Schadensverursachung trägt grundsätzlich derjenige, der Schadensersatz verlangt. Bei einer fehlerhaften Ampelschaltung muss der Geschädigte nachweisen, dass diese den Unfall verursacht hat.

Bei Vorfahrtsverletzungen an Ampelkreuzungen ist die Dokumentation der Ampelschaltung besonders wichtig, da sie maßgeblich für die Haftungsverteilung ist. Wenn die Ampelschaltung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, erschwert dies die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich.


 

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wechsellichtzeichen

Eine verkehrstechnische Einrichtung zur Regelung des Verkehrs durch Lichtzeichen (Ampeln). Diese sind verbindliche Anordnungen, die Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben. Sie regeln den Verkehrsfluss durch Rot (Halt), Gelb (Vorbereitung auf Halt) und Grün (Fahrt frei). Die rechtliche Grundlage findet sich in § 37 StVO. Wechsellichtzeichen sind auch dann verbindlich, wenn sie in größerer Entfernung vor der zu regelnden Kreuzung aufgestellt sind.

Beispiel: Eine Baustellenampel 100 Meter vor einer Kreuzung ist für den gesamten Kreuzungsbereich rechtlich bindend.


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Vorfahrtsverstoß

Die Missachtung der gesetzlich oder durch Verkehrszeichen geregelten Vorfahrtsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer einem bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 8, 9 StVO. Ein Vorfahrtsverstoß kann zu vollständiger Haftung für Unfallschäden führen.

Beispiel: Ein Autofahrer fährt trotz Rotlicht in eine Kreuzung ein und kollidiert mit einem bei Grün querenden Fahrzeug.


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Rechtsfahrgebot

Das in § 2 Abs. 2 StVO verankerte Prinzip, dass Fahrzeuge möglichst weit rechts fahren müssen. Es dient primär der Sicherheit des Längsverkehrs und ermöglicht einen reibungslosen Verkehrsfluss. Die Vorschrift soll insbesondere Überholvorgänge und Begegnungsverkehr sicher gestalten. Ein Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Beispiel: Ein Autofahrer fährt grundlos in der Fahrbahnmitte, obwohl der rechte Fahrstreifen frei ist.


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Schutzbereich einer Vorschrift

Ein juristisches Konzept, das bestimmt, welche Personen oder Rechtsgüter durch eine bestimmte Rechtsnorm geschützt werden sollen. Nur wenn sich jemand im Schutzbereich einer Vorschrift befindet, kann er sich auf deren Verletzung berufen. Dies ist wichtig für die Frage der Haftung bei Verkehrsunfällen. Die Bestimmung des Schutzbereichs ergibt sich aus dem Zweck der jeweiligen Norm.

Beispiel: Das Rechtsfahrgebot schützt primär den Längsverkehr, nicht aber Fahrzeuge aus Querstraßen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Verkehrsregeln in Deutschland. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO bestimmt, dass Fahrzeugführer bei Grünlicht Vorrang haben und Fahrzeugführer, die bei Rotlicht anfahren, einen Verkehrsverstoß begehen. In dem vorliegenden Fall hat die Klägerin gegen diese Vorschrift verstoßen, indem sie trotz Grünlicht gefahren ist und somit die Vorfahrt des Beklagten missachtet hat.
  • §§ 7, 17, 18 StVG: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Haftung im Straßenverkehr. § 7 StVG betrifft die Allgemeine Haftung bei Kraftfahrzeugunfällen. § 17 StVG behandelt den Verursachungsanteil der Beteiligten, und § 18 StVG regelt die Haftung bei Schäden durch Kraftfahrzeuge. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass die Klägerin den Unfall verschuldet hat, was gemäß diesen §§ zu ihrer Haftung führt.
  • § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG betrifft die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung im Schadensfall, insbesondere bei Haftpflichtansprüchen. Hier wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Haftung der Beklagten gemäß diesem Paragraphen erfüllt sind, was die Grundlage für die Schadensersatzansprüche der Klägerin bildet.
  • §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren in Zivilprozessen. § 540 Abs. 2 ZPO betrifft die Darstellung der tatsächlichen Feststellungen, § 313a Abs. 1 Satz 1 die Verfahrensanordnung und § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Kostenregelung. Diese Vorschriften wurden im Urteil berücksichtigt, um die Verfahrenskostenentscheidung zu begründen und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils festzulegen.
  • § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO: Dieser Paragraph der Zivilprozessordnung regelt die Berufung und die gebotene Verfahrenserweiterung. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht die Beurteilung des Verkehrsverstoßes des Beklagten gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorgenommen, was zur Feststellung führte, dass kein Verkehrsverstoß des Beklagten vorlag. Dies war entscheidend für die letztliche Abweisung der Berufung der Klägerin.

Das vorliegende Urteil


OLG Düsseldorf – Az.: I-1 U 153/22 – Urteil vom 23.01.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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