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EU-Zinsrichtlinie zum 01.04.2004:

Am 21.01.2003 haben sich die Finanzminister der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Zinsrichtlinie geeinigt. Diese soll zum 01.01.2004 in Kraft treten. Es wird ab diesem Datum ein automatischer Informationsaustausch über Zinseinnahmen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten eingeführt.

Für Luxemburg, Österreich und Belgien gibt es eine Übergangsregelung, nach der sie eine Quellensteuer auf Zinsen von Steuerausländern erheben müssen. Diese Quellensteuer ist zeitlich gestaffelt und beträgt 15% ab 2004, 20% ab 2007 und 35% ab 2010. Von den Einnahmen werden 75% an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen. Die Schweiz hat dasselbe angeboten.

Luxemburg, Österreich und Belgien gehen dann zum automatischen Informationsaustausch über, wenn die EU mit der Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein ein Abkommen über Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard 2002 abschließt.

Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal

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