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Prozessvollmacht in Arbeitsgerichtssachen

Dem Herrn Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz, Siegener Straße 104, 57223 Kreuztal

wird hiermit in Sachen

wegen

unbeschränkt Prozeßvollmacht erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen, insbesondere zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. §§ 726-732, 766-774,785,805, 872 ff. ZPO u.a.).

Die Vollmacht bezieht sich auf die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

Zustellungen werden nur an den Bevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Kotz, erbeten.

___________,den ______________ ____________________________________

                                                                          (Unterschrift)

Ich bestätige, ausdrücklich vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung darauf hingewiesen worden zu sein, daß im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes besteht.

___________,den ______________ ____________________________________

                                                                           (Unterschrift)


Mandatsbedingungen


In Verbindung mit der erteilten Vollmacht

wird hiermit in Sachen

wegen

folgendes vereinbart,

1. Bei der Auftragerteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 17 BRAGO), der nach Rechnungserhalt fällig ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt.

2. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von DM 500.000,00 (255.645,94 Euro) für ein Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

4. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

6. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

7. Soweit nicht gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

8. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

9. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

10. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz keine Kostenerstattung stattfindet, dass die Kosten somit stets vom Auftraggeber getragen werden müssen.

11. Sollte eine der vereinbarten Bedingungen – wider Erwarten – nicht gesetzeskonform sein, so tritt an deren Stelle eine gesetzeskonforme Bedingung, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragsparteien je ein Exemplar erhalten.

________________,den __________________ ____________________________________

                                                                                            (Unterschrift)


Im Falle der Mandatserteilung bitte ausdrucken und unterschrieben

an RA Kanzlei Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal per Post schicken

oder

per Fax an folgende Nummer faxen: 02732/791078

oder

per E-Mail an: info@ra-kotz.de

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