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Privatinsolvenz – Tipps & Ablauf der Verbraucherinsolvenz

In den letzten Jahren ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland stetig angestiegen. Daher ist es wichtiger denn je, sich mit dem Thema zu befassen und einen Einblick in die Rechte und Pflichten zu erhalten, die eine Person hat, wenn sie sich für die Insolvenz entscheidet. In diesem Artikel werden wir uns näher mit dem Thema Privatinsolvenz auseinandersetzen und herausfinden, welche verschiedenen Arten von Insolvenz existieren, welche Folgen und Konsequenzen damit verbunden sind und was man tun kann, um mögliche Schuldensituationen zu vermeiden. Dieser Artikel soll all jene informieren, die über einen potenziellen Fall von Privatinsolvenz nachdenken oder bereits darin stecken.

Der Begriff der Privatinsolvenz

Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe sich ein Schuldner auf legalem Wege von seinen Schulden befreien kann. Die Privatinsolvenz bietet dem Betroffenen somit die Chance, trotz einer aussichtslosen Überschuldung einen finanziellen Neuanfang zu starten.

Letzte Hilfe wenn die Schulden drücken

Viele Personen verknüpfen den Begriff der Privatinsolvenz jedoch mit negativen Emotionen. Vor allem das Gefühl, gescheitert zu sein und die Scham vor anderen Menschen lassen zahlreiche Betroffene vor einer Privatinsolvenz zurückschrecken. Zudem stellt die Unwissenheit über den Verfahrensgang und über die eigenen Rechte weitere Hemmschwellen dar. Der folgende Ratgeber soll über die Privatinsolvent informieren und darlegen, dass die Ängste vor dem Verfahren unbegründet sind.

Ablauf einer Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz
Drücken die Schulden? Manchmal hilft nur eine Verbraucherinsolvenz. Wir helfen bei einer Privatinsolvenz! Symbolfoto: ginasanders Bigstock

Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist fest in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Die Verbraucherinsolvenz, wie die Privatinsolvenz auch genannt wird, zielt in erster Linie darauf ab, die Gläubiger des Schuldners zu befriedigen. Darüber hinaus soll dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien. Im Wesentlichen besteht eine Verbraucherinsolvenz aus drei Abschnitten. In der Vorbereitungsphase werden zunächst die Aussichten auf eine Entschuldung geprüft. Bevor der Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnen kann, muss er außerdem eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigen anstreben. Erst wenn diese erfolglos verläuft, kann ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.

Danach folgt das Privatinsolvenzverfahren. Im zweiten Abschnitt wird dann zur Verwaltung der Insolvenzmasse ein Treuhänder eingesetzt. Zur Insolvenzmasse zählt sowohl das Vermögen als auch das verwertbare Einkommen des Schuldners. Es obliegt allein dem Insolvenzverwalter, das pfändbare Vermögen zu verwerten und die Gläubiger zu befriedigen. Das Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel etwa ein Jahr.

Die Wohlverhaltensperiode und deren Dauer

Im Anschluss daran folgt die Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensperiode beginnt, sobald die Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beschlossen wurde. Das Ende der Wohlverhaltensphase hängt davon ab, wie viel der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten begleichen konnte. So endet die Wohlverhaltensperiode üblicherweise sechs Jahre nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens. Kann der Betroffene jedoch die Verfahrenskosten selbst tragen, verkürzt sich die Zeit auf fünf Jahre. Tilgt der Schuldner darüber hinaus mindestens 35 % seiner Schulden, endet die Wohlverhaltensphase bereits nach drei Jahren. Danach ist der Betroffene von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit. Diese Restschuldbefreiung tritt allerdings nur ein, wenn sich der Schuldner nichts zuschulden kommen ließ. Während der Wohlverhaltensperiode werden ihm bestimmte Pflichten auferlegt, die er für eine Restschuldbefreiung erfüllen muss. Kommt der Schuldner diesen Obliegenheiten nach, wird er nach dem Abschluss des kompletten Insolvenzverfahrens von allen Verbindlichkeiten befreit.

Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Um eine Privatinsolvenz durchführen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller zahlungsunfähig sein, er darf keine selbständige Tätigkeit ausüben und aus einer ehemals selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 19 Gläubiger haben.

Verbraucherinsolvenz
Um die Privatinsolvenz, die eine Schuldenbefreiung innerhalb von 3 bis 6 Jahren ermöglichen würde, beantragen zu können, muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Symbolfoto: ginasanders / Bigstock

Zudem kann eine Privatinsolvenz nur beantragt werden, sofern der Betroffene Verbraucher ist und die Schulden auf seinen privaten Konsum zurückzuführen sind.

Zu den antragsberechtigten Personengruppen zählen also unter anderem

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Rentner
  • Hausfrauen
  • Arbeitslosengeld II-Bezieher

Des Weiteren ist die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz erst möglich, nachdem ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt worden ist. Solch eine außergerichtliche Einigung muss mit Hilfe einer anerkannten öffentlichen oder privaten Schuldenberatung versucht werden. Stimmen die Gläubiger dem entstandenen Schuldenbereinigungsplan nicht zu, ist der Einigungsversuch gescheitert. Dieses Scheitern muss dem Schuldner schließlich durch den Berater bescheinigt werden. Erst jetzt kann der Betroffene einen Insolvenzantrag stellen.

Wie hoch sind die Kosten einer Verbraucher­insolvenz?

Als wenn die Schulden nicht schon schlimm genug sind, selbst eine Verbraucherinsolvenz verursacht Kosten und Gebühren. Sie müssen den Treuhänder, die Gerichtskosten und vielleicht sogar einen Anwalt oder Schuldnerberater bezahlen. Alles in allem kein günstiger Weg, jedoch in Anbetracht der oft ausweglosen Situation ein Weg raus aus den Schulden.

Gerichtsgebühren und Treuhänderkosten

Die Gebühren Gerichts und des Treuhänders werden in Abhängigkeit von der Konkursmasse berechnet. Das ist unter anderem die Höhe Ihres monatlichen Gehalts, wenn Sie mehr verdienen als gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie kein Vermögen oder eine Beschäftigung haben, müssen Sie mit Gebühren in Höhe von mindestens 2.000 € rechnen. Der Betrag kann in der Regel aufgeschoben oder in Raten gezahlt werden.

Neben Rechtsanwälten und Verbraucherberatungsstellen bieten auch kostenlose Schuldnerberatungsstellen Privatpersonen Hilfe und Beratung bei finanziellen Engpässen an.

Wenn Sie nicht genug Geld haben, um einen Anwalt zu bezahlen, können Sie versuchen, bei Ihrem örtlichen Gericht eine Bewilligung über die Gewährung einer Beratungshilfe zu erhalten, die die Kosten für die Beratung übernimmt. Da es aber auch kostenlose Beratungsdienste gibt, werden einige Gerichte darauf verweisen diese in Anspruch zu nehmen und die Bewilligung ablehnen.

Erstattet werden nur die Kosten bis zum Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs, auch wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Antragstellung und die Vertretung in einem Eröffnungsverfahren ist hierbei nicht enthalten. Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren haben Sie zudem keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, vereinbaren Sie einen Festpreis. Danach wissen Sie genau, was Sie zu erwarten haben.

Tipps zur Verbraucherinsolvenz

Um im Falle einer Privatinsolvenz das Bestmögliche herauszuholen, sollte der Betroffene einige Dinge beachten. Vor der endgültigen Erkenntnis, einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen zu müssen, sollte zunächst die finanzielle Situation überprüft werden. Eine Privatinsolvenz ist spätestens dann die beste Lösung, wenn das Einkommen nur noch dazu aufgewendet wird, um Schulden zu tilgen. Vielen Verbrauchern ist oftmals nicht bewusst, dass sie im Falle einer Insolvenz deutlich geringere Beträge an die Gläubiger zahlen, als sie es bisher tun. Vor der Einreichung des Insolvenzantrages kann es sinnvoll sein, einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Auf diese Weise kann der Betroffene schuldenfrei werden, ohne den förmlichen Gang durch eine Privatinsolvenz antreten zu müssen.

Die anwaltliche Beratung in der Privatinsolvenz

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Fülle an Tipps und Tricks stellt es die beste Alternative dar, die Entschuldung von einem Spezialisten durchführen zu lassen. Hierbei kommen entweder auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder öffentliche Schuldnerberatungsstellen in Betracht. Der Vorteil von Schuldnerberatungsstellen ist, dass sie oftmals kostenfrei sind. Die Wartezeiten bei solchen Stellen betragen allerdings häufig 12 bis 18 Monate. Die Beratung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt in aller Regel binnen weniger Wochen. Zudem erfolgt die Beratung professionell und vollumfänglich. Ein spezialisierter Rechtsanwalt bietet darüber hinaus die flexibelsten und praktischsten Lösungsmöglichkeiten. Die Restschuldbefreiung sollte keinesfalls durch den Verzicht auf einen Rechtsanwalt gefährdet werden.

Für einen Neuanfang ist es nie zu spät. Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, ist es vielleicht an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen und sich von einem Schuldnerberater oder Rechtsanwalt in Ihrer Nähe helfen zu lassen. Wenn Sie Ihre Schulden loswerden, können Sie heute und morgen bequemer und mit weniger Stress in die Zukunft blicken. Da die Hürden für ein Insolvenzverfahren ab dem 1. Oktober 2020 gesenkt werden, gibt es keinen besseren Zeitpunkt als jetzt, um Ihre Finanzen in den Griff zu bekommen!

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