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Bußgeldkatalog 2017 – Was hat sich seit Oktober geändert?

Zum Oktober 2017 traten neue Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Änderungen im Bußgeldkatalog sorgen bei Autofahrern regelmäßig zu Schnappatmung. Mitte Oktober 2017 traten erneut Änderungen der Straßenverkehrsordung in Kraft. Doch auf welche Änderungen müssen Autofahrer sich einstellen und wo kann es für Verkehrsteilnehmer richtig teuer werden?

Höhere Bußgelder bei Nichtbildung einer Rettungsgasse

Änderungen Bußgeldkatalog ab Oktober 2017
ab Oktober 2017 wurden einigen Bußgelder deutlich erhöht – Symbolfoto: dzain / Bigstock (orig.)

In den vergangenen Monaten wurden in den Medien immer wieder erschreckende Szenen von Autofahrern gezeigt, die bei einem schweren Unfall auf der Autobahn den Einsatz von Rettungskräften dadurch behinderten, dass sie keine Rettungsgasse bildeten oder sich sogar entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch den Stau bewegten. Diesem rücksichtlosen Verhalten hat der Gesetzgeber nun Rechnung getragen. Die Höhe der Bußgelder wurden daher von bislang 20 Euro auf mindestens 200 Euro angehoben. Die Bußgelder können sich dabei bis zu einer Höhe von 320 Euro erstrecken. Außerdem können Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden und Rettungsfahrzeuge behindern oder sogar gefährden, mit 2 Punkten in Flensburg bestraft werden. Auch einmonatige Fahrverbote können den Verkehrssündern in diesem Zusammenhang drohen.

Bußgelder für die Nutzung von Smartphone und Tablet am Steuer steigen

Die Nutzung von Smartphones oder Tablets während der Fahrt wird ab Oktober ebenfalls teurer. Waren bislang 60 Euro fällig, wenn während der Fahrt telefoniert wurde, so kann das Bußgeld jetzt 100 Euro betragen. Schwerere Verstöße, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder sogar eine Sachbeschädigung verursacht wurde, können sogar mit Geldbußen von 150 bis 200 Euro geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens drohen ebenfalls 1 oder 2 Punkte, sowie ein Monat Fahrverbot.

Doch nicht nur die Nutzung des Handys am Steuer, sondern auch das Aufnehmen anderer elektronischer Geräte wie Tablets oder E-Book Reader ist nicht erlaubt. Von der Aufnahme elektronischer Geräte erfasst werden ebenfalls das Verfassen von E-Mails oder das Schreiben einer SMS. Übrigens sind nicht nur Kraftfahrzeugführer, sondern auch Radfahrer von dieser Regelung betroffen. Wird ein Radfahrer im Straßenverkehr mit Handy erwischt, kann ihn das 55 Euro kosten. Da die bisherigen Bußgelder für Verkehrssünder offenbar nicht abschreckend genug waren, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die Aufnahme von elektronischen Geräten während des Führens eines Fahrzeugs härter zu bestrafen. Weiterhin erlaubt ist selbstverständlich die Nutzung einer Sprachsteuerung oder die Verwendung sogenannter Head-Up-Displays.

Verhüllen im Straßenverkehr ist verboten

Eine weitere Neuerung in der Straßenverkehrsordnung betrifft das Verhüllen des Gesichts während des Führens eines Kraftfahrzeugs. Ab Oktober ist es nicht mehr zulässig, Masken, Schleier oder Hauben zu tragen, die das komplette Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichtes verhüllen, so dass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist. Wer sich dennoch derart im Straßenverkehr verhüllt, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Durch das Verbot der Verhüllung im Straßenverkehr soll erreicht werden, dass eine automatisierte Verkehrsüberwachung reibungslos funktioniert. Menschen, deren Gesichter vollständig oder in Teilen durch das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verdeckt sind, können nicht eindeutig identifiziert werden, was die Ahndung von Vergehen im Straßenverkehr erschwert.

Das Tragen von Hüten, Kappen oder einem Kopftuch ist jedoch weiterhin problemlos möglich. Jedenfalls immer dann, wenn lediglich der Kopf und nicht das Gesicht durch sie bedeckt wird. Auch ein Bart oder eine großflächige Tätowierung im Gesicht stellen aus der Perspektive der Straßenverkehrsordnung kein Problem dar. Auch Sonnenbrillen oder Helme, die von Kraftradfahrern im Straßenverkehr getragen werden, sind unproblematisch.

Fazit:

Der Herbst des Jahres 2017 brachte einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung mit sich, die Autofahren zum Großteil nicht gefallen dürften. Das sogenannte Verhüllungsverbot, welches das Verhüllen des Gesichts während des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Strafe stellt, gehört ebenso zu den Verschärfungen des Bußgeldkatalogs wie höhere Bußgelder für die Nutzung von Smartphones und Tablets oder die erhöhten Bußgelder bei der Blockade einer Rettungsgasse.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Portalen: Bussgeldsiegen.de, sowie Bussgeld-Blitzer.de. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihren Bußgeldbescheid.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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