Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Verzögerungsgebühren im Kostenrecht: Bedeutung und Urteilsanalyse
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist eine Verzögerungsgebühr und wann wird sie fällig?
- Welche Folgen hat das Nichterscheinen eines Anwalts zum Gerichtstermin?
- Wie kann man sich gegen eine Verzögerungsgebühr wehren?
- Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Verzögerungsgebühr bestimmt?
- Welche Entschuldigungsgründe akzeptiert das Gericht bei Terminversäumnis?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Kammergericht Berlin
- Datum: 30.10.2024
- Aktenzeichen: 21 W 35/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr
- Rechtsbereiche: Kostenrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Person, die gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin II Beschwerde eingelegt hat, aufgrund derer ihm eine Verzögerungsgebühr auferlegt wurde. Er argumentiert, dass ihm vor der Auferlegung der Gebühr kein rechtliches Gehör gewährt wurde und dass sein Verhalten normgerecht war.
- Beklagte: Partei, gegen die der Kläger Ansprüche aus dem Widerruf eines Pkw-Kaufvertrags geltend macht. Über den Standpunkt der Beklagten im Beschwerdeverfahren ist im Urteilstext nichts explizit erwähnt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger hatte nach einem Versäumnisurteil, das gegen ihn erlassen wurde, Einspruch eingelegt, was zur Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins führte. Durch sein Nichterscheinen im ersten Termin wurde ihm vom Landgericht eine Verzögerungsgebühr auferlegt. Dagegen legte er Beschwerde ein, da ihm kein rechtliches Gehör gewährt worden sei und er keine schuldhafte Prozessverzögerung verursacht habe.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Nichterscheinen des Klägers als schuldhafte Prozessverzögerung gewertet werden kann, die die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr rechtfertigt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Entscheidung, ihm eine Verzögerungsgebühr aufzuerlegen, wurde bestätigt.
- Begründung: Das Kammergericht hält das Nichterscheinen des Klägers für eine schuldhafte Verletzung der Prozessförderungspflicht. Nachträglich gewährtes rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren war ausreichend. Das Nichterscheinen war nicht gerechtfertigt, da der Kläger ausreichende Zeit hatte, sich auf den Prozess vorzubereiten.
- Folgen: Der Kläger muss die Verzögerungsgebühr zahlen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Prozessförderungspflicht ernst genommen werden muss und rechtzeitiges Nichterscheinen zu Gebühren führen kann, wenn es den Prozess verzögert. Weitere Rechtsmittel wurden nicht eingelegt; die Entscheidung ist daher abschließend.
Verzögerungsgebühren im Kostenrecht: Bedeutung und Urteilsanalyse
Im Rahmen von Gerichtsverfahren spielen Verzögerungsgebühren eine bedeutende Rolle im Kostenrecht. Sie dienen als Instrument, um Verfahrensverzögerungen zu regulieren und Parteien zu einem effizienten Umgang mit rechtlichen Prozessen anzuhalten. Die Gebührenordnung sieht dabei spezifische Regelungen vor, die bei Überschreitung bestimmter Fristen greifen können.
Das Verständnis der Voraussetzungen für Verzögerungsgebühren nach § 38 GKG ist entscheidend für Rechtsuchende und Prozessbeteiligte. Die Erhebung solcher Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfahrensdauer, dem Streitwert und der Art des Rechtsstreits. Eine genaue Kenntnis dieser Mechanismen kann helfen, zusätzliche Kosten zu vermeiden und den Verfahrensablauf zu optimieren.
Die folgenden Ausführungen widmen sich nun einem konkreten Gerichtsurteil, das die Anwendung und Interpretation von Verzögerungsgebühren praxisnah beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Verzögerungsgebühr nach Anwaltssäumnis bei Pkw-Kaufvertrag rechtmäßig

Das Kammergericht Berlin hat die Beschwerde eines Klägers gegen eine Verzögerungsgebühr in Höhe von 601 Euro zurückgewiesen. Die Gebühr war dem Kläger auferlegt worden, nachdem sein Anwalt nicht zum Gerichtstermin erschienen war und anschließend Einspruch gegen das ergangene Versäumnisurteil eingelegt hatte.
Säumnis aus taktischen Gründen führt zu Gebührenpflicht
Der Kläger hatte im Dezember 2023 Klage wegen des Widerrufs eines Pkw-Kaufvertrags eingereicht. Zum anberaumten Verhandlungstermin am 10. Juli 2024 erschien der Anwalt des Klägers nicht, woraufhin das Landgericht Berlin die Klage durch Versäumnisurteil abwies. Nach eingelegtem Einspruch wurde ein neuer Termin für September angesetzt. Mit gesondertem Beschluss erlegte das Gericht dem Kläger eine Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG auf.
Rechtsgutachten rechtfertigt nicht das Fernbleiben
Der Kläger begründete das Fernbleiben seines Anwalts damit, dass ein beauftragtes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten der Klage noch ausstand. Von diesem Gutachten habe der weitere Prozessverlauf abhängig gemacht werden sollen. Das Kammergericht sah darin jedoch einen Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht. Der Kläger hätte eine Klärung über die Durchführung des Verfahrens bis zum Termin herbeiführen müssen – sei es durch rechtzeitige Einholung des Gutachtens oder eigenständige Prüfung der Rechtslage. Für diese Prüfung standen seit Klageerhebung sieben Monate zur Verfügung.
Gebührenhöhe von 601 Euro bestätigt
Das Kammergericht bestätigte die volle Verzögerungsgebühr von 601 Euro, die einem Gebührensatz von 1,0 bei einem Streitwert von 45.320 Euro entspricht. Eine Ermäßigung der Gebühr sei nur in Ausnahmefällen möglich. Die durch den Kläger verursachte Verzögerung von zwei Monaten sei nicht unerheblich, auch wenn das Verfahren ansonsten zügig betrieben wurde. Das Gericht stellte klar, dass für eine Verzögerungsgebühr bereits einfache Fahrlässigkeit ausreiche und keine Verschleppungsabsicht erforderlich sei.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass das Nichterscheinen bei einer Gerichtsverhandlung aus taktischen Gründen, wie dem Abwarten eines Rechtsgutachtens, eine Verzögerungsgebühr nach sich ziehen kann. Die Gerichte bewerten ein solches Verhalten als schuldhaft, auch wenn damit eine Kostenersparnis beabsichtigt war. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist selbst dann rechtmäßig, wenn zuvor keine Anhörung stattgefunden hat, sofern im Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Gerichtstermin haben, sollten Sie oder Ihr Anwalt unbedingt erscheinen – auch wenn Sie noch auf wichtige Unterlagen oder Gutachten warten. Ein absichtliches Fernbleiben kann Sie teuer zu stehen kommen, da das Gericht eine zusätzliche Gebühr von mehreren hundert Euro verhängen kann. Selbst gut gemeinte taktische Überlegungen, wie das Abwarten einer Experteneinschätzung, werden von den Gerichten nicht als Entschuldigung akzeptiert. Stattdessen sollten Sie rechtzeitig eine Terminverlegung beantragen, wenn wichtige Gründe gegen Ihr Erscheinen sprechen.
Rechtssicher zum Gerichtstermin
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Prozessförderungspflicht ernst zu nehmen und gerichtliche Termine einzuhalten, selbst wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Gerade bei komplexen Sachverhalten kann eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt helfen, unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Verzögerungsgebühr und wann wird sie fällig?
Eine Verzögerungsgebühr ist eine besondere Gebühr, die das Gericht einer Partei auferlegen kann, wenn durch ihr Verschulden eine Verzögerung des Rechtsstreits eintritt.
Gesetzliche Grundlage und Höhe
Die Verzögerungsgebühr basiert auf § 38 GKG und beträgt maximal einen Gebührensatz von 1,0, kann aber auf 0,3 ermäßigt werden. Die Gebühr wird von Amts wegen auferlegt, das heißt, das Gericht entscheidet selbstständig über ihre Verhängung.
Typische Auslösungsgründe
Eine Verzögerungsgebühr wird insbesondere in folgenden Fällen fällig:
- Wenn durch Verschulden einer Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden muss
- Bei verspätetem Vorbringen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln, die früher hätten vorgebracht werden können
- Bei der sogenannten „Flucht in die Säumnis„, wenn eine Partei nach Hinweis des Gerichts auf die Verspätung des Sachvortrags bewusst nicht zum Termin erscheint
Wichtige Voraussetzungen
Für die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist ein Verschulden der Partei erforderlich. Dabei genügt bereits einfache Fahrlässigkeit – ein grobes Verschulden oder eine Verschleppungsabsicht muss nicht vorliegen. Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wird der Partei dabei zugerechnet.
Die Verzögerungsgebühr kann in jeder Lage des Verfahrens verhängt werden. Es ist nicht erforderlich, das Ende des Verfahrens abzuwarten. Gegen die Auferlegung der Verzögerungsgebühr ist die Beschwerde als Rechtsmittel möglich.
Welche Folgen hat das Nichterscheinen eines Anwalts zum Gerichtstermin?
Das Nichterscheinen eines Anwalts zum Gerichtstermin kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Unmittelbare Folgen bei Anwaltszwang
Bei Verfahren vor dem Landgericht oder dem Landesarbeitsgericht, wo Anwaltszwang besteht, führt das Nichterscheinen des Anwalts automatisch zur Säumnis der vertretenen Partei. In diesem Fall wird auf Antrag der erschienenen Gegenseite ein Versäumnisurteil erlassen.
Finanzielle Konsequenzen
Die Säumnis kann erhebliche Kostenfolgen haben:
- Eine Verzögerungsgebühr zwischen 0,3 und 1,0 des Streitwerts kann vom Gericht auferlegt werden.
- Das Versäumnisurteil ist ohne Sicherheitsleistung sofort vollstreckbar.
- Die Kosten des Verfahrens müssen von der säumigen Partei getragen werden.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt:
- Im Zivilprozess: zwei Wochen
- Im Arbeitsgerichtsprozess: nur eine Woche
Entschuldigungsmöglichkeiten
Ein Nichterscheinen kann nur in wenigen Fällen entschuldigt werden:
- Bei nachgewiesener ernster Erkrankung mit ärztlichem Attest
- Bei bereits gebuchtem Auslandsaufenthalt mit entsprechenden Nachweisen
Wenn Sie einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie das Gericht rechtzeitig informieren und einen Verlegungsantrag stellen. Bei planbarer Abwesenheit muss für eine Vertretung gesorgt werden.
Wie kann man sich gegen eine Verzögerungsgebühr wehren?
Gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG steht Ihnen die Beschwerde als Rechtsmittel zur Verfügung. Die Beschwerde müssen Sie bei dem Gericht einlegen, das die Verzögerungsgebühr festgesetzt hat.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beschwerde
Eine Verzögerungsgebühr ist nur dann rechtmäßig, wenn durch Ihr Verschulden die Vertagung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins erforderlich wurde. Einfache Fahrlässigkeit reicht für die Verhängung bereits aus – ein grobes Verschulden oder eine Verschleppungsabsicht ist nicht erforderlich.
Frist und Form der Beschwerde
Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Beschlusses. Der Beschluss gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Inhaltliche Einwendungen
In der Beschwerde können Sie insbesondere folgende Argumente vorbringen:
- Die Verzögerung beruhte nicht auf Ihrem Verschulden
- Die Anberaumung eines neuen Termins war aus anderen Gründen erforderlich
- Die Verzögerung war unvermeidbar oder durch besondere Umstände gerechtfertigt
Die Höhe der Verzögerungsgebühr beträgt einen Gebührensatz von 1,0, kann aber vom Gericht auf 0,3 ermäßigt werden. In der Beschwerde können Sie auch die Höhe der festgesetzten Gebühr angreifen.
Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Verzögerungsgebühr bestimmt?
Die Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG orientiert sich an festen Gebührensätzen und wird vom Gericht nach bestimmten Kriterien festgelegt.
Grundsätzliche Gebührenhöhe
Der reguläre Gebührensatz beträgt 1,0 des Streitwerts. Dieser Satz stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Die Gebühr wird zusätzlich zu den normalen Verfahrenskosten erhoben.
Ermäßigungsmöglichkeiten
Das Gericht kann die Verzögerungsgebühr auf einen Gebührensatz von minimal 0,3 ermäßigen. Diese Ermäßigung liegt im Ermessen des Gerichts und orientiert sich an der Schwere der Verzögerung.
Bemessungsfaktoren
Bei der konkreten Festsetzung der Gebührenhöhe berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:
- Verschuldensgrad der betroffenen Partei oder ihres Vertreters
- Ausmaß der Verzögerung des Verfahrens
- Art des Verstoßes gegen Prozessförderungspflichten
- Bedeutung des Verfahrens und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien
Die Verzögerungsgebühr kann sowohl dem Kläger als auch dem Beklagten auferlegt werden. Sie gilt auch für Nebenintervenienten, Beigeladene und Vertreter des öffentlichen Interesses.
Anwendungsbereich
Die Gebühr wird insbesondere in folgenden Fällen relevant:
- Bei schuldhafter Vertagung einer mündlichen Verhandlung
- Bei verspätetem Vorbringen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln
- Bei nachträglichem Vorbringen von Beweismitteln oder Beweiseinreden, die früher hätten vorgebracht werden können
Die Festsetzung erfolgt von Amts wegen durch das Gericht und bedarf keines gesonderten Antrags.
Welche Entschuldigungsgründe akzeptiert das Gericht bei Terminversäumnis?
Gerichte unterscheiden zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Entschuldigungsgründen für das Fernbleiben von einem Gerichtstermin. Ein Entschuldigungsgrund gilt dann als ausreichend, wenn es der geladenen Person objektiv unmöglich ist, an der Verhandlung teilzunehmen.
Akzeptierte Entschuldigungsgründe
Akute schwere Erkrankungen werden als triftiger Grund anerkannt, wenn Sie durch ein detailliertes ärztliches Attest nachweisen können, dass Sie verhandlungsunfähig sind. Ein einfacher „gelber Schein“ reicht hierfür nicht aus.
Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder familiäre Notfälle können als Entschuldigung dienen, wenn Sie diese dem Gericht unverzüglich mitteilen. Auch höhere Gewalt wie extreme Wetterbedingungen oder großflächige Verkehrsstörungen werden in der Regel anerkannt.
Bereits gebuchte Auslandsreisen können als Entschuldigungsgrund gelten, wenn Sie diese dem Gericht umgehend nach Erhalt der Ladung mitteilen und durch Buchungsunterlagen nachweisen.
Nicht akzeptierte Entschuldigungsgründe
Geplante medizinische Eingriffe werden in der Regel nicht als Entschuldigung akzeptiert, wenn Sie nicht nachweisen können, dass der Eingriff unaufschiebbar ist.
Berufliche Verpflichtungen gelten grundsätzlich nicht als ausreichende Entschuldigung. Das Gericht erwartet, dass Sie der Ladung Vorrang vor geschäftlichen Terminen einräumen.
Das bloße Einvernehmen der Parteien reicht nicht als Grund für eine Terminverlegung aus.
Besondere Regelungen
Für Termine zwischen dem 1. Juli und 31. August können Sie innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung ohne Begründung eine Verlegung beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Eilverfahren und bestimmte beschleunigte Verfahrensarten.
Wenn Sie einen Entschuldigungsgrund vorbringen möchten, müssen Sie diesen unverzüglich dem Gericht mitteilen. Bei plötzlicher Erkrankung am Terminstag sollten Sie zusätzlich telefonisch oder per Fax das Gericht informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Verzögerungsgebühr
Eine vom Gericht auferlegte Geldstrafe nach § 38 Gerichtskostengesetz (GKG), die bei schuldhafter Verzögerung des Verfahrens erhoben wird. Sie soll Verfahrensbeteiligte zu zügiger Prozessführung anhalten und unnötige Verzögerungen verhindern. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und wird in Gebührensätzen berechnet. Beispiel: Bei einem Streitwert von 45.320 Euro beträgt die volle Gebühr (Satz 1,0) 601 Euro. Bereits einfache Fahrlässigkeit, wie das unentschuldigte Fernbleiben vom Gerichtstermin, kann zur Erhebung führen.
Versäumnisurteil
Eine gerichtliche Entscheidung nach §§ 330 ff. ZPO, die ergehen kann, wenn eine Partei nicht zum Gerichtstermin erscheint. Das Gericht entscheidet dann in der Regel zuungunsten der säumigen Partei. Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Beispiel: Erscheint der Kläger nicht zum Termin, wird die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen. Bei Säumnis des Beklagten werden die Tatsachenbehauptungen des Klägers als zugestanden behandelt.
Prozessförderungspflicht
Die gesetzliche Verpflichtung aller Verfahrensbeteiligten, den Prozess aktiv zu fördern und zügig durchzuführen (§ 282 ZPO). Dies beinhaltet das rechtzeitige Vorbringen von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Teilnahme an Gerichtsterminen. Die Verletzung dieser Pflicht kann Sanktionen wie Verzögerungsgebühren nach sich ziehen. Beispiel: Ein Anwalt, der einen Termin ohne triftigen Grund versäumt, verletzt die Prozessförderungspflicht.
Rechtsgutachten
Eine fundierte juristische Stellungnahme eines Rechtsexperten zu konkreten Rechtsfragen. Es analysiert den Sachverhalt, die relevanten Rechtsnormen und gibt eine Einschätzung zu den rechtlichen Erfolgsaussichten. Rechtsgutachten werden oft zur Klärung komplexer Rechtsfragen oder zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren eingeholt. Die bloße Erwartung eines Rechtsgutachtens rechtfertigt jedoch nicht die Verzögerung eines laufenden Verfahrens, wie das Kammergericht Berlin klarstellte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 38 GKG): Dieser Paragraph der Gerichts- und Staatskostenordnung regelt die Erhebung von Verzögerungsgebühren durch die Gerichte. Wenn eine Partei durch ihr Verhalten den Ablauf eines Verfahrens schuldhaft verzögert, kann das Gericht eine entsprechende Gebühr festsetzen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und dem festgelegten Gebührensatz, um den zusätzlichen Aufwand des Gerichts zu kompensieren. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger eine Verzögerungsgebühr gemäß § 38 GKG auferlegt, da sein Vertreter zum Verhandlungstermin nicht erschienen ist und dadurch das Verfahren verzögert wurde.
- § 103 ZPO): Nach § 103 der Zivilprozessordnung hat jede Partei Anspruch auf rechtliches Gehör, was bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben muss, sich zu den vorgetragenen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. Dieses Grundprinzip stellt sicher, dass Urteile nur unter Berücksichtigung aller relevanten Argumente und Beweise getroffen werden. Der Kläger argumentiert, dass ihm vor der Auferlegung der Verzögerungsgebühr kein rechtliches Gehör gewährt wurde, was die Rechtmäßigkeit der Gebühr infrage stellt.
- §§ 69 Satz 1 und 2 i.V.m. § 66 Abs. 3, Abs. 5 Satz 5 GKG): Diese Vorschriften regeln die Zulässigkeit und das Verfahren von Beschwerden gegen Gebührenentscheidungen. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen eine Partei gegen eine Gebührenerhebung Einspruch einlegen kann und welche formalen Anforderungen dabei zu beachten sind. Der Kläger hat gemäß diesen Bestimmungen fristgerecht Beschwerde gegen die Auferlegung der Verzögerungsgebühr eingelegt, wodurch die rechtliche Grundlage für die Überprüfung der Gebühr geschaffen wurde.
- § 331 ZPO): Dieser Paragraph der Zivilprozessordnung behandelt das Versäumnisurteil, das ergehen kann, wenn eine Partei zum festgesetzten Verhandlungstermin ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund nicht erscheint. Ein Versäumnisurteil führt dazu, dass die anwesende Partei im Wesentlichen das Verfahren zu ihren Gunsten entscheidet. Im vorliegenden Fall wurde ein Versäumnisurteil gegen den Kläger erlassen, da sein Vertreter nicht zum Verhandlungstermin erschienen ist, was letztlich zur Auferlegung der Verzögerungsgebühr führte.
- § 66 Abs. 3, Abs. 5 Satz 5 GKG): Diese spezifischen Absätze der Gerichts- und Staatskostenordnung präzisieren die Bedingungen für die Zulässigkeit von Beschwerden gegen Gebührenentscheidungen. Sie definieren die formalen Voraussetzungen, wie etwa die Fristwahrung und die erforderliche Begründung der Beschwerde. Der Kläger hat diese Vorschriften beachtet, indem er seine Beschwerde fristgerecht und unter Angabe der relevanten Gründe eingereicht hat, was eine Grundlage für die gerichtliche Überprüfung der Verzögerungsgebühr darstellt.
Das vorliegende Urteil
KG – Az.: 21 W 35/24 – Beschluss vom 30.10.2024
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