Skip to content

Eigentumsverletzung durch Wasserschaden an Tapete und Teppichboden in einer Mietwohnung

LG Essen – Az.: 15 S 351/11 – Beschluss vom 05.01.2012

I.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer einstimmig beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts durch Beschluss zurückzuweisen.

Gründe

II.

Die Berufung verspricht aus folgenden Gründen offensichtlich keinen Erfolg:

Nach Auffassung der Kammer lässt sich für den geltend gemachten Anspruch der Kläger aus § 823 BGB bereits nicht feststellen, dass eine Beschädigung ihres Eigentums erfolgte.

Eigentumsverletzung durch Wasserschaden an Tapete und Teppichboden in einer Mietwohnung
Symbolfoto: Von Bildagentur Zoonar GmbH/Shutterstock.com

Die mit den Wänden fest verbundenen Tapeten sind unabhängig davon, wer sie angebracht hat, wesentliche Bestandteile des Gebäudes und können daher gemäß § 93 BGB nicht Eigentum der Kläger sein, die ihrerseits nicht Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind.

Dass die Kläger den Teppichboden eingebracht haben, und zwar ohne ihn gleichzeitig auch der Vermieterin zu übereigenen, wird nicht vorgetragen. Im Übrigen würde dessen Einbringung durch die Kläger auch nicht weiterhelfen, da ein – im Zweifel fest verklebter – Teppichboden gleichfalls zum wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes wird (vgl. OLG Köln in VersR 2004, 105).Da eine Beseitigung von Schäden, die nicht auf Mietgebrauch beruhen, nicht im Rahmen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter übergewälzt werden kann, ist ein Schaden der Kläger auch unabhängig von der Eigentumsproblematik nicht ersichtlich. Im Übrigen tragen die Kläger nicht einmal vor, sich mietvertraglich wirksam zur Schönheitsreparatur verpflichtet zu haben.

Die Herkunft der bräunlichen Flüssigkeit, die Ursache ihres Austritts und die Frage nach dem Verschulden der Beklagten kann angesichts dessen dahin stehen.

Da eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ein Urteil des Berufungsgerichts nicht erfordern, beabsichtigt die Kammer eine Zurückweisung der Berufung im Beschlusswege.

III.

Die Kläger haben Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos