Die Bundesregierung hat am 28.01.2004 die Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen beschlossen. Damit sollen Verbraucher, die zum Beispiel Kredite, Versicherungen oder Rentenverträge per Post, Telefax oder im Internet abschließen besser geschützt werden. Ferner soll eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet werden.
Es sind folgende Regelungen vorgesehen:
- Verbraucher sollen die Verträge grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen können;
- Die Widerrufsfrist beginnt erst an zu laufen, wenn alle Informationen ordnungsgemäß abgegeben wurden;
- Kein Widerrufsrecht soll Verbrauchern zustehen, die beispielsweise Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet kaufen, da deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
- Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz