Sowohl nach einer Flugannullierung als auch nach einer erheblichen Flugverspätung hat der Fluggast einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 EU. Erheblich verspätete Flüge sind annullierten Flügen gleichzustellen. Erreichen Fluggäste ihr Reiseendziel wegen einer Flugverspätung erst 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit oder noch später, so können sie gegenüber der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt bei allen Flügen bis zu 1.500 km 250 €; bei allen Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 – 3.500 km 400 € und bei allen anderen Flügen 600 €. Verlängert sich bei einem Langstreckenflug die Flugzeit um 5 Stunden und mehr, so kann der Fluggast vom Reisevertrag zurücktreten, da eine wesentliche Änderung der reisevertraglichen Leistungen eingetreten ist.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.
Jetzt Hilfe vom Anwalt!
Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz
Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.
Lesen Sie weitere interessante Urteile.
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
✔ Über uns
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!
✔ Das sagen Kunden über uns
✔ Unsere Social Media Kanäle
Aktuelle Jobangebote
Stand: 25.06.2024
Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit
Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.
Weitere Infos
- Bewerten Sie uns
- Presseveröffentlichungen
(Funk, Fernsehen & Print) - Mandanteninformation
- Stellenangebote