Alle Angaben ohne Gewähr!
| Tatbestand | Rechtsbehelf | Fristdauer |
| Anordnung von Sicherungsmaßnahmen | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Eröffnungsbeschluss | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Zurückweisung des Antrags au Insolvenzeröffnung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Insolvenzverwalter bestreitet die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung | Erhebung der Teststellungsklage und Nachweis gegenüber Insolvenzverwalter | Spätestens 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
| Einwendung gegen das Verteilungsverzeichnis Zurückweisung des Berichtigungsantrags | Antrag auf Berichtigung beim Insolvenzgericht | Binnen 3 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
| Zurückweisung de Berichtigungsantrags | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Stattgabe des Berichtigungsantrags | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Antrag des Schuldners aus Einstellung des Insolvenzverfahrens | Widerspruch | 1 Woche ab öffentlicher Bekanntmachung |
| Einstellung des Insolvenzverfahrens | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Ablehnung der beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Festsetzung der Verwaltervergütung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Anordnung der Nachtragsverteilung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Ablehnung des Antrags auf Nachtragsverteilung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Aufstellung des Insolvenzplanes | Antrag auf Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes | Spätestens im Abstimmungstermin |
| Bestätigung bzw. Nichtbestätigung des Insolvenzplanes | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Ankündigung der Restschuldbefreiung trotz entgegengesetztem Gläubigerantrag | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Entscheidung über Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Nachträgliche Kenntnis von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung | Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung | 1 Jahr nach Rechtskraft des Restschuldbefreiungsbeschlusses |
| Entscheidung über Widerrufsantrag | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
| Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde | Sofortige Beschwerde | 1 Monat nach Zustellung |
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



