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Insolvenzverfahren – Fristen

Alle Angaben ohne Gewähr!


Tatbestand Rechtsbehelf Fristdauer
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Eröffnungsbeschluss Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Zurückweisung des Antrags au Insolvenzeröffnung Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Insolvenzverwalter bestreitet die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung Erhebung der Teststellungsklage und Nachweis gegenüber Insolvenzverwalter Spätestens 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses
Einwendung gegen das Verteilungsverzeichnis Zurückweisung des Berichtigungsantrags Antrag auf Berichtigung beim Insolvenzgericht Binnen 3 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses
Zurückweisung de Berichtigungsantrags Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Stattgabe des Berichtigungsantrags Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Antrag des Schuldners aus Einstellung des Insolvenzverfahrens Widerspruch 1 Woche ab öffentlicher Bekanntmachung
Einstellung des Insolvenzverfahrens Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Ablehnung der beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Festsetzung der Verwaltervergütung Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Anordnung der Nachtragsverteilung Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Ablehnung des Antrags auf Nachtragsverteilung Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Aufstellung des Insolvenzplanes Antrag auf  Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes Spätestens im Abstimmungstermin
Bestätigung bzw. Nichtbestätigung des Insolvenzplanes Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Ankündigung der Restschuldbefreiung trotz entgegengesetztem Gläubigerantrag Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Entscheidung über Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Nachträgliche Kenntnis von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung 1 Jahr nach Rechtskraft des Restschuldbefreiungsbeschlusses
Entscheidung über Widerrufsantrag Sofortige Beschwerde 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde Sofortige Beschwerde 1 Monat nach Zustellung

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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