Alle Angaben ohne Gewähr!
Tatbestand | Rechtsbehelf | Fristdauer |
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Eröffnungsbeschluss | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Zurückweisung des Antrags au Insolvenzeröffnung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Insolvenzverwalter bestreitet die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung | Erhebung der Teststellungsklage und Nachweis gegenüber Insolvenzverwalter | Spätestens 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
Einwendung gegen das Verteilungsverzeichnis Zurückweisung des Berichtigungsantrags | Antrag auf Berichtigung beim Insolvenzgericht | Binnen 3 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
Zurückweisung de Berichtigungsantrags | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Stattgabe des Berichtigungsantrags | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Antrag des Schuldners aus Einstellung des Insolvenzverfahrens | Widerspruch | 1 Woche ab öffentlicher Bekanntmachung |
Einstellung des Insolvenzverfahrens | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Ablehnung der beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Festsetzung der Verwaltervergütung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Anordnung der Nachtragsverteilung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Ablehnung des Antrags auf Nachtragsverteilung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Aufstellung des Insolvenzplanes | Antrag auf Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes | Spätestens im Abstimmungstermin |
Bestätigung bzw. Nichtbestätigung des Insolvenzplanes | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Ankündigung der Restschuldbefreiung trotz entgegengesetztem Gläubigerantrag | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Entscheidung über Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Nachträgliche Kenntnis von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung | Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung | 1 Jahr nach Rechtskraft des Restschuldbefreiungsbeschlusses |
Entscheidung über Widerrufsantrag | Sofortige Beschwerde | 2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde | Sofortige Beschwerde | 1 Monat nach Zustellung |