Skip to content

Mitnahme von Haustieren auf Flugreise – welche Regeln gelten?

Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres und viele Menschen planen bei der Urlaubsflugreise auch die tierischen Freunde der Familie mit ein. Diese Vorgehensweise ist natürlich sehr löblich, da bedauerlicherweise jedes Jahr aufs neue Tiere ausgesetzt werden. Für die Mitnahme von Haustieren auf die Flugreise gibt es jedoch bestimmte Regularien, die auf jeden Fall Beachtung finden müssen. Hier in diesem Ratgeber liefern wir alle wichtigen Informationen.

Allgemeine Regeln und Bestimmungen zur Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen

Die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen ist ein Thema, das sowohl Tierfreunden als auch Fluggesellschaften gleichermaßen betrifft. Dabei ist es essenziell, sich sowohl mit den spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Airlines als auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Haustiere auf Flugreisen mitnehmen
Rechtliche Fragen zur Mitnahme von Haustieren im Flugzeug? Expertenrat für sicheres und stressfreies Reisen mit Ihrem Tier. (Symbolfoto: (orig.) New Africa /Shutterstock.com)

Es ist nicht nur eine Frage des Komforts für das Tier, sondern auch eine Frage der Sicherheit für alle Beteiligten. Im Folgenden werden die allgemeinen Regeln und Bestimmungen zur Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen detailliert erläutert.

Unterschiedliche Tierarten und geltende Reisevorschriften

Zunächst erst einmal muss betont werden, dass es keine allgemeingültige Aussage für die Flugreise mit Haustieren gibt. Es ist dementsprechend zunächst erst einmal wichtig, eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Tierarten vorzunehmen. Hierbei gilt es, die geltenden Tierschutzvorschriften und die geltenden Reisevorschriften der verschiedenen Airlines sorgsam zu prüfen.

Nach aktuell geltendem Reiserecht besteht für den Tierfreund kein Rechtsanspruch darauf, dass eine Airline ein Tier befördert. Auf andere Art gestaltet sich der Sachverhalt jedoch, wenn die Airline diesen Service ausdrücklich anbietet.

In derartigen Fällen muss der Tierfreund lediglich die von der Fluggesellschaft ausgegebenen Voraussetzungen für die Flugreise mit dem Tier erfüllen.

Unklarheiten bei der Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen?

Die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen kann rechtlich komplex und für Tierbesitzer oft verwirrend sein. Welche Vorschriften gelten bei welcher Airline? Wie sieht es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Und was, wenn es zu Problemen kommt? Als erfahrener Rechtsanwalt für Reiserecht biete ich Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung zu Ihrer individuellen Situation. Gemeinsam klären wir alle Fragen und sorgen dafür, dass Sie und Ihr Haustier sicher und stressfrei reisen können. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung. Es lohnt sich, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. jetzt anfragen!

Reisen im Inland im Vergleich zu internationalen Reisen

Die Inlandsflugsreise mit dem Haustier ist im Vergleich zu dem internationalen Flug ein wenig differenzierter zu betrachten, da Inlandsflüge innerhalb von Deutschland nur mit einer sehr kurzen Flugdauer verbunden sind. Das Tier ist einem erheblich geringerem Stresslevel ausgesetzt und wenn das Tier – inklusive der Transportbox – das zulässige Maximalgewicht nicht überschreitet, kann das Tier auch in der Passagierkabine mitreisen. Bei internationalen Flugreisen jedoch müssen Tiere in der gängigen Praxis im Frachtraum untergebracht werden. Der Tierfreund sollte daher im Vorfeld die voraussichtliche Flugdauer und die damit verbundene Strapaze für das Tier vor der Buchung berücksichtigen und die Airline im Zweifel kontaktieren.

Anforderungen an Transportbehälter

Da die Airline für die Sicherheit aller Passagiere verantwortlich ist, werden bei dem Transport eines Tieres bestimmte Anforderungen an den Transportbehälter gestellt. Sofern das Tier die Voraussetzungen für eine Reise in der Passagierkabine erfüllt, muss der Transportbehälter baulich so gestaltet sein, dass er unter den Passagiersitz verstaut werden kann. Die Sicherheit anderer Flugreisen darf jedoch zu keinem Zeitpunkt durch das Tier gefährdet werden. Grundsätzlich muss das Haustier in der Transportbox stehen, liegen und sich drehen können. Überdies muss der Transportbehälter auch hervorragend durchlüftet sein und Mindestanforderungen an die Ausbruchssicherheit erfüllen. Die Größenbeschränkungen der jeweiligen Airlines müssen ebenfalls beachtet werden.

Spezifische Regelungen verschiedener Fluggesellschaften

Die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen ist nicht nur durch allgemeine rechtliche Bestimmungen geregelt, sondern auch durch spezifische Vorgaben der einzelnen Fluggesellschaften. Diese Regelungen können je nach Airline variieren und betreffen insbesondere die Unterbringung des Tieres, die zulässigen Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die damit verbundenen Kosten. Es ist daher für Reisende von großer Bedeutung, sich im Vorfeld genau über die Konditionen der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. Im Folgenden werden die spezifischen Regelungen verschiedener Fluggesellschaften näher beleuchtet.

Möglichkeiten: In der Kabine, im Frachtraum, als registriertes Gepäck

Wenn man plant, ein Haustier auf einer Flugreise mitzunehmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Tier transportiert werden kann. Bei vielen Airlines gilt das Haustier als Sondergepäck. Hierbei ist das Gewicht des Tieres oft ein entscheidender Faktor für die Art des Transports.

  • In der Kabine: Kleinere Tiere, die zusammen mit ihrem Transportbehälter ein bestimmtes Gewicht (oftmals bis zu 8 Kilogramm) nicht überschreiten, dürfen in der Regel in der Kabine mitreisen. Hierbei muss der Transportbehälter unter den Vordersitz passen und den Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Airline entsprechen.
  • Im Frachtraum: Größere Tiere, die das zulässige Gewicht für die Kabine überschreiten, werden im Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Dieser Bereich ist speziell klimatisiert und belüftet, um den Tieren während des Fluges ein angenehmes Umfeld zu bieten.
  • Als registriertes Gepäck: In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass das Haustier als registriertes Gepäck aufgegeben wird. Dies bedeutet, dass das Tier ähnlich wie normales Gepäck behandelt wird, jedoch mit besonderen Vorkehrungen hinsichtlich Sicherheit und Komfort.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Bestimmungen je nach Airline variieren können. Daher sollten Reisende sich immer im Vorfeld direkt bei der Fluggesellschaft über die spezifischen Regelungen und Anforderungen informieren.

Beschränkungen basierend auf Größe und Gewicht des Haustieres

In der gängigen Praxis gilt, dass ein Maximalgewicht von 8 Kilogramm in den Passagierraum mitgenommen werden darf. Hierbei gilt jedoch, dass das Gewicht des Transportbehälters mit in das Maximalgewicht eingerechnet werden muss.

Kosten und Gebühren für die Mitnahme von Haustieren

Die Kosten sowie auch Gebühren für die Mitnahme von Haustieren variieren von Airline zu Airline. Der Kostenfaktor ist im Wesentlichen davon abhängig, ob das Tier in der Passagierkabine mitreisen kann oder ob es im Frachtraum untergebracht werden kann. Ist die Reise in der Passagierkabine möglich, so muss der Tierfreund hierfür Kosten im Rahmen von 40 bis 110 EUR einkalkulieren. Die Reise in dem Frachtraum kann Kosten in Höhe von 400 EUR verursachen.

Rechtliche Aspekte der Haustiermitnahme

Die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen wirft nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Dabei sind sowohl die Haftung und Verantwortung des Tierbesitzers als auch die Rolle von Fluggesellschaften und Flughäfen von Bedeutung. Zudem spielen gesetzliche Regelungen, insbesondere das Tierschutzgesetz, eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Wohlbefindens des Tieres während des Transports. Im Folgenden werden die rechtlichen Aspekte der Haustiermitnahme auf Flugreisen detailliert erörtert.

Verantwortlichkeiten und Haftung des Besitzers

Die Haftung und Verantwortlichkeit des Besitzers während der Flugreise ist davon abhängig zu machen, ob das Tier im unmittelbaren Einflussbereich des Tierfreundes mitreisen darf oder ob es im Frachtraum untergebracht werden muss. Fliegt das Tier im Passagierraum in unmittelbarer Nähe zu dem Besitzer mit, so liegt die Verantwortlichkeit für das Handeln des Tieres inklusive der Haftung für etwaige Schäden auch bei dem Besitzer. Übergibt der Besitzer das Tier jedoch für die Reise an die Airline zur Verstauung im Frachtraum, so übernimmt die Airline auch die Verantwortung und Haftung. Der Tierfreund sollte allerdings darauf achten, ob die Airline eine Haftungsausschlussklausel in den Flugreisevertrag eingebaut hat.

Rolle von Fluggesellschaften und Flughäfen

Fluggesellschaften sowie auch Flughäfen spielen bei der Flugreise mit dem Haustier eine große Rolle, da sie die Beschränkungen für die Reise festlegen. Transportiert eine Airline dem reinen Grundsatz nach keine Haustiere und der Flughafen wird nur von derartigen Airlines angesteuert, so kann der Flughafen auch den Eintritt des Haustieres in den Flugpassagierbereich untersagen. In der gängigen Praxis ist dies jedoch recht unrealistisch.

Auswirkungen des Tierschutzgesetzes auf den Transport von Haustieren

Das Tierschutzgesetz stellt die Sicherheit und Gesundheit des Tieres in den Fokus, sodass für den Transport von Haustieren gewisse Mindeststandards gesetzlich festgelegt wurden. Die Grundversorgung des Tieres sowie die Reduzierung des Stressniveaus während der Reise sind hierbei wesentliche Aspekte, die von dem Tierbesitzer auch eingehalten werden müssen. Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Regelung ist Tierquälerei und kann unter Umständen geahndet werden.

Vorbereitung und Durchführung der Flugreise mit Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern auch rechtlich komplex. Neben den gesundheitlichen Vorbereitungen des Tieres sind auch bestimmte rechtliche Dokumente und Kennzeichnungen erforderlich, um den internationalen und nationalen Vorschriften zu entsprechen. Im Folgenden werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die notwendigen Vorbereitungen für eine Flugreise mit Haustieren detailliert dargelegt.

Gesundheitscheck und notwendige Dokumente

Vor dem Reiseantritt sollte das Tier auf jeden Fall dem Tierarzt vorgestellt werden, da für die Reise auch gewisse Dokumente bei der Airline eingereicht werden müssen. Diese Dokumente werden von dem Tierarzt ausgestellt und beinhalten Informationen zu dem aktuellen Gesundheitsstand des Tieres inklusive erhaltener Impfungen und die Registriernummer. Hunde müssen seit dem Jahr 2011 gem. EU-Richtlinie mittels eines Mikrochips gekennzeichnet werden.

Auswirkungen von Flugreisen auf Haustiere

Bedacht werden muss seitens des Tierfreundes auch der Umstand, dass eine Flugreise für ein Tier – im Vergleich zu dem Menschen – keine Routine darstellt und mit Stress verbunden ist. Der Tierfreund sollte daher genau im Vorfeld abwägen, ob dem Tier dieser Stress zwingend zugemutet werden muss oder überhaupt zugemutet werden kann.

Empfehlungen für die Sicherheit und den Komfort des Haustieres während der Reise

Der Tierfreund sollte dem Haustier die Reise so angenehm wie möglich gestalten. je höher der Komfort des Tieres ist, desto niedriger ist auch das Stresslevel des Tieres. Für Hunde und Katzen gibt es ganz bestimmte Halsbänder mit stressreduzierender Wirkung, die für längere Flugreisen gut geeignet sind. Besonders wirkungsvoll ist auch ein vorheriges Training mit dem Tier, damit die tatsächliche Situation der echten Reise für das Tier keine neuartige Situation darstellt.

Potenzielle Probleme: Allergien anderer Passagiere, Flugängste des Tieres, Quarantänebestimmungen

Es gibt eine wahre Vielzahl von Problemen, die die Mitnahme von Haustieren auf Flugreisen so mit sich bringen können und die im Vorfeld durch den Tierbesitzer nicht genau kalkuliert werden können. Allergien anderer Passagiere sind dabei ein Faktor, den ein Tierbesitzer schlicht und ergreifend nicht wissen und daher auch nicht ausschließen kann. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Quarantänebestimmungen des Zielortes. Auch die Flugängste des Tieres können im Vorfeld nicht genau abgesehen werden.

Strategien zur Bewältigung von Herausforderungen

Der Tierfreund kann denjenigen Situationen, auf die er Einfluss nehmen kann, bereits frühzeitig durch eine Gewöhnung des Tieres an die Reisebedingungen begegnen. Die wichtigste Maßnahme ist, dass der Tierbesitzer selbst stets die Ruhe bewahrt. Sämtliche erforderlichen Dokumente müssen im Vorfeld eingeholt werden. Überdies ist eine Packliste für die Reise des Tieres überaus empfehlenswert, damit sämtliche Herausforderungen auch souverän gemeistert werden können.

Fazit

Die Mitnahme von Haustieren auf die Flugreise erfordert ein hohes Maß an Vorbereitung und es müssen eine wahre Vielzahl von Kriterien beachtet werden. Die Reisebedingungen der Airline müssen im Vorfeld in Erfahrung gebracht und überdies auch zusätzliche Kosten für den Transport des tierischen Freundes einkalkuliert werden. Ist die Reise gebucht, sollte das Tier auf jeden Fall frühzeitig an die Reisesituation gewöhnt werden. Während der Reise sollte der Tierbesitzer alles unternehmen, um den Komfort des Tieres so hoch wie möglich zu gestalten. Auf diese Weise lässt sich das Stresslevel des Tieres senken und mögliche Probleme präventiv umgehen.

Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Tier von der Airline befördert wird, gibt es nicht. Sofern die Fluggesellschaft dies anbietet, hat der Tierbesitzer die Pflicht, die Verantwortung und Haftung für das Tier zu übernehmen. Fliegt das Tier in dem Frachtraum des Flugzeugs, so übernimmt die Airline die Haftung. Der Reisevertrag sollte auf jeden Fall im Vorfeld sehr genau geprüft werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos