OLG Düsseldorf
Az.: 5SsOW1451/91
OLG Nürnberg
Az.: 8 U 494/92
Bei Glatteis kann schon Tempo 20 vor einer Ampel zu schnell sein. Die Gerichte ahnden einen Rotlichtverstoß in der Regel auch dann, wenn wegen Straßenglätte nicht mehr rechtzeitig gestoppt werden konnte.
In den Entscheidungen kommt übereinstimmend zum Ausdruck, dass bei Eis und Schnee die Geschwindigkeit so weit herabzusetzen ist, dass der Autofahrer noch innerhalb der Gelbphase vor der Ampel zum Stehen kommt.