Ab dem 01.01.2002 müssen Auftraggeber von Bauleistungen automatisch 15 Prozent des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen. Durch die Abgabe will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen. Befreit von der Abgabe ist nur, wer eine Freistellungsbescheinigung vorweisen kann, oder aber bei wem die Bagatellgrenze von bis zu 15.000 € (15.000 € für Vermieter, für sonstige 5.000 €) nicht überschritten wird. Durch das neue Gesetz treffen künftig die Bauherren ganz neue Pflichten und Risiken. Sie müssen zum einen Bagatellgrenzen und Freistellungsbescheinigungen prüfen, zum anderen tragen sie auch das Haftungsrisiko für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Steuerabzug.
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Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz
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