Nun wurde auch das Gesetz gegen Schwarzarbeit durch die Regierungskoalition verabschiedet. Unter dem Namen „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ sollen nun 7.000 (momentan 5.000) Mitarbeiter von Zoll und Bundesagentur für Arbeit den Kampf gegen die Schwarzarbeit aufnehmen. Offiziell sollen die Fahnder sich nicht um Angelegenheiten in privaten Haushalten kümmern. Es soll auch nicht anonymen Hinweisen aus diesem Bereich nachgegangen werden.
Auch Nachbarschaftshilfe fällt nicht unter das „Schwarzarbeitergesetz“. Im Amtsdeutsch: „gelegentliche Tätigkeiten und Gefälligkeiten sind zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind“. Es darf mithin nicht in einer Art arbeitnehmerähnlichen Verhältnis auf Dauer für ein größeres Entgelt gearbeitet werden. Da auf eine Einkommensgrenze verzichtet wurde, können sie ihrem Nachbarn bei der Errichtung seines Neubaus weiterhin tatkräftig unterstützen.
Bargeschäfte ohne Rechnung sollen zukünftig auch eingedämmt werden. In Zukunft müssen Unternehmen privaten Auftraggebern für Dienstleistungen und Arbeiten an privaten Grundstücken Rechnungen ausstellen. Unternehmen müssen diese 10 Jahre aufbewahren, ein privater Auftraggeber 2 Jahre lang. Als privater Auftraggeber sollte man die Rechnungen wegen den unterschiedlichen Mängelansprüchen mindestens 3 bis 5 Jahre aufbewahren. Wer gegen die neuen Aufbewahrungspflichten verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € und bei nicht ausgestellter Rechnung mit bis zu 5.000 € rechnen.