Leider läßt sich sich hiergegen wenig unternehmen – doch ganz ohne Gegenwehr sind Sie nicht! Ungewollte Kurzmitteilungen seien es Werbe-SMS oder sogar obszöne SMS können Sie bei Empfang im Ausland auch sehr viel Geld kosten (z.B. 0,59 DM pro empfangener SMS)!
Beachten Sie daher folgende Hinweise:
– Bei Vertragsabschluss sollten Sie Ihren Telefoneintrag so knapp wie möglich halten (Vornamen abkürzen etc.) – oder Sie verzichten sogar ganz auf einen Eintrag! Unter dem Motto: „Nur Dienstboten sind immer erreichbar!“
– Sie können selbstverständlich bei Ihrem Provider auch eine neue Telefonnummer beantragen (leider Kostenpflichtig!) – ohne Telefonbucheintrag!
– Sie können sich bei unerwünschter SMS-Werbung auch in die sog. Robinson-Liste eintragen: http://www.sms-robinsonlist.de
– Bei obszönen SMS bleibt Ihnen in der Regel nur der Weg zur Polizei. Diese kann bei Ihrem Provider Nachforschungen anstellen, wer Ihnen die SMS schickt. Dies geht sogar bei SMS, die von freien Internetdiensten kommen!
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



