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Wie kann man sich gegen SMS-Terror wehren?

Leider läßt sich sich hiergegen wenig unternehmen – doch ganz ohne Gegenwehr sind Sie nicht! Ungewollte Kurzmitteilungen seien es Werbe-SMS oder sogar obszöne SMS können Sie bei Empfang im Ausland auch sehr viel Geld kosten (z.B. 0,59 DM pro empfangener SMS)!


Beachten Sie daher folgende Hinweise:

– Bei Vertragsabschluss sollten Sie Ihren Telefoneintrag so knapp wie möglich halten (Vornamen abkürzen etc.) – oder Sie verzichten sogar ganz auf einen Eintrag! Unter dem Motto: „Nur Dienstboten sind immer erreichbar!“

– Sie können selbstverständlich bei Ihrem Provider auch eine neue Telefonnummer beantragen (leider Kostenpflichtig!) – ohne Telefonbucheintrag!

– Sie können sich bei unerwünschter SMS-Werbung auch in die sog. Robinson-Liste eintragen: http://www.sms-robinsonlist.de

– Bei obszönen SMS bleibt Ihnen in der Regel nur der Weg zur Polizei. Diese kann bei Ihrem Provider Nachforschungen anstellen, wer Ihnen die SMS schickt. Dies geht sogar bei SMS, die von freien Internetdiensten kommen!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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