Wer als Kunde einen Supermarkt betritt, der betritt damit einen Bereich, über den es sehr viele rechtliche Mythen gibt. Zwar hat sich im Volksmund das Meinungsbild etabliert, dass der Kunde König ist, allerdings gilt auch für den König Kunden das Gesetz. Für Menschen ohne juristisches Fachwissen ist es jedoch oftmals nicht ganz einfach, die Mythen von den Fakten zu unterscheiden. Hier in diesem Artikel geben wir Aufschluss darüber, welche Rechte ein Kunde in einem Supermarkt hat und welche Rechte eben nicht. Vom Preis für den Artikel, der sich an der Kasse von dem Preis am Regal unterscheidet, über den Umgang mit beschädigten Waren bis zu verbotenen Praktiken und der Haftung des Supermarkts. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um den rechtlichen Aspekt Ihres Einkaufs.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Kunden im Supermarkt haben spezifische Rechte und Pflichten, die von Preisgestaltung bis zu Rückgabebedingungen reichen, wobei Mythen oft von Fakten abweichen.
- Preisgestaltung: Der Preis an der Kasse gilt, nicht der Preis am Regal. Bei Preisunterschieden ist keine Warenabnahme erforderlich.
- Kassenbonkontrolle: Überprüfen des Kassenbons im Laden ist wichtig, um Preisunterschiede oder Fehler beim Einscannen zu bemerken.
- Beschädigte Waren: Bei Beschädigung gilt das Verursacherprinzip. Kunden sind haftbar, aber nur für den Einkaufspreis des Supermarkts. Bei Kindern hängt die Haftung von der Aufsichtspflicht ab.
- Rückgaberecht: Im stationären Handel existiert kein generelles Widerrufsrecht. Rückgaben sind oft eine Frage der Kulanz des Supermarkts.
- Pfandbons: Diese müssen nur eingelöst werden, wenn sie im selben Supermarkt erhalten wurden und sind in Deutschland drei Jahre gültig.
- Lebensmittelqualität und Hygiene: Bei der Prüfung von Lebensmitteln müssen Hygienevorschriften beachtet werden. Verzehr vor Bezahlung ist oft toleriert, erfordert aber Vorzeigen der leeren Verpackung.
- Datenschutz am POS: Kunden haben Rechte hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten, insbesondere bei Treueprogrammen und bargeldlosen Zahlungen.
- Verbraucherschutz bei Sonderangeboten: Rabattaktionen sind nicht immer bindend, und irreführende Werbung kann rechtliche Konsequenzen haben.
Übersicht:
Preisgestaltung und Kassenbon
Es kommt nicht selten vor, dass der Kunde an der Kasse einen Schreck bei dem Preis der Ware bekommt. Insbesondere dann, wenn dieser Preis von dem Preis der Ware am Regal abweicht, ist die Verwunderung oftmals groß. Die Frage ist nun, welcher Preis denn eigentlich gilt und wie genau der Kunde bei den Preisunterschieden vorgeht.
Welcher Preis gilt: am Regal oder an der Kasse?
Auch wenn der Preis am Regal der erste Preis ist, mit dem der Kunde konfrontiert wird, so gilt dennoch der Warenpreis an der Kasse. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass an der Kasse juristisch betrachtet der Einkauf und die Preisvereinbarung stattfinden. Der Preis am Regal ist rechtlich betrachtet unverbindlich.
Die Wichtigkeit der Kassenbonkontrolle
Die sogenannte Kassenkontrolle ist bei einem Einkauf enorm wichtig, da die eingescannte Ware mitsamt des Preises auf dem Display der Verkäuferin für den Käufer ersichtlich erscheint. An dieser Stelle könnte ein veränderter Preis bereits auffallen und der Kunde hat die Gelegenheit, den Preisunterschied zur Sprache zu bringen. Sollte der Kunde diesen Preisunterschied nicht bemerken, was in der gängigen Praxis keine Seltenheit ist, so sollte nach dem Einkauf eine Kontrolle des Kassenbons erfolgen. Diese sollte auf jeden Fall noch in dem Einkaufsladen erfolgen, um eine Warenrückgabe aufgrund des Preisunterschiedes rechtlich zu vereinfachen. Auch eine versehentlich falsche Anzahl der eingescannten Waren kann auf diese Weise bemerkt werden.
Handlungsstrategien bei Preisunterschieden
Der Kunde sollte den bemerkten Preisunterschied sofort bei der Verkäuferin ansprechen. Bemerkt der Kunde den Preisunterschied bei dem Einscannvorgang an der Kasse, so besteht für den Kunden keine Verpflichtung zur Warenabnahme. Der Einkauf des Artikels findet dann nicht statt. Auch ein nachträglicher Umtausch des Artikels ist noch möglich, solange der Kunde den Einkaufsladen bislang nicht verlassen hat. Verlässt der Kunde hingegen den Einkaufsladen stillschweigend mit dem Artikel, so ist ein Umtausch lediglich auf Kulanzbasis des Anbieters möglich.
Umgang mit beschädigten Waren
Es ist keine Seltenheit, dass einem Kunden im Zuge seines Einkaufs im Supermarkt ein Missgeschick geschieht. Sei es eine heruntergefallene Flasche oder ein Joghurtbecher – das Potenzial für Beschädigungen an der Ware des Anbieters ist nicht gerade gering. Die Frage ist, wer die Verantwortung hierfür zu übernehmen hat und wie es bei Schäden durch Kinder aussieht respektive, wer die Haftung hierfür übernimmt.
Verantwortung für beschädigte Waren im Supermarkt
Dem reinen Grundsatz nach gilt im Supermarkt das Verursacherprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch für den Schaden aufkommen muss. Es kommt hierbei jedoch gänzlich auf die Einzelfallsituation an, da die beschädigte Ware auch in dem Supermarkt sehr unsicher aufgestapelt worden sein konnte. In dem Fall trägt der Anbieter selbst Mitschuld an dem Schaden. Sollte der Schaden von dem Kunden verursacht worden sein, so ist er schadensersatzpflichtig. Es gilt jedoch, dass lediglich der von dem Supermarkt gezahlte Einkaufspreis von dem Kunden ersetzt werden muss.
Sonderfall: Schäden durch Kinder
Werden die Schäden von Kindern verursacht, so haften die Eltern hierfür. Dies gilt allerdings nur, wenn die Eltern ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auch tatsächlich verletzt haben. Es kommt hierbei wieder gänzlich auf die Einzelfallsituation an, da das Alter der Kinder sowie deren geistige Reife und die Vorhersehbarkeit der Situation eine wichtige Rolle spielen. In der gängigen Praxis kommt es auch auf die Höhe des Schadens an, da kaum ein Supermarkt für kleinere Schäden die Eltern tatsächlich in die Haftung nimmt. Für gewöhnlich fällt ein versehentliches Missgeschick unter die Rubrik „Kundenservice“ bei dem Supermarkt.
Rückgaberecht und Umtausch
Viele Kunden geben sich dem Irrglauben hin, dass alle erworbenen Artikel bei dem Anbieter wieder zurückgegeben werden können, solange der Kassenbon noch vorhanden ist. Dies ist jedoch schlichtweg falsch, da das Rückgaberecht im stationären Handel seine Grenzen kennt und der Kunde in gewissen Fällen auf die Kulanz des Anbieters angewiesen ist.
Grenzen des Rückgaberechts im stationären Handel
Der Gesetzgeber in Deutschland sagt ausdrücklich, dass der Käufer als Verbraucher im stationären Handel dem reinen Grundsatz nach kein Widerrufsrecht besitzt. Dementsprechend ist der Supermarkt auch nicht dazu verpflichtet, die von dem Kunden erworbenen Waren wieder zurückzunehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die von dem Kunden erworbene Ware auch tatsächlich mangelfrei ist.
Kulanzfälle und Ausnahmeregelungen
Die meisten Supermärkte zeigen sich im Hinblick auf das Rückgaberecht sehr kulant und kundenfreundlich, da die Konkurrenzsituation sehr groß ist. Zudem gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Kunde für die Rückgabe der Ware nicht auf die Kulanz des Supermarkts angewiesen ist. Ein anschauliches Beispiel hierfür sind Waren, bei denen bereits im Supermarkt auf das bestehende Rückgaberecht hingewiesen wird oder bei denen der Kunde mit dem Supermarkt eine spezielle Absprache trifft. Diese Absprache sollte jedoch auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden.
Vorgehensweise bei mangelhaften Produkten
Ein Kunde hat das Recht darauf, dass die von ihm erworbene Ware mangelfrei ist. Sollte der Mangel erst daheim in den eigenen vier Wänden festgestellt worden sein, so dürfte die Warenrückgabe jedoch schwierig werden. Durch den Kassenbon kann lediglich bewiesen werden, dass ein Artikel von dieser Art und Güte in dem Supermarkt erworben wurde. In der gängigen Praxis jedoch zeigen sich die Supermärkte auch in diesem Bereich sehr kundenfreundlich und kulant.
Pfand und Einlösebedingungen
In zahllosen Supermärkten gibt es das Pfandsystem, von dem der Kunde profitieren kann. Die genauen Regelungen des Pfandbons sowie auch die Gültigkeitsdauer sind jedoch den wenigsten Kunden tatsächlich bekannt.
Regelungen zur Einlösung von Pfandbons
Der Supermarkt ist dazu verpflichtet, den Pfandbon einzulösen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde den Pfandbon auch tatsächlich in diesem Supermarkt erhalten hat. Fremde Pfandbons müssen von dem Supermarkt nicht eingelöst werden.
Gültigkeitsdauer und Bedingungen für Pfandrückgabe
Pfandbons haben in Deutschland eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Hierbei gelten die vollen Kalenderjahre. Der 31.12. ist hierbei der Stichtag als letzte Frist zur Abgabe. Wurde ein Pfandbon im März 2016 von dem Kunden in dem Supermarkt in Empfang genommen, so kann dieser Bon bis zum 31.12.2019 in dem Supermarkt eingelöst werden.
Lebensmittelqualität und Hygienevorschriften
Bei Lebensmitteln im Supermarkt gelten besondere Regelungen, da der Supermarkt ja schließlich selbst auch bestimmte Hygienevorschriften einhalten muss. In der gängigen Praxis ist jedoch regelmäßig ein bestimmtes Verhalten von Kunden zu beobachten, welches nicht immer den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Richtlinien zur Berührung und Prüfung von Lebensmitteln
Die Prüfung von Lebensmitteln auf ihre Konsistenz hin gehört gerade bei Obst und Gemüse mittlerweile schon zum Standardverhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieses Verhalten auch tatsächlich von dem Gesetzgeber so erlaubt ist. Fakt ist, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Die Prüfung ist bei abwaschbaren Lebensmitteln statthaft, allerdings darf der Kunde die Verpackung der Ware nicht beschädigen. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Verzehr. Rechtlich betrachtet wechselt die Ware erst mit der Bezahlung den Eigentümer, allerdings ist der vorherige Verzehr für die meisten Supermärkte kein Problem. Die leere Verpackung muss dann allerdings an der Kasse zur Abrechnung vorgezeigt werden.
Datenschutz am Point of Sale: Kundenrechte und -pflichten
Datenschutz am Point of Sale (POS) bezieht sich auf die Praktiken und Vorschriften, die den Umgang mit Kundendaten bei Transaktionen in physischen Geschäften, wie Supermärkten, regeln. Dies umfasst insbesondere die Erfassung von Kundendaten im Kontext von Treueprogrammen und Zahlungsvorgängen.
Supermärkte und andere Einzelhändler erfassen Kundendaten auf verschiedene Weisen. Eine gängige Methode ist die Nutzung von Kundenkarten. Diese Karten, die oft mit Treueprogrammen verbunden sind, ermöglichen es den Geschäften, Informationen über die Einkaufsgewohnheiten der Kunden zu sammeln. Beispielsweise können sie Daten über die Häufigkeit der Kartennutzung, die Besuchsuhrzeiten, die Einkaufswerte und die Filialvorlieben sammeln.
Die Kundenkarten können auch mit Zahlungsfunktionen ausgestattet sein. In diesem Fall können die Geschäfte zusätzliche Daten über die Zahlungsgewohnheiten der Kunden erfassen. Es ist auch üblich, dass die Kunden bei der Anmeldung für eine Kundenkarte persönliche Informationen wie Name, Adresse und manchmal sogar Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben müssen.
Die Kunden haben jedoch bestimmte Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sie das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten und das Recht auf Löschung dieser Daten. Sie haben auch das Recht, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zu widersprechen.
Bei bargeldlosen Zahlungen, wie sie oft am POS stattfinden, werden ebenfalls Kundendaten erfasst. Diese Daten können beispielsweise die Art der verwendeten Karte, die Transaktionsdetails und manchmal sogar die Standortdaten umfassen.
Die Geschäfte sind verpflichtet, die Kunden über die Datenerfassung und -verwendung zu informieren. Dies geschieht oft durch einen Datenschutzhinweis, der gut sichtbar im Geschäft angebracht ist.
Die Geschäfte müssen auch sicherstellen, dass die Kundendaten sicher aufbewahrt und verarbeitet werden. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie z.B. die Verschlüsselung der Daten und die Verwendung sicherer Zahlungssysteme.
Die Kunden haben auch Pflichten in Bezug auf ihre Daten. Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Daten korrekt und aktuell sind. Sie sollten auch vorsichtig sein, wenn sie ihre Daten an Dritte weitergeben, und sicherstellen, dass sie die Datenschutzpraktiken des Geschäfts verstehen.
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen am POS ist sowohl für die Geschäfte als auch für die Kunden von großer Bedeutung. Sie hilft, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten, und sie stellt sicher, dass die Rechte der Kunden in Bezug auf ihre persönlichen Daten gewahrt werden.
Verbraucherschutz bei Sonderangeboten und Rabattaktionen
Verbraucherschutz bei Sonderangeboten und Rabattaktionen in Deutschland bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die solche Angebote regeln, und die Rechte, die Kunden in Bezug auf diese Angebote haben.
Werbung für preiswerte Angebote ist nur zulässig, wenn sie in genügender Anzahl und innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens verfügbar sind. Sonderangebote und Rabattaktionen sind aber rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass Kunden keinen rechtlichen Anspruch auf das Sonderangebot haben, auch wenn es beworben wurde. Dies gilt sowohl für stationäre Geschäfte als auch für Online-Shops.
Lockangebote sind eine spezielle Art von Sonderangeboten, bei denen mit besonders preisgünstigen Artikeln geworben wird, die dann im Geschäft oder Online-Shop nicht mehr vorhanden sind. Solche Angebote sind nur dann zulässig, wenn, wie oben bereits erwähnt, die beworbenen Produkte in ausreichender Menge und für einen angemessenen Zeitraum vorhanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es sich um irreführende Werbung handeln, die nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verfolgt werden kann.
Seit Mai 2022 gibt es eine neue Regelung in Deutschland, nach der Verbraucher einen direkten Schadensersatzanspruch aus § 9 Abs. 2 UWG haben können, wenn sie Opfer eines Lockangebots werden.
Bei Rabattaktionen im Online-Handel müssen Händler nach § 11 Abs. 1 PAngV bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware gegenüber Verbrauchern den niedrigsten Gesamtpreis der Ware angeben.
Irreführende Werbung kann auch dann vorliegen, wenn der Vorrat eines beworbenen Produkts nicht „angemessen“ ist und das Geschäft nicht deutlich genug darauf hingewiesen hat. In solchen Fällen kann die Verbraucherzentrale das Geschäft wegen „Irreführung“ belangen.
Bei der Beurteilung, ob eine Werbung als „irreführend“ angesehen wird, spielen die so genannten „Verkehrserwartungen“ eine entscheidende Rolle. Das sind die Erwartungen eines durchschnittlichen Kunden, der durch die Werbung angesprochen wird.
Bei Online-Käufen mit Rabatt ist Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, sich nicht unter Kaufdruck setzen zu lassen, Preisvergleiche in Suchmaschinen zu nutzen und nur über sichere Bezahlmöglichkeiten zu kaufen.
Angebote sind grundsätzlich bindend, wenn die Unverbindlichkeit eines Angebotes nicht ausdrücklich festgelegt wurde. Das bedeutet, dass Unternehmer und Kunde grundsätzlich an die Konditionen eines rechtssicheren Angebotschreibens gebunden sind.
Bei der Erstellung von Anzeigen für Produkte müssen Händler darauf achten, dass sie die beworbenen Produkte genau beschreiben. Ihre Anzeigen müssen wahrheitsgemäß und zutreffend sein.
Bei der Jagd nach Schnäppchen bei Rabattaktionen im Online-Handel ist es wichtig, nicht ausschließlich auf den günstigsten Preis zu achten. Ein Preisvergleich mithilfe einer Suchmaschine kann oft zu attraktiveren Angeboten führen als Rabattaktionen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Wie gehe ich mit Unstimmigkeiten an der Kasse um? Unstimmigkeiten an der Kasse sollten umgehend angesprochen respektive reklamiert werden. Eine Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt wird aus Beweisgründen sehr schwierig.
- Kann ich beschädigte Ware ohne Kosten ersetzen lassen? Sofern die Ware mängelbehaftet ist, hat der Kunde ein Umtauschrecht. Er muss allerdings beweisen, dass der Mangel zu dem Zeitpunkt des Einkaufs bereits bestand.
- Was bedeutet „haushaltsübliche Mengen“? Der Begriff „haushaltsübliche Mengen“ ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und nicht genau definiert. Er darf jedoch nicht mit einem Exemplar gleichgesetzt werden.
Fazit
Verbraucher haben bei einem Einkauf im Supermarkt bestimmte Rechte, sie müssen jedoch auch gewisse Verhaltensregelungen beachten. Viele vermeintliche Rechte entbehren jedoch jeglicher gesetzlichen Grundlage.