Bundesgerichtshof
Az: VI ZR 281/13
Urteil vom 17.06.2014
Der Bundesgerichtshof hat über eine in der Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage entschieden und damit für Rechtsklarheit gesorgt. In der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig entschied der BGH, dass ein Radfahrer, der keinen Sturzhelm trägt, nicht aufgrund dieser Tatsache ein Mitverschulden an seinen Verletzungen trägt. Wer keinen Fahrradhelm trägt muss also nicht damit rechnen deshalb haftungsrechtlich schlechter dazustehen als ein Helmträger.
Die Begründung des Urteils wurde bisher nicht veröffentlicht. Nachdem das Urteil im Volltext verfügbar ist, werden wir es an dieser Stelle veröffentlichen.