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Unfall mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen – Schadensregulierung

Es gibt im Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer, die einem weitaus höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, als es bei anderen Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Die Rede ist an dieser Stelle von dem Wohnmobil oder auch Wohnwagenfahrern. Bedingt durch den Umstand, dass sie ein größeres sowie auch höheres und längere Fahrzeug durch die Straßen manövrieren, ist das Risiko eines Unfalls weitaus höher als bei einem normalen Fahrzeug. Kommt es erst einmal zu einem Unfall, so stellt dies natürlich eine außergewöhnliche Situation dar, in der es Ruhe zu bewahren gilt. Diese Ruhe kann allerdings nur dann bewahrt werden, wenn ein genaues Wissen im Hinblick auf die Begriffsdefinitionen der Schadensregulierung sowie aller weiteren mit dem Unfall zusammenhängenden Faktoren vorhanden ist.

Übersicht:

Begriffsdefinitionen (Schadensregulierung, Unfallbeteiligte, Haftung, Versicherungsleistung usw.)

Wohnmobil
Unterwegs mit Wohnmobil oder Wohnwagen: Worauf es bei der Schadensregulierung nach einem Unfall ankommt und wie Sie durch den Dschungel der Versicherungsbedingungen navigieren. (Symbolfoto: Anetlanda /Shutterstock.com)

Bei einem Unfall werden regelmäßig gewisse Begriffe verwendet, deren Bedeutung unbedingt bekannt sein muss. Zunächst erst einmal kommen die Unfallbeteiligten ins Spiel. Hierbei handelt es sich um eben jene Personen oder auch Gegenstände, die von dem Verkehrsunfall betroffen sind. Es kann sich sowohl um Menschen als auch um Gegenstände handeln. Zumeist wird dieser Begriff im direkten Zusammenhang mit der Haftung sowie auch der Schadensregulierung verwendet. Die Haftung stellt dabei die Verpflichtung des Unfallverursachers dar. Wer einen Unfall verursacht, der muss auch die Verantwortung für den Unfall übernehmen und die Schadensregulierung auf den Weg bringen. Als Schadensregulierung gilt die materielle Wiedergutmachung des entstandenen Schadens mittels Reparatur oder Neubeschaffung. Dies ist natürlich nur bei materiellen Schäden möglich.

Bei den sogenannten immateriellen Schäden, wie Personenschäden, wird die Schadensregulierung im Zuge von privaten Schadensersatzansprüchen oder auch Schmerzensgeldansprüchen reguliert. Final ist bei einem Unfall auch die Versicherungsleistung von entscheidender Bedeutung, da die Versicherung des Unfallverursachers letztlich die Wiedergutmachung für den Unfallgeschädigten leistet. Der Umfang der Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag des Unfallverursachers mit seinem Versicherungsgeber. Unter gewissen Umständen sieht sich die Versicherung des Unfallverursachers nicht in der Leistungspflicht, sodass die Schadensregulierung aus den eigenen wirtschaftlichen Mitteln geleistet werden muss.

Rechtliche Grundlagen der Schadensregulierung

Die gesetzlichen Grundlagen der Schadensregulierung sind vielfältig. Zunächst erst einmal muss unterschieden werden zwischen den gesetzlichen Vorschriften des Unfallortes und den gesetzlichen Vorschriften der Versicherungsleistung.

Gesetzliche Vorschriften (Straßenverkehrsordnung, Bürgerliches Gesetzbuch)

In der gängigen Praxis ereignet sich ein Unfall stets im öffentlichen Straßenverkehr, sodass die Regularien der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung kommen. Diese Regularien sind enorm wichtig, da sie der Klärung von der Schuldfrage dienen. Bedauerlicherweise ist es bei einem Verkehrsunfall nicht immer so einfach, einen Schuldigen für den Unfall zu finden. Angesichts dessen wird zunächst der Blick in die StVO sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geworfen, um die genauen Abläufe des Unfalls zu klären und den Schuldigen zu finden. Ist dieser Schritt vollzogen, so greift der § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher den Schadensverursacher zur Regulierung des entstandenen Schadens verpflichtet.

Versicherungsrecht Sonderfälle (Grenzübertritte, Auslandsunfälle)

Die rechtliche Grundlage für die Schadensregulierung seitens des Versicherungsgebers stellt der Versicherungsvertrag dar, der auf der Basis des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beruht. Die Versicherung wird im Rahmen dieses Vertrages sämtliche von dem Versicherungsnehmer verursachten Schäden regulieren. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherungsnehmer keinerlei Verstöße gegen seine eigenen vertraglichen Obliegenheiten begangen und sich der Unfall auch im Rahmen der von der Versicherung abgedeckten Schadensfälle ereignet hat. Das VVG hat jedoch lediglich im Grenzbereich des Bundesgebietes Gültigkeit. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einem Grenzübertritt oder einem Auslandsunfall vor dem Antritt der Reise den Versicherungsgeber kontaktieren muss, um die Frage der versicherungstechnischen Absicherung zu klären. Viele Versicherungsgeber bieten bereits europaweiten oder auch weltweiten Unfallschutz an, allerdings ist dies in der Regel mit einem Aufpreis bei der Versicherungsprämie verbunden.

Prozess der Schadensregulierung nach einem Unfall

Die Schadensregulierung nach einem Unfall ist ein Prozess, der sich in mehreren Schritten aufgliedert. Es ist hierbei von entscheidender Bedeutung, dass die ersten Schritte sorgsam und mit Bedacht durchgeführt werden.

Erste Schritte nach einem Unfall (Unfallbericht, Polizei, etc.)

Unfall mit dem Camper oder Wohnwagen
Ein Missgeschick auf Reisen? Bei Unfällen mit dem Wohnmobil sind wir Ihre zuverlässige Hilfe bei der Schadensregulierung. (Symbolfoto: Virrage Images /Shutterstock.com)

Das Vorgehen nach einem Unfall ist in gewisser Hinsicht abhängig von dem Unfallverlauf. Bei einem Unfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage sollten alle Unfallbeteiligten auf jeden Fall Beweise in Form von Fotos oder auch Zeugenaussagen sichern und zudem auch einen Unfallbericht fertigen. Ist die Schuldfrage ungeklärt oder es hat sich ein Personenschaden ereignet, so muss zwingend die Polizei und auch ein Rettungsdienst verständigt werden. Die Erste Hilfe an Ort und Stelle sollte als Selbstverständlichkeit gelten und ist zudem auch eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn sich kein Personenschaden ereignet hat, ist der Austausch der jeweiligen Kontaktdaten ausreichend.

Kontaktaufnahme mit der Versicherung

Der Unfallverursacher hat die Verpflichtung, den entstandenen Schaden seiner Versicherung umgehend zu melden. Dies kann sowohl in telefonischer als auch in schriftlicher Form respektive via E-Mail erfolgen. Der Versicherungsgeber wird den Unfall aufnehmen und eine Schadensbearbeitungsnummer vergeben. Diese sollte der geschädigten Person auf jeden Fall mitgeteilt werden.

Bewertung und Begutachtung des Schadens

Nachdem der Schadensfall von der Versicherung aufgenommen wurde, erfolgt eine Bewertung des Versicherungsgebers über die Höhe des Schadens. Dies ist für die Schadensregulierung enorm wichtig. Für diese Bewertung kann die Versicherung sowohl Fotos als auch Kostenvoranschläge einer etwaigen Reparatur von der geschädigten Person einfordern. Ist der Schaden sehr hoch, so kann die Versicherung zudem auch einen Gutachter mit der Schadensbewertung beauftragen.

Antrag auf Schadensregulierung

Ein separater Antrag auf eine Schadensregulierung ist nicht erforderlich. In der gängigen Praxis wird durch die Kontaktaufnahme des Unfallverursachers mit der eigenen Versicherung bereits der Prozess der Schadensregulierung eröffnet. Die geschädigte Person kann sich jedoch bei der Versicherung melden und dort den Sachstand erfragen.

Rolle eines Anwalts in der Schadensregulierung

In einigen Fällen läuft die Schadensregulierung bedauerlicherweise nicht problemlos ab. Es gibt immer wieder Fälle, in denen seitens des Versicherungsgebers Probleme entstehen und bei denen wir als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht hilfreich zur Seite stehen können. Die Bandbreite der möglichen Probleme mit der Versicherung ist hierbei enorm vielfältig.

Mögliche Probleme und Herausforderungen bei der Schadensregulierung

Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit einem Wohnmobil können eine Reihe von Problemen und Herausforderungen auftreten. Ob es sich um Verzögerungen bei der Schadensbegutachtung, Unstimmigkeiten in der Schadensbewertung, abweichende Interpretationen der Versicherungsbedingungen oder Schwierigkeiten bei Auslandsunfällen handelt – diese Hindernisse können den Prozess zusätzlich erschweren. Im folgenden Abschnitt gehen wir näher auf diese Probleme ein und bieten Lösungsansätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen.

Verzögerungen bei der Schadensbegutachtung

Versicherungen haben Zeit. Diese Sichtweise bewahrheitet sich in der gängigen Praxis bedauerlicherweise immer wieder. Als Grund hierfür führen die Versicherungsgeber sehr gern Personalmangel oder auch verwaltungstechnische Ursachen ins Feld. Fakt ist, dass der Gesetzgeber den Versicherungen keine festen Fristen zur Bearbeitung einer Schadensregulierung gesetzt hat. Fakt ist jedoch auch, dass der Geschädigte die Bearbeitung des Falls innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwarten darf und auch einfordern kann.

Unstimmigkeiten in der Schadensbewertung

Ein regelmäßig auftretendes Problem stellt bei einem Unfall die Schadensbewertung dar. Die Versicherung zahlt bei einem Unfall nur den Zeitwert des beschädigten Objekts. Der sogenannte Liebhaberwert wird dabei unberücksichtigt gelassen. Je nachdem, wie hoch der Schaden ausfällt, kann auch der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt werden. Unstimmigkeiten treten zumeist dann auf, wenn die geschädigte Person eine andere Auffassung von der Schadenshöhe hat als die Versicherung.

Abweichende Interpretationen der Versicherungsbedingungen

Nicht immer muss ein Streit zwischen der geschädigten Person und der Versicherung des Unfallverursachers das Problem darstellen. Es kann auch vorkommen, dass der Versicherungsgeber die Leistung kürzt oder komplett ablehnt, da die Versicherungsbedingungen die Leistungspflicht verneinen. In derartigen Fällen muss der Unfallverursacher den Schaden entweder allein aus der eigenen Tasche bezahlen oder er sollte uns als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht kontaktieren.

Versicherung lehnt den Schaden ab oder zahlt nicht den vollen Betrag

Wenn die Versicherung die Leistung kürzt oder gänzlich ablehnt, kann gegen diese Entscheidung ein Widerspruch eingelegt werden. Dieser Schritt sollte jedoch nicht in Eigenregie durchgeführt werden.

Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei Auslandsunfällen

Bei einem Unfall im Ausland gibt es regelmäßig Schwierigkeiten, da die Sprachbarriere oder auch die Unkenntnis der gesetzlichen Lage in dem Land des Unfalls die Situation kompliziert werden lässt. Der Gang zum Rechtsanwalt ist in diesen Fällen sehr ratsam.

Strategien zur Lösung von Problemen mit der Versicherung

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Wohnmobil kann die Schadensregulierung mit der Versicherung herausfordernd sein. Frustration und Unzufriedenheit sind nicht selten, insbesondere wenn die Versicherungsentscheidungen und -bewertungen ungerecht erscheinen. In den folgenden Abschnitten präsentieren wir verschiedene Strategien – von der Einlegung eines Widerspruchs gegen die Versicherung, über die Einbeziehung unabhängiger Gutachter, bis hin zu rechtlichem Beistand und Klagen. Jede dieser Strategien hat das Potenzial, Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme zu helfen und Ihre Interessen effektiv zu schützen.

Widerspruch gegen Versicherungsentscheidungen und -bewertungen

Gegen eine negative Entscheidung des Versicherungsgebers kann ein Widerspruch in schriftlicher Form eingelegt werden. Dieser Schritt bringt den Umstand mit sich, dass die Versicherung den Sachverhalt nochmals neu prüft. In vielen Fällen bringt ein Widerspruch, der von uns als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht eingelegt wird, den gewünschten Erfolg mit sich. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn die Schadensbewertung der Versicherung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Einbeziehung eines unabhängigen Gutachters

Wenn die Versicherung den Schaden bemessen hat und der Umfang nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, so kann von der geschädigten Person ein eigener Gutachter mit der Schadensbemessung beauftragt werden. Dieser Schritt dient letztlich der Beweisführung in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren.

Rechtlicher Beistand: Wann und wie man einen Anwalt einschalten sollte

Rechtlicher Beistand wird erforderlich, wenn die geschädigte Person oder auch der Unfallverursacher gegen den Versicherungsgeber rechtliche Schritte einleiten möchte. Zwar gibt es gesetzlich bei einem derartigen Verfahren keinen Rechtsanwaltszwang, allerdings sollten rechtliche Schritte niemals in Eigenregie durchgeführt werden.

Klagen gegen die Versicherung: Prozess, Kosten und mögliche Auswirkungen

Entscheidet sich eine Person zu einer Klage gegen die Versicherung, so führt dies zu einem gerichtlichen Verfahren. Dieser Schritt verursacht Gerichtskosten, deren Höhe sich nach dem Streitwert des Verfahrens richten. Unterliegt der Kläger in dem Verfahren, so müssen die Kosten der Schadensregulierung nebst der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Obsiegt der Kläger jedoch, so muss die Versicherung diese Kosten übernehmen.

Sonderfall: Unfälle mit nicht versicherten oder unterversicherten Fahrzeugen

Unfälle mit nicht versicherten oder unterversicherten Fahrzeugen stellen einen Sonderfall in der Schadensregulierung dar und können für die Betroffenen zu zusätzlichen Herausforderungen führen. Im Folgenden beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen in solchen Situationen, die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen und die Besonderheiten bei Unfällen mit gestohlenen Fahrzeugen oder bei Unfallflucht. Diese Informationen sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Rechtliche Situation

Der Gesetzgeber sagt, dass bei einem Verkehrsunfall mit einem nicht oder unterversicherten Fahrzeug der Fahrer für alle Schäden des Unfalls in die Haftung genommen wird. In der gängigen Praxis müssen diese Ansprüche von der geschädigten Person jedoch auf dem gerichtlichen Wege geltend gemacht werden. Zudem kann auch der Halter des Fahrzeugs in die Haftung genommen werden, da es in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Fahrzeuge gibt.

Geltendmachung von Ansprüchen

Im schlimmsten Fall müssen sämtliche Ansprüche aus einem Verkehrsunfall heraus auf dem gerichtlichen Wege geltend gemacht werden. Hierbei stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Sonderfälle: Unfall mit einem gestohlenen Fahrzeug, Unfallflucht

Sollte sich der Unfall mit einem gestohlenen Fahrzeug ereignet haben, so kann der Fahrzeughalter für die Schäden nicht in die Verantwortung genommen werden. Der Fahrer hat als Unfallverursacher sämtliche Schäden zu übernehmen. In der gängigen Praxis geht ein derartiger Unfall jedoch bedauerlicherweise mit einer Unfallflucht einher, sodass es schwierig wird, diese Ansprüche geltend zu machen.

Unfall im Ausland

Unfälle im Ausland bringen oft zusätzliche Komplexitäten mit sich, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern. Im Folgenden erläutern wir einige wichtige Aspekte, die bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland zu beachten sind, und wie wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht Sie dabei unterstützen können.

Was ist bei Unfällen im Ausland (EU-Ausland und Nicht EU-Ausland) zu beachten?

Bei einem Unfall im Ausland muss die gesetzliche Situation des jeweiligen Landes betrachtet werden. Dies ist für einen Menschen ohne juristische Fachkenntnisse nur schwerlich möglich, daher sollten Sie uns als Fachanwälte für Versicherungsrecht kontaktieren.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Ein Unfall mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen ist eine außergewöhnliche Situation, die Ruhe und Besonnenheit erfordert. Die richtigen ersten Schritte sind für die Schadensregulierung unerlässlich und in vielen Fällen ist rechtsanwaltlicher Beistand zwingend erforderlich. Wir als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Komplexer Schaden mit Ihrem Wohnmobil? Sofortige juristische Unterstützung benötigt!

Ein Verkehrsunfall mit Ihrem Wohnmobil kann unvorhersehbare Herausforderungen mit sich bringen, von Verzögerungen bei der Schadensbegutachtung bis hin zu Komplikationen bei Auslandsunfällen. Doch Sie müssen diese Herausforderungen nicht alleine bewältigen. Wir, die Rechtsanwälte Kotz, sind Fachanwälte mit umfassender Erfahrung im Versicherungsrecht und stehen Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, und unterstützen Sie dabei, den besten Weg durch den juristischen Dschungel zu finden.

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