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Scheidungsantrag stellen – Wie Sie die Scheidung einreichen

Wie Sie Ihren Antrag auf Scheidung stellen – mit diesen Tipps gelingt es.

Scheidung ist ein schwieriges Thema – aber wenn Sie sich entscheiden, Ihre Ehe zu beenden, müssen Sie wissen, wie Sie die Scheidung einreichen bzw. den Scheidungsantrag stellen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Einreichen eines Scheidungsantrags wissen müssen und was es zu beachten gilt.

Ehen liegen im Trend – Scheidungen aber auch

In Deutschland geben sich jedes Jahr aufs Neue unzählige Menschen gegenseitig das Ja-Wort und gehen damit den Bund für das Leben miteinander ein. Was sich auf den ersten Blick als überaus romantisch darstellt, verhüllt ein wenig den Blick darauf, dass es hierzulande jährlich auch eine wahre Vielzahl von Scheidungen gibt. Statistisch betrachtet endet rund jede 3. Ehe in der Scheidung. Dies ist, in Anbetracht der Tatsache, dass die Ehepaare immer jünger werden, irgendwie nicht weiter verwunderlich.

Scheidungsantrag stellen
Trennungen sind immer schwer, aber wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte zur Seite und unterstützen Sie bei der Einreichung Ihres Scheidungsantrags. (Symbolfoto: Roman Motizov/Shutterstock.com)

Spötter werden an dieser Stelle anmerken, dass die Ehe eine Erfindung aus einer Zeit ist, in welcher die Menschen ohnehin nur 30 – 40 Jahre alt geworden sind und dass der Bund für das Leben dementsprechend auch nur auf eine sehr kurze Zeitspanne ausgelegt war. Obgleich diese Ansicht zweifelsohne recht böse ist, so gibt es dennoch ein Fünkchen Wahrheit darin. Die Hemmschwelle, die Ehe durch eine Scheidung zu beenden, ist heutzutage erheblich geringer als noch zu Großmutters und Großvaters Zeiten. Wer eine Ehe durch eine Scheidung beenden möchte muss allerdings die Hintergründe im Zusammenhang mit dem Scheidungsantrag kennen. Anders ausgedrückt: Wer sich scheiden lassen möchte muss zwingend wissen, wie die Scheidung letztlich eingereicht wird.

In der heutigen Zeit ist die Ehescheidung sogar schon online möglich. Der Scheidungsantrag, welcher letztlich das Scheidungsverfahren einleitet, ist jedoch auch bei diesem Weg zwingend erforderlich.

Ein Schritt, der wohlüberlegt sein will

Ebenso wie die Entscheidung, mit dem Partner den Bund für das Leben einzugehen, muss auch die Frage der Scheidung vorab sehr gut überlegt werden. Natürlich ist es relativ einfach, nach dem ersten Streit mit dem Partner direkt den Wunsch der Scheidung zu äußern, allerdings sollte dabei auch stets die Maxime einer jeden Ehe „in guten wie in schlechten Zeiten“ bedacht werden. Die Entscheidung zu der Ehe trifft ein Mensch nicht aus einem Bauchgefühl heraus und ebenso wenig sollte die Entscheidung der Ehescheidung aus einem einzigen Moment heraus erfolgen. Überdies muss auch im Hinblick auf die Ehescheidung eine wahre Vielzahl von Informationen eingeholt werden. Sind alle wichtigen Aspekte im Zusammenhang mit der Ehescheidung bedacht und der Wunsch nach der Ehescheidung besteht noch immer, so kann natürlich der entsprechende Antrag auf die Ehescheidung eingereicht werden.

Die Grundlagen der Ehescheidung

Im Vorfeld sollte auf jeden Fall betont werden, dass eine Ehescheidung lediglich durch den Antrag auf Ehescheidung ermöglicht wird. Stellt kein Ehepartner einen derartigen Antrag, so wird die Ehe rechtlich weiter fortgeführt. Dies gilt auch unabhängig davon, wie lang die beiden Ehepartner bereits die Trennung voneinander vollzogen haben. Die rechtliche Grundlage für die Ehescheidung stellt dabei der § 156 Bürgerliches Gesetzbuch dar. In diesem Paragrafen heißt es wörtlich, dass die Ehe lediglich durch eine richterliche Entscheidung geschieden werden kann. Diese richterliche Entscheidung ergeht lediglich unter der Voraussetzung eines Antrags auf Ehescheidung, welcher von einem oder auch von beiden Ehegatten gestellt werden muss. Mit der Rechtskraft von der richterlichen Entscheidung gilt die Ehe dann rechtlich betrachtet als geschieden bzw. aufgelöst.

Der Antrag auf die Ehescheidung kann lediglich durch einen oder beiden Ehepartnern eingereicht werden. Verwandte oder auch Freunde des Ehepaares können dementsprechend einen derartigen Antrag nicht stellen.

Der Scheidungsantrag kann auch mittels eines Rechtsanwalts bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden

In der gängigen Praxis treten Ehegatten, die den Bund der Ehe auflösen möchten, direkt den Gang zu einem Rechtsanwalt an und mandatieren diesen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen. Dieser Rechtsanwalt ist natürlich auch dazu berechtigt, einen entsprechenden Scheidungsantrag auszuformulieren und diesen Scheidungsantrag dann bei dem regional zuständigen Familiengericht einzureichen. Die rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise stellt der § 114 Familiengesetz (FamG) dar. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Familienangelegenheiten stets die rechtsanwaltliche Vertretung zwingend erfordern. Vor dem zuständigen Familiengericht, welches in der gängigen Praxis bei dem Amtsgericht angesiedelt ist, herrscht daher auf jeden Fall der Rechtsanwaltszwang. Die Vertretung eines Rechtsanwalts ist daher auf jeden Fall erforderlich, da der rechtlich wirksame Scheidungsantrag die Unterschrift von einem Rechtsanwalt auf jeden Fall erfordert.

Eine rechtlich wirksame Ehescheidung ist ohne die Mitwirkung von einem Rechtsanwalt in Deutschland nicht möglich.

Obgleich es in Deutschland einen Rechtsanwaltszwang bei Familienangelegenheiten gibt, so bedeutet dies nicht, dass beide Ehegatten eine rechtsanwaltliche Vertretung im Scheidungsfall benötigen. Es ist durchaus auch möglich, im Fall einer sogenannten einvernehmlichen bzw. einverständlichen Ehescheidung nur einen einzigen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Ehescheidung zu mandatieren. Ob dieses Verhalten jedoch so überaus ratsam ist sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Für die reine Zustimmung des Ansinnens eines Ehepartners, die Ehescheidung zu vollziehen, bedarf es seitens des zustimmenden Ehegatten keines Rechtsanwalts. Es muss an dieser Stelle jedoch zwingend darauf hingewiesen werden, dass eine derartige einvernehmliche Ehescheidung mit lediglich einem einzigen Rechtsanwalt nur dann sinnvoll ist, wenn aus der Ehe keinerlei Kinder erwachsen sind oder wenn das Ehepaar keinerlei gemeinsames Eigentum in Form von Immobilien oder dergleichen haben. Eine Ehescheidung stellt auch immer das Zerbrechen von gemeinsamen Träumen des gemeinsamen Lebensweges dar und die Ehe wurde ja schlussendlich auf der Basis der Liebe geschlossen. Dementsprechend darf niemals vergessen werden, dass Gefühle das rationale Handeln eines Menschen sehr schnell negativ beeinflussen können. Auch wenn es auf den ersten Blick eine Einigkeit im Hinblick auf die Ehescheidung gibt, so kann sich dies auch sehr schnell ändern.

Die Mandatierung eines einzigen Rechtsanwalts kann durchaus die Kosten für eine Ehescheidung mindern. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass dieser Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten gleichzeitig vor Gericht vertreten kann. Kommt es zu Unstimmigkeiten bzw. Streitigkeiten, so sollte sich jeder Ehegatte einen eigenständigen Rechtsanwalt nehmen.

Zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag auf die Ehescheidung gestellt werden?

Der Gesetzgeber sagt, dass eine Ehescheidung niemals aus dem Bauch heraus als Ad hoc Entscheidung erfolgen soll. Aus diesem Grund gibt es letztlich auch das sogenannte Trennungsjahr, welches zwingend eingehalten werden muss. Dieses Trennungsjahr ist die wichtigste Voraussetzung für den rechtlich wirksamen Vollzug der Ehescheidung. Dies bedeutet, dass die beiden Ehepartner zu dem Zeitpunkt, an dem die mündliche Verhandlung der Ehescheidung erfolgt, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr als getrennt lebend anzusehen sind. Der entsprechende Scheidungsantrag kann jedoch in dem Zeitraum des Trennungsjahres auch drei Monate vor dem eigentlichen Ablauf dieser Zeitspanne gestellt werden. Gem. Beschluss des Amtsgerichts (AG) Wismar darf der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung jedoch nicht zu frühzeitig erfolgen.

Sollte es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung handeln, so gestaltet sich der Ablauf der Ehescheidung durchaus etwas langwieriger und komplizierter. In derartigen Fällen muss das zuständige Gericht die unwiderlegbare „Zerrüttung“ der Ehe erkennen. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn die Ehepartner seit einem Zeitraum von drei Jahren als getrennt lebend anzusehen sind. Ein entsprechender Scheidungsantrag kann auch erst nach dem Ablauf dieser drei Jahre gestellt werden.

Auch im Fall einer nicht einvernehmlichen Ehescheidung ist die rechtlich wirksame Scheidung zu einem frühzeitigeren Zeitpunkt als vor dem Ablauf der drei Jahre Trennungszeit möglich. Wenn ein Ehegatte nachweisen kann, dass die Ehe unwiderlegbar zerrüttet ist, kann eine frühzeitigere Ehescheidung erfolgen. Ein wirksamer Nachweis wäre beispielsweise eine neue Beziehung desjenigen Ehegatten, welcher die Scheidung wünscht. Entscheidend hierbei ist allerdings das Bild, welches sich das zuständige Familiengericht von der Ehe macht.

Die erforderlichen Unterlagen für einen Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag muss auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. Dem Scheidungsantrag selbst muss die Heiratsurkunde respektive das Familienstammbuch als Kopie beigefügt werden. In der mündlichen Verhandlung, dem eigentlichen Scheidungstermin, müssen diese Dokumente dann im Original dem Gericht vorgelegt werden. Sollten aus der Ehe Kinder erwachsen sein, so müssen die Geburtsurkunden ebenfalls vorab als Kopie und später im Original eingereicht werden. Für die Fragen des Versorgungsausgleichs bzw. Unterhalts muss ein entsprechender Antrag bei dem Gericht eingereicht werden, welcher jedoch im Internet verfügbar ist. Sollte eine Scheidungsvereinbarung existieren, so ist diese Vereinbarung ebenfalls dem Gericht vorzulegen. Diese Scheidungsvereinbarung muss auf jeden Fall in notariell beglaubigter Form vorliegen. Im Rahmen des Scheidungstermins müssen beide Ehegatten dann ihren Personalausweis bzw. ihre jeweiligen Ausweisdokumente zum Nachweis der Identität dem Gericht vorlegen.

Der Scheidungsantrag kann durchaus auch wieder zurückgenommen werden. In der gängigen Praxis geschieht dies jedoch überaus selten.

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