Skip to content

Unfall in der Schweiz

Polizei:

Bei Sachschäden muss die Polizei nicht hinzugezogen werden, auf Verlangen werden jedoch alle Unfälle aufgenommen.
Vorteilhaft in der Schweiz ist die Tatsache, dass auch die Fahrräder versichert sind

Gesetzliche Mindestdeckungssumme:

Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 3,7 Millionen DM für Personenschäden und Sachschäden.

Erstattung von Personenschäden :

Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.

Erstattung von Sachschäden:

Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt, wobei die schweizerische Regulierungspraxis ähnlich der Deutschen ist. Danach kann der Geschädigte bspw. auch dann Ersatz seines Schadens verlangen, wenn er das Fahrzeug nicht reparieren lässt.
Aufgrund des vergleichbaren Preis- und Lohnniveaus in der Schweiz muss der Geschädigte bei Vorlage eines deutschen Gutachtens oder einer Werkstattrechnung mit keinen Abzügen rechnen.
Die möglicherweise entstandenen Gutachterkosten werden in der Regel erstattet

Schmerzensgeld:

In der Schweiz besteht auf Seiten des Geschädigten ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dessen Höhe richtet sich wie in Deutschland nach dem Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.

Verdienstausfall:

Hat der Geschädigte nachweislich einer Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Maßgebend ist dabei der tatsächlich erlittene Schaden.

Hausfrauenschaden:

Der Hausfrauenschaden wird nach schweizerischem Recht ersetzt.

Mietwagen:

In der Schweiz werden die Kosten für einen Mietwagen nur dann übernommen, wenn der Geschädigte den beruflichen Gebrauch des Fahrzeugs nachweist.

Rechtsprechung:

Ist teilweise von Kanton zu Kanton unterschiedlich

Geschwindigkeitsüberschreitungen:

Hier drohen hohe Geldbußen (höher als in Deutschland)!!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos