Skip to content

Verkehrsunfall – Rahmengebühr von 1,0 angemessen?

AMTSGERICHT KELHEIM

Az.: 3 C 0929/04

Urteil vom 17.12.2004


In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Amtsgericht Kelheim im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a ZPO am 17.12.2004 folgendes Endurteil:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 23.11.04 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage erweist sich als begründet. Die Parteien streiten über die Hohe einer Geschäftsgebühr einer Unfallregulierung. Während der Kläger eine Gebühr in Höhe von 1,3 als angemessen erachtet, sieht die Beklagte eine solche lediglich in Höhe von 1,0 als erstattungsfähig an.

Unstreitig zwischen den Parteien ist, dass die Tätigkeit des klägerischen Rechtsanwalts im vorliegenden Fall weder umfangreich noch schwierig war. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein üblicher Verkehrsunfall grundsätzlich eine durchschnittliche Angelegenheit darstellt. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass der Rechtsanwalt bei Festlegung der Rahmengebühren einen Ermessensspielraum hat, der innerhalb einer etwa 20%igen Toleranzgrenze keiner Überprüfung unterliegt.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint die mit der Klage geltend gemachte Abrechnung nicht zu beanstanden. Zumindest aufgrund des zuzubilligenden Toleranzbereiches bewegt sich die Abrechnung noch in einem Bereich, in dem von einem Ermessensmissbrauch nicht ausgegangen werden kann.

Die Erholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer war nicht erforderlich, da das vorliegende Verfahren keinen Rechtsstreit zwischen Anwalt und Mandant betrifft.

Kosten: § 91 Abs. 1 ZPO.

Vorläufige Vollstreckbarkeit: §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos